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Diskussionsforum

Ergotherapie mit Privatleistungen

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4. November 2015 21:15 # 1
Registriert seit: 10.07.2015
Beiträge: 8

Hallo liebe Profis,

im Rahmen meiner Existenzgründung möchte ich neben der Ergotherapie auch Privatleistungen anbieten. Da ich als Heilmittelerbringer umsatzsteuerbefreit bin, jedoch für alle weiteren Leistungen über 12.500€ (oder 17.500€) im Jahr Umsatzsteuer Zahlen muss, wollte ich mich erkundigen, ob ich dazu ein extra Gewerbe (also insgesamt zwei Gewerbe) anmelden muss, oder ob ich alle über meinen Praxisnamen laufen lassen kann.

Mein Steuerberater ist sich diesbezüglich unsicher. Was jedoch fest steht, ist, dass zwei getrennte Buchführungen laufen werden. zum Einen nämlich die ergotherapeutische Behandlung über Rezepte und zum anderen die Privatleistungen. Außerdem werden die Räume für die unterschiedlichen Behandlungsangebote strikt voneinander getrennt, jedoch in derselben Praxis, geführt...

Habt ihr schon Erfahrungen in diesem Bereich bzw. selbst eine Praxis, die weitere Privatzahlerleistungen anbietet?
Ich bin mir momentan sehr unsicher, wie ich auf dem gesetzlichen Weg agieren muss. Hätte gerne nur ein Schild in meiner Praxis...

Ich freue mich über jede Antwort!

Viele liebe Grüße
5. November 2015 09:08 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 05.11.2015 09:17:00
Ich biete auch Zusatzleistungen an. Und die Räumlichkeiten werden bei mir nicht strickt getrennt. Meine Massagen werden im großen Motorikraum angeboten, in der sich eine Liege befindet. Zu dem werden da auch meine Selbstzahlerkurse angeboten und in diesem Raum werden auch meine Patienten behandelt. Laut meinem Steuerberater muss ich eben zwei Buchhaltungen führen. Das eine sind alle Einnahmen die über die Ergotherapie laufen. Du darfst 17500 € im Jahr nebenbei noch zusätzlich verdienen, damit du keine Umsatzsteuer zahlen musst. Meine Steuerberaterin kennt da noch par kniffe, damit du keine Umsatzsteuer zahlen musst.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
5. November 2015 12:45 # 3
Registriert seit: 10.07.2015
Beiträge: 8

Danke für deine Info. Das macht das ganze etwas einfacher. Rechtlich fährt man da auch die sichere Schiene?
5. November 2015 14:16 # 4
Registriert seit: 17.07.2005
Beiträge: 692

Rechtsverbindliche Auskünfte erhälst Du HIER NICHT,

sondern nur schriftlich übers Finanzamt oder einen Rechtsanwalt- gegen entsprechende Bezahlung...

alles andere ist Kaffeesatzlesen....::smile::
5. November 2015 16:58 # 5
Registriert seit: 10.07.2015
Beiträge: 8

Danke refi. Dessen bin ich mir bewusst. Mir reicht lediglich ein Erfahrungsaustausch. Ohne meinen Anwalt wird eh nix in die Wege geleitet ::smile::
5. November 2015 23:02 # 6
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Guten Abend

Wenn dein Steuerberater DAS nicht weiß (und sich auch nicht schlau macht), solltest du dir dringend einen anderen suchen. Wer sonst könnte dich verbindlich beraten (Steuerberater haften übrigens für das, was sie dir raten. D.h. du brauchst nicht noch zusätzlich einen Anwalt.)?
Meiner weiß jedenfalls solche Dinge und informiert mich bestens, wenn ich Fragen habe.

Schönen Abend,
xxu
6. November 2015 08:09 # 7
Registriert seit: 10.07.2015
Beiträge: 8

Hallo nochmal an alle. Danke für eure wertvollen Tipps.

Kurz zur Erklärung. Mein Steuerberater sagt, dass dies kein Problem ist, wenn ich alles über einen Praxisnamen mache. Er hat sich diesbezüglich sofort informiert. Ich wollte lediglich eure eigenen Erfahrungen hören, da ich weiß, dass es hier und da ein paar Gesetze gibt, die manchmal gerne übersehen werden und ich will nicht in paar Jahren plötzlich eine Abmahnung erhalten, weil ich beides über ein Gewerbe laufen lassen will. Es ist mir einfach für mein Gewissen wichtig, die Erfahrungen anderer zu lesen, damit ich weiß, dass es kein Problem ist.Dafür ist dieses Forum doch da, oder?! ::smile::
Ich möchte hier weder irgendwelche rechtswirksamen Schreiben von euch, noch einen Steuerberater oder Anwalt durch dieses Forum ersetzen.

In diesem Sinne nochmal danke an kukdiehe, der/dem das offensichtlich von vorne herein bewusst war, da sie/er mir bereits eine tolle Antwort gegeben hat.::thumbup::

Viele liebe grüße
6. November 2015 11:25 # 8
Registriert seit: 10.03.2015
Beiträge: 11

Hallo ergobeer,

welche Art von Privatleistungen planst du? Wenn es um "unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen" geht - also z.B. Förderung bei LRS oder Rechenschwäche - greift die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 a UStG. Steht hier (Link) und im entsprechenden Paragrafen.

LG
6. November 2015 13:50 # 9
Registriert seit: 10.07.2015
Beiträge: 8

Danke ergo-24-7

Vorrangig sollen Massagen und Präventionskurse angeboten werden. Der Gedanke, Graphomotorikgruppen, sowie Konzentrationstrainingsgruppen für Selbstzahler anzubieten steht noch nicht fest. Lerntherapie oder Nachhilfe werde ich nicht anbieten.
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