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Diskussionsforum

Abrechnung Privatpatient

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10. August 2015 13:43 # 1
Registriert seit: 27.12.2005
Beiträge: 153

Hallo liebe Kollegen,

irgendwie rege ich mich grad auf und bin auch verunsichert.....

ich arbeite in einer Praxis in NRW .. und was ich hier grad erlebe find ich mehr als merkwürdig und verstehe es nicht...

also
Privatpatient Kind sensomot. perz. Behandlung .. 10x Erstverordnung Abgerechnet wurde der Regelsatz x 1,8 ( vorher besprochen und vereinbart ),plus Bericht und Erstanamnese
So jetzt ruf Privatpatient an, und verkündet wie sind zu teuer eine andere Praxis behandelt für 10x senso- mot. Beh.
415 €....sie würden jetzt wechseln ...

Sind wir zu teuer ? ::confused::

vg zorali



10. August 2015 15:30 # 2
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Kann er machen - warum sollte er nicht?
10. August 2015 17:05 # 3
Registriert seit: 27.12.2005
Beiträge: 153

Hi,
natürlich kann er , darum gehts mir nicht ... Mich interessiert eher ob wir zu teuer sind ......?
Vg zorali
10. August 2015 17:54 # 4
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Selbstbewußt bleiben, nicht ins Boxhorn jagen lassen. Qualität hat seinen Preis und 1,8facher Satz ist nicht überteuert. Das bezahlt die Beihilfe und wenn Ergotherapie im PKV-VErtrag abgedeckt ist die auch!
10. August 2015 18:10 # 5
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Zu teuer seit ihr nicht. Normalerweise ist es so üblich den 1,8 Fachen bis 2,3 Fachen Satz zu verlangen. Es gibt immer die ein oder andere Praxis, die nur den Beihilfesatz verlangt. Ich verlang den 2,0 Fachen Satz. Die Patienten müssen bei mir ne Honoratvertrag unterschreiben. Mit dem Hinweis, dass das was die Kasse nicht zahlt aus eigener Tasche zu zahlen ist. Sie sollen sich erkundigen ob die Kasse das zahlt.
Eine Beihilfepatientin, meinte auch mal ich sei zu teuer. Bei einer anderen Praxis hätte sie für 10 mal Sensomotorisch Perzeptive Behandlung 450€ zahlen müssen. Ich weiß jedoch von anderen Praxen in meiner Umgebung, dass die schon den 1,8 bis 2,0 Fachen Satz verlangt wird. Wenn der Pat meint zu wechseln, weil eine andere Praxis günstiger ist, dann muss die halt wechseln. Ich würde jedoch nicht den Preis senken.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
10. August 2015 20:47 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... für alle "Geiz ist geil - Patienten" ist alles zu teuer sobald ein nicht erstattungsfähiger Eigenanteil übrig bleibt.

An den Krankenversicherungsbeiträgen wird gespart und dem Therapeuten Wucherpreise unterstellt. Die Qualität der Arbeit zählt dabei nicht - es geht allein über den Preis. Entweder man gibt klein bei oder ihr steht hinter eurer Preiskalkulation. Diskussionen mit den Patienten machen einen unglaubwürdig. Ich hab einigen unverbesserlichen PKV-Patienten die GKV-Preise vorgelegt und sie gefragt, was mich jetzt motivieren soll, sie als etwas besonderes anzusehen, wenn sie doch nicht mehr als ein normaler GKV-Patient zahlen wollen, aber als PKV-Patient doch bevorzugt (Termin-/Therapeutenwahl) behandelt werden wollen. Danach wurden sie etwas kleinlauter und waren deutlich peinlich berührt.

Bei mir bekommen Privatpatienten nur einen geringeren Honorarsatz wenn ein nachgewiesener sozialer Härtefall vorliegt. z.B. Patienten die aus ihrer PKV im Alter nicht mehr herauskommen und Sozialhilfe beziehen müssen, (Altersarmut mit öffentlich bestellten Betreuer) bekommen nur noch Vergütungen aus dem Basistarif ihrer PKV. Damit sie überhaupt Therapien bekommen können, akzeptiere ich hier ausnahmsweise die Erstattung nach dem Basistarif. Sonst gilt für alle PKV-Patienten mind. der 1,8-fache VdAK-Satz.

MfG falladar
11. August 2015 08:15 # 7
Registriert seit: 27.12.2005
Beiträge: 153

Guten Morgen,

ganz herzlichen Dank für die ehrlichen und aufbauenden Antworten ::rolleyes::
Jetzt geht's mir echt besser !

Habt einen schönen Tag
lg zorali
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