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Behandlungsvertrag mit Patienten

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24. April 2015 16:20 # 1
Registriert seit: 06.03.2015
Beiträge: 2

Hallo liebe Ergo´s ! Seit kurzem bin ich nun auch FM mit zwei Auftraggebren. Bei dem einen Auftaggeber ist es so, dass er neue Patienten, die er wegen zu großer Nachfrage nicht selbst therapieren kann, an mich weitergibt.So weit so gut... Der 2. Auftraggeber wollte eigentlich eine Mitarbeiterin einstellen, ging aber nun einen Vertrag mit mir als freie MA ein. Hier ist es so, dass Patienten, die er und seine MA durch Überhang nicht mehr selbst therapieren können, von mir behandelt werden.
Nun meine Frage: Sind diese Patienten dann MEINE Patienten, mache ich mit ihnen nen eigenen Vertrag, obwohl sie schon länger Patienten des Auftraggebers sind ? Wie handhabt ihr das ??
Jetzt schon vielen Dank für eure Antworten !!!
25. April 2015 18:08 # 2
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 25.04.2015 18:09:00
Ich habe all die Jahre als FM ausschließlich selbst aquiriert.
Was für einen Vertrag willst du mit "deinen" Klienten machen??
Geht es um die Absageregelungen/Schweigepflichtsentbindungen etc?
Einen direkten Behandlungsvertrag habe ich jeweils nur mit Privatklienten gemacht..

Wenn du neue Klienten hast = Neuaufnahme ---- deine Sache.
Wenn die Klienten vorher schon bei deinem Auftraggeber waren, sollte das eigentlich alles schon erledigt und bekannt sein -- aber besser nachfragen.. Da gehts ja jetzt um DEIN Geld..

"DEINE" Klienten gibt es nicht --- Klienten sind keine Leibeigenen und NOCH gibt es freie Therapeutenwahl.
Die von mir aquirierten Klienten wollten immer gern bei mir bleiben und "gingen" dann zb bei einem Praxiswechsel mit und wurden (WEIL selbst aquiriert) über die neue Praxis abgerechnet...
Heißt: sie haben formal die "Praxis gewechselt"

Grundsätzlich aber sind Klienten freie Menschen und dürfen sich entscheiden, wo und mit wem sie arbeiten wollen
25. April 2015 19:12 # 3
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Hast Du eine Statusfeststellung bei der Rentenversicherung machen lassen?
Denn wenn Du nicht eigenständig akquirierst und dabei z.B. private Honorarverträge mit den Patienten abschließt, könnte man auf eine Scheinselbstständigkeit schließen.

LG Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
7. Mai 2015 22:53 # 4
Registriert seit: 06.03.2015
Beiträge: 2

Erstmal vielen Dank für eure Antworten und sorry , dass ich erst jetzt wieder schreibe ...
Ja mit Vertrag meinte ich das mit der Schweigepflicht und den rechtzeitigen Terminabsagen und das Patienten freie Therapeutenwahl haben ist mir bekannt... mit "meine " meinte ich das "Recht" diesen Vertarg, auch wenn er schon mit der Ursprungspraxis besteht, zwischen mir und den Patienten zu erneuern...
Meine ersten Patienten bekam ich vom ersten Auftraggeber vermittelt. Jetzt aquiriere ich selbst.

...und meine Statusfeststellung ist bei der Clearingstelle in Arbeit....

Nochmal vielen Dank !!!!!!!!!
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