Geändert am 03.10.2015 10:46:00
... firmenintern ist die Angabe von Quellen oder die Herkunfstbezeichnung von Zitaten unbedeutend. Wenn diese "Konzepte" für die Allgemeinheit, über den firmeninternen Gebrauch hinaus, veröffentlicht werden, kann der Urheber Geld für die Verwendung seines Eigentums, die Löschung seiner Zitate und/oder auch Schadenerstz verlangen. (Veröffentlichst du firmeninterne Informationen ohne Einwilligung deines AG, machst du dich strafbar.) Es ist ähnlich wie in deinem Freundeskreis. Verwendest du Zitate und benennst nicht die Quellen deiner geistigen Ergüsse schadest du niemandem. Stellst du diese jedoch als deine eigene geistige Leistung dar und verbreitest sie, unter diesem Hintergrund, in der Öffentlichkeit und hast dadurch persönliche und finanzielle Vorteile, mußt du mit Konsequenzen des Urhebers rechnen. Jedoch gilt wie überall: "Wo kein Kläger, da kein Richter". (Zitat mit mir unbekannten Urheber) Übrigends können Dinge und Sachen die "normal" sind auch durchaus "legal" sein. Wenn du eine rechtssichere Antwort haben möchtest, solltest du jedoch einen Fachanwalt befragen. Vielleicht sieht dieser dann auch eine Möglichkeit sein regelmäßiges Einkommen mit Abmahnungen aufbessern zu können, falls ich mit meinem Wissensstand daneben liegen sollte. MfG falladar
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