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Abrechnung von Hausbesuch bei zwei Rezepten gleichzeitig

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19. Februar 2016 11:36 # 1
Registriert seit: 31.08.2015
Beiträge: 6

Geändert am 19.02.2016 11:37:00
Hallo Zusammen.
hab eine Patientin mit zwei Rezepten. Sie bekommt HLt und Sensomtor. perzeptive Behandlung. Ist ein Hausbesuch.
Da ich die beiden Einheiten an einem Tag erledige, bekomme ich ja nur einmal das Km Geld. Weiß Jemand ob ich bei der zweiten Behandlung sonst noch etwas in Rechnungstellen kann / muss. Ist ja auch ein Hausbesuch. Wenn ich die Behandlungen jetzt in einer Einrichtung machen würde, gäbe es da doch pro Patient noch einen Zuschlag, oder? Ist das bei meinem Patienten auch so oder gibt es da einmal Hausbesuch incl. Wegegeld und die zweite Behandlung wird vergütet, als würde ich sie in einer Praxis machen?

Gruß Jasmin
19. Februar 2016 16:04 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... du hast ja keine zusätzlichen Kosten - was willst du da noch in Rechnung stellen? Es ist ein und derselbe Patient. Du must dafür noch nicht einmal das Zimmer verlassen um die nächste Therapieeinheit durchzuführen. Beides hätte theoretisch auch auf einer Verordnung stehen können.

Welche Positionen du ansetzen kannst, steht in deinen Preislisten und Rahmenverträgen und ist je nach Kostenträger und Bundesland unterschiedlich.

MfG falladar
20. Februar 2016 10:35 # 3
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Wenn du die beiden Rezepte an einem Tag machst, dann wird das wohl nicht gehen gleich doppelt den Hausbesuch abzukassieren. Du kannst nur dann zwei mal Hausbesuch abkassieren, wenn du an einem Tag das eine Rezept machst und am anderen Tag das andere Rezept machst. Aber beide Rezepte an einem Tag plus zwei mal Hausbesuchspauschale und zwei mal Km Geld geht nicht, da würdest du doch glatt doppelt abkassieren. Ich würde nur bei einem Rezept dann die Hausbesuchspauschale in Rechnung stellen. In einer Sozialen Einrichtung kannst du nur die Hausbesuchspauschale abkassieren. Da berechnest du nur die Leistungsziffer für Hausbesuch in einer Sozialen Einrichtung.
Ginge das überhaupt beide Rezepte an einem Tag abzuarbeiten?
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
20. Februar 2016 11:07 # 4
Registriert seit: 31.08.2015
Beiträge: 6

Danke für die Antworten. Hab mit der KV telefoniert. Man kann beide Behandlungen an einem Tag machen. War mir nicht ganz im Klaren darüber wofür die Hausbesuchspauschale gedacht ist. Könnte ja sein, dass es für den Mehraufwand gedacht ist, den man bei einem Hausbesuch hat, fürs Sachen packen etc. Obwohl ihr habt recht, die Vor- und Nachbereitung hat man ja bei einer Behandlung in der Praxis auch.
Hab es jetzt so abgerechnet wie ihr gesagt habt. Einmal km Geld + Kosten für die Behandlungen und fertig. Wahrscheinlich wäre es mir einleuchtender gewesen, wenn beide Behandlungen, wie du beschrieben hast, auf einem Rezept gestanden hätte,... . Mich hat es halt irritiert, in dem Rezept im Abrechnungsprogramm den Hausbesuch nicht anzukreuzen obwohl es am Rezept eingetragen ist. Hatte bisschen bedenken, dass die KV dann meckert.

Gruß Jasmin
23. Februar 2016 10:02 # 5
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Geändert am 23.02.2016 10:12:00
Die zweite EInheit ist auf jeden Fall ein Hausbesuch in sozialer Gemeinschaft. Die Kosten decken dann den im Vergleich zur Praxisbehandlung höheren Aufwand (Materialtransport etc.). Wie die erste Behandlungseinheit abgerechnet wird, hängt sehr stark von der jeweiligen Krankenkasse bzw. dem entsprechenden Rahmenvertrag ab. Da hilft nur nachlesen, ob der erste HB in einer sozialen Gemeinschaft voll oder ebenfalls nur als HBsozial angesehen wird.
23. Februar 2016 20:58 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

hallo gross,

du kannst bei ein und dem selben Patienten die Hausbesuchspauschale/den Hausbesuch an einem Tag definitiv nicht doppelt abrechnen. Es heist: "... ein weiterer Hausbesuch in sozialer Gemeinschaft ..." - es gilt nur für einen weiteren Patienten.

Im übrigen gilt die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung nach den Rahmenempfehlungen (§ 125 Abs. 1SGB V).

MfG falladar
24. Februar 2016 11:01 # 7
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Sehe ich nach wie vor anders. 2 verschiedene Heilmittel, 2 Behandlungsansätze, unterschiedliche und damit mehr Therapiemittel. Bei Verdopplung eines Heilmittels (Doppelbehandlung) stimme ich zu. Da ginge nur eine HB-Gebühr.
26. Februar 2016 09:47 # 8
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 26.02.2016 09:51:00
hallo gross:

das Merkblatt vom DVE zum Thema Hausbesuche ist derzeit 12 DIN A4 Seiten lang und hat für jedes Bundesland und deren Preislisten mit den jeweiligen GKV auch noch eigene Sonderregelungen. Vielleicht fällt das Bundesland und die GKV die du vor Augen hast unter diese Abrechnungsmodalitäten - für mein Bundesland BRB gilt dies nicht.

PS:
Selbst bei HB in soz. Einrichtungen kann, je nach Praxisstandort, die HB-Pauschale nur einmalig beim ersten Patienten in Rechnung gestellt werden und bei den weiteren Patienten, egal was diese für Heilmittel und Diagnosen aufweisen, nicht.

MfG falladar
26. Februar 2016 11:22 # 9
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Sag ich doch....Handling beim zweiten immer nachlesen.
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