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Privatpatient

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16. Juni 2015 08:34 # 1
Registriert seit: 09.04.2015
Beiträge: 19

Hallo,

ich hab mal wieder ne Frage! Und zwar geht es um eine VO eines Kindes (psychisch funktionell)!
Die Mutti ist Privat versichert....
Da ich bisher noch keine Privat VO hatte weiß ich nicht wie man diese abrechnet. Ich habe auf der Seite von meinem Verband einen Vertrag gefunden "Dienstleistungsvertrag über ergotherapeutische Behandlungen". Jedoch erscheinen mir die Preise sehr hoch... Erstgespräch+Funktionsanalyse = 34,87 € , Einzelbehandlung 60 min = 60,28 €
6 Behandlungen wurden verordnet.... das wären ja dann 396,55 € kann das sein??????? Ich bitte um schnelle Hilfe
16. Juni 2015 09:33 # 2
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148

Hey,
die Preise für Private Patienten kannst du frei gestalten. Als Richtlinie kann man den 1,8-2,5 fachen VdeK-Satz veranschlagen. Bei deinen angegebenen Preisen bedeutet das ein Stundenumsatz von ca 66€....warum sollte deine Arbeit weniger Wert sein als die eines Handwerkers?

Vergiss vorher nicht einen Honorarvertrag abzuschließen, damit die Patientin weiß was sie am Ende erwartet und lass dich nicht auf Diskussionen ein wie "Aber meine Kasse zahlt nur .....".

Viel Erfolg
17. Juni 2015 08:07 # 3
Registriert seit: 09.04.2015
Beiträge: 19

Vielen Dank für die schnelle Antwort...
3. September 2015 15:48 # 4
Registriert seit: 07.08.2015
Beiträge: 1

66 € pro Stunde geht ja eigentlich noch.
4. September 2015 09:44 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... an Regneg,

du haust hier pauschal alles zusammen und errechnest daraus den Stundensatz? - geht gar nicht!! (Äpfel und Birnen-Kritik)

"Einzelbehandlung 60 min = 60,28 €" (Mindestbehandlungszeit für psychisch-funktionelle Behandlung) wurde hier gepostet. Dies ist somit auch der richtige Stundensatz, wenn bei ihr die Behandlungszeit nicht überzogen wird.

Für das "Erstgespräch+Funktionsanalyse" verlangt lotta92 einmalig und nur zu Beginn der Behandlungserie evtl. "34,87 €". Diesen Betrag kannst du nicht pauschal in den Stundensatz einrechnen. Dieser ist für den zusätzlichen Mehraufwand außerhalb der eigentlichen Therapiezeit. Offiziell laut dve-Merkblatt für:

- Bewertung der patientenbezogenen Unterlagen
- Erhebung der ergotherapeutischen Anamnese
- Prüfung der Verwendbarkeit der vorhandenen Hilfsmittel
- Prüfung der Notwendigkeit ergotherapeutischer temporärer Schienen
- Auswahl der ergotherapeutischen Materialien und Testverfahren zur Befunderhebung
- Gespräch mit den Patienten und ggf. auch mit den Angehörigen über die beabsichtigten ergotherapeutischen Maßnahmen
- Abstimmung mit anderen Behandlern
- Verwaltungsaufgaben wie Anlegen der Patientenakte, Zuordnung zum behandelnden Therapeuten, ect.

Die Bezeichnung "Erstgespräch+Funktionsanalyse" ist hier irreführend verwendet worden. Richtig heißt die Position "ergotherapeutische Funktionsanalyse". Das Erstgespräch gehört in die erste Behandlungseinheit und ist Bestandteil der ergotherapeutischen Behandlung (ebenso wie die Eltern-, Angehörigen- und Abschlußgespräche)

MfG falladar
4. September 2015 09:51 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... an lotta 92,

wenn dir Privatpreise, die du irgendwo findest, zu hoch erscheinen, da kalkuliere deine Preise selbst. Du weißt wie hoch deine Ausgaben und Festkosten für eine Therapieeinheit im Durchschnitt sind und schlägst einen Gewinnanteil auf - ergibt dein Privathonorar.

Du kannst dich aber auch nach der Gebürenordnung für Therapeuten richten. Findest du im Internet.

MfG falladar
4. September 2015 10:56 # 7
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 05.09.2015 09:55:00
He der Preis ist durch aus angemessen. 60 € verlange ich schon bei einer Sensomotorisch Perzeptiven Behandlung ( 45 min Behandlung). Ein Handwerker verlangt schließlich auch so viel. Wir haben eine drei Jährige Ausbildung, wofür du auch noch bezahlen musst. Jeder Patient der das zu teuer findet muss wo anders hin gehen. Komme aus Bayern. Mein HP Psych verlangte schließlich auch ca 80 € pro 60 min. Und diesen Satz hatte sie vor 10 Jahren schon verlangt. Wie viel die heute verlangt weis ich nicht, war ja schon seit 10 Jahren nicht mehr da gewesen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
4. September 2015 13:16 # 8
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148

an falladar,

häää? Was hau ich denn zusammen? Ich beschrieb nur wie sich Privatpreise errechnen lassen und da passt auch nach dem dritten lesen meines Postes alles!

Ich kann von meinem PP auch 75, 80 oder 90 Euro für eine Stunde Behandlung verlangen...Ich gestalte meine Preise in erster Linie danach was ich denke für einen Stundenumsatz erzielen zu wollen, welcher gleichermaßen angemessen als auch gerecht mir und meinen Angestellten gegenüber ist. Das wird dann eben auf das entsprechende Heilmittel runter gerechnet (mot.-funk. die hälfte, sens.-per. 3/4 und psych. eben der Stundenlohn) Auf der selben Grundlage errechne ich auch die Funktionsanalyse....immer in Anlehnung an die VdeK Preise.

Und natürlich wird die FA nicht einfach in irgend einen Stundenlohn eingerechnet sondern erscheint als extra Posten auf der Rechnung. Bitte erkläre mir doch nochmal dein Problem mit meiner Aussage?

Viele Grüße
4. September 2015 16:49 # 9
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 04.09.2015 16:57:00
hallo Regneg,

du schreibst:

Bei deinen angegebenen Preisen bedeutet das ein Stundenumsatz von ca 66€....warum sollte deine Arbeit weniger Wert sein als die eines Handwerkers?

lotta92 hat aber als Stundensatz Einzelbehandlung 60 min = 60,28 € angegeben. Wie kommst du dann auf 66,00 Euro?

Du hast das Honorar für die Behandlung und die Funktionsanalyse zusammengerechnet und durch die Anzahl der Therapieeinheiten geteilt - das war und ist immer noch nicht nicht korrekt. Der Stundensatz beträgt, wie hier vorgegeben, nur 60,28 €.

Der max. Mehraufwand an Arbeitszeit für die Funktionsanalyse beträgt, bei gleichem Honorar wie für die Therapien, ca. 20 min, und ist zusätzliche Arbeitszeit (und wird dir bestenfalls als Büroarbeitszeit vom AG vergütet).

MfG falladar
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