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Diskussionsforum

Rentenversicherung und Honorarverhandlung

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17. Januar 2016 12:45 # 1
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 185

Liebe Kollegen,

ich arbeite seit 3,5 Jahren neben einem Angestelltenverhältnis als Honorarkraft in der beruflichen Rehabilitation. Dort betreue ich wöchentlich zwei Ergogruppen - Kostenträger sind Jobcenter, BG, RV, ... . Das zusätzliche Einkommen versteuere ich selbstverständlich. Damit war das Thema für mich erledigt. Allerdings:

Im aktuellen DVE aktuell ist eine kurze Randnotiz als Erinnerung an PIs und andere Selbständige, die RV nicht zu vergessen. Trotz Steuerberater in den letzten drei Jahren, ist mir diese Info neu. Lt. Auskunft Servicetelefon der DRV zählt man als Ergotherapeut zu den "besonders schützenswerten Berufen" (klingt besser als es definiert ist). Nach weiteren Recherchen besteht für selbständige Ergos eine RV-Pficht, wenn/ weil sie von Ärzten abhängig sind. Weiß jemand, wie es um selbständige Ergos steht, die NICHT auf Zuweisung von Ärzten angewiesen sind? Also Honorarkräfte an Schulen oder eben in berufl. Rehamaßnahmen.

Des Weiteren interessiert mich, wie ihr eure Honorare verhandelt. In den 3,5 Jahren habe ich nie neu verhandelt. Wie handhabt ihr das? Macht ihr das jährlich? Gibt es jemanden, der in einer berufl. Rehamaßnahme (für Menschen mit psych. Beeinträchtigung) selbständig mit Gruppen arbeitet (3 - 10 Personen) und sich mit mir per Mail über sein Honorar austauschen würde?

Vielen Dank im Voraus für konstruktive Antworten und einen schönen Sonntag.
17. Januar 2016 13:48 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... ob deine Zusatzeinkünfte rentenversicherungspflichtig sind, hängt von deren Höhe und dem Verhältnis zu deinem Hauptjob ab. Hier kann dich dein Steuerberater rechtssicher beraten. Bis 450,00 Euro pro Monat kannst du dich auf Antrag von der Pflicht befreien lassen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Befreiung_von_der_Versicherungspflicht.html

Die Höhe deiner Honorare liegt in deinem Ermessen. Du weißt allein wie hoch dein psychischer, zeitlicher und materialler Aufwand ist und was du für dich als Gewinn haben möchtest. Wenn dies mit der Zahlungsbereitschaft deines Auftraggebers übereinstimmt, dann hast/behälst du den Auftrag. Was die Höhe deiner Honorare betrifft, kannst du dich ja an den Sätzen der GKV orientieren - was müßte die Einrichtung an dich bezahlen wenn sie deine Arbeit nach den Kostensätzen der GKV bezahlen würde.

MfG falladar
17. Januar 2016 14:03 # 3
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 185

Hallo Falladar,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Die Einkünfte liegen eben über einem Minijob und mein Steuerberater war keine Hilfestellung. Ich werde bei der DRV einen Beratungstermin wahrnehmen und wollte mich vorab bei euch informieren, ob ihr Erfahrung mit diesem Thema habt. Es gibt z.B. ein Urteil einer Ergotherapeutin, die gegen ihre RV-Pflicht erfolgreich geklagt hat.

Das Thema mit dem Honorar ist leider nicht so einfach. Die GKV-Sätze sind mir bekannt, aber für eine solche Maßnahme vom Träger nicht finanzierbar und unrealistisch.

Viele Grüße.
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