Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Stundenumfang Fachliche Leitung/ Elternzeit

Diskussionsforum

Stundenumfang Fachliche Leitung/ Elternzeit

Optionen:
29. September 2015 16:48 # 1
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 6

Hallo,
unsere Ergotherapeutin ist die einzige Ergotherapeutin in unserer sonst Physio- Praxis und somit auch als fachl. Leitung angestellt. Nun ist sie schwanger, möchte aber in der Elternzeit gerne weiter arbeiten, was ja neuerdings mit dem ElterngeldPlus in einem wöchentl. Stundenumfang von max.30 Std. auch möglich ist.
Nun meine Frage: Mit 30 Wochenstunden kann sie nicht mehr fachliche Leitung sein, weil es mind. 32 Std. sein müssen, oder? Das heißt, ich müsste zusätzlich eine andere Ergotherapeutin als FL einstellen? Wäre für unsere Praxis völlig unwirtschaftlich, da wir nicht mehr Bedarf als 1 Ergotherapeutin haben. Habt ihr noch eine Idee? Danke für die Antworten!
29. September 2015 19:14 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Hallo ich kenne es noch mit 30 h Anwesenheitspflicht für die Fachliche Leitung. Zumindest hatte ich als Fachliche Leitung im Jahr 2012 nur einen Vertrag für 30 h bekommen. Den hatte damals die KK so akzeptiert. Allerdings weis ich jetzt nicht wie das in den anderen Bundesländern ist. Komme aus Bayern.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
30. September 2015 11:51 # 3
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 6

Hallo, danke für die Antwort... Laut Zulassungsempfehlungen müssen es 32 Std sein.
Kann meine Mitarbeiterin denn weiterhin für 32 Std. angestellt sein, aber nur 30 Std arbeiten? Quasi als interne Regelung zwischen mir als PI und meiner Mitarbeiterin. Sie würde dann im Arbeitszeitkonto Minusstunden machen und im Jahr nach der Elternzeit wieder aufarbeiten. Kennt sich da jmd.aus?
30. September 2015 12:30 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... für die Zulassung interessiert nur der Arbeitsvertrag.

Wie die Stunden verrechnet werden, ist wiederum nur das Problem zwischen AG und AN. Du musst ja noch einige andere Auflagen im Arbeitsalltag integrieren. (Arbeitsschutz, Ruhe- und Stillzeiten ect.) Du kannst aber auch alte Urlaubsansprüche auszahlen und die Auszahlung aber über einen längeren Zeitraum strecken. (Steuerberater hinzuziehen)

Du kannst das Problem aber auch mit einer Beantragung einer befristeten Ausnahmegenehmigung regeln. Dies müßte möglich sein, da keine weiteren Therapeuten in diesem Fachbereich tätig sind. Das hängt aber von deinem zuständigen Sachbearbeiter ab.

MfG falladar
1. Oktober 2015 08:40 # 5
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 6

Vielen Dank falladar für die hilfreiche Antwort!
Diese Ausnahmegenehmigung wird dann bei der Elterngeldstelle beantragt nehme ich an?
1. Oktober 2015 09:08 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... die Ausnahmegenehmigung wird vom PI bei den KK beantragt da diese ja für die Zulassung der Praxis zuständig sind. Je nach Bundesland kann dies aber auch über nur eine einzelne KK (z.B. in Bln und BRB ist die AOK für die Ergotherapiepraxen zuständig) erledigt werden. Beim Antrag für die Zulassungsänderung bitte genau den Grund, den Zeitraum und eine Erklärung "... dass keine weiteren/zusätzlichen Ergotherapeuten als Angestellte und FM in diesem Zeitraum im Unternehmen beschäftigt werden". Stellt ihr doch einen weiteren Ergotherapeuten ein, kann dann die Zulassung auch auf zwei Therapeuten aufgeteilt werden und es ist alles wieder korrekt.

MfG falladar
1. Oktober 2015 10:24 # 7
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 6

Klasse, das werden wir so versuchen. Meine Mitarbeiterin wird sich freuen! Und das Team und die Patienten auch. DANKE!
Optionen:

nach oben scrollen