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Diskussionsforum

Rentenversicherungsgutachten

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7. Juli 2015 15:36 # 1
Opus
Opus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 86

Habe jetzt von einem Arzt einen Überweisungsschein für einen Patienten von mir erhalten. Damit, möchte der Arzt Berichte über Befund und Therapie von diesem Patienten anfordern. Nur, von diesem Patienten gibt es keine Berichte, da der ausstellende Arzt der Heilmittelverordnung keine Berichte angefordert hat. Wie handhabt ihr so eine Situation und bin ich dazu verpflichtet nun Berichte zu schreiben. Könnt ihr mir von euren Erfahrungen darüber berichten?
::confused::
7. Juli 2015 18:48 # 2
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

???Überweisungsschein?? Überweisung wohin, wofür, weshalb??
So ganz werde ich aus deinem Beitrag nicht schlau.
Was genau wird gefordert, warum, von wem und für wen?Offenbar ist ja der anfordernde Arzt ein anderer, als der, der die HMV ausstellt??

Ich habe aber noch nie!! gehört, das Ergotherapeuten Gutachten für die RV schreiben.

und, nein- wenn keine Berichte angefordert wurden, musst du nicht "nachschreiben". Nur, wenn für die laufende Behandlung jetzt (vom AUSSTELLENDEN Arzt) ein Bericht gefordert wird
8. Juli 2015 12:43 # 3
Opus
Opus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 86

Danke für deine Antwort, also die Überweisung ist an die Ergotherapie. Mir geht es genauso, ich verstehe es auch nicht so richtig, deshalb habe ich ja auch gefragt. Ist ja die Aufgabe vom Arzt, der wird dafür sicher auch bezahlt, einen Bericht für die Rentenversicherung zu erstellen.
8. Juli 2015 12:59 # 4
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Opus, ich und saloia verstehen das Wort/ den Begriff "Überweisung" zu HMErbringern nicht...wir bekommen so nur Verordnungen.
Mit Überweisungen können wir (HME) nix anfangen.
Mit freundlichen Grüßen
Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
8. Juli 2015 13:36 # 5
Opus
Opus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 86

Danke, ich bekomme sonst auch nur Verordnungen, aber ich habe jetzt einen Überweisungsschein bekommen. Einen Überweisungsschein werdet ihr sicher schon einmal beim Arzt gesehen haben.
Mit freundlichen Grüßen
opus
8. Juli 2015 18:13 # 6
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Mit einem Überweisungsschein kannst Du nichts anfangen. Erst echt wird Dir keiner was für Deine Bemühungen bezahlen. Und "Rentenversicherungsgutachten" klingt nicht nach einem Dreizeiler, den man eben mal so schreibt. Ich würde da absolut gar nichts machen.

Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
8. Juli 2015 20:11 # 7
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Zitat / Igelchen hat geschrieben:
Hallo Opus, ich und saloia verstehen das Wort/ den Begriff "Überweisung" zu HMErbringern nicht...wir bekommen so nur Verordnungen.
Mit Überweisungen können wir (HME) nix anfangen.
Mit freundlichen Grüßen
Igelchen



ja, stimmt.
Auch, wenn ich erstmal "befremdet" war, das du erklärst, was ich nicht verstehe.. ;)

Eine Überweisung (im Wortsinn) hat bei Ergos nix zu suchen, KW hat das schon geschrieben- damit kannst du NIX anfangen.Ich behaupte sogar, sowas gibt es gar nicht.
Ich würde das unter "Fehlversuch" des Arztes einordnen und mich bedeckt halten, sprich: gar nix tun...
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