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Ergotherapeut = Fachkraft in Pflegeeinrichtungen?

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19. Februar 2016 21:18 # 1
Registriert seit: 04.10.2015
Beiträge: 2

Hallo,

Ich bin sei 3 Jahren in einem Seniorenheim in der sozialen Betreuung tätig. Dort zählte ich als Fachkraft. Die Stelle wird ja von der Pflege abgezogen. Seit kurzem wurde mir gesagt das das nicht mehr stimmt und ein Ergotherapeut nicht als Fachkraft zählt. Stimmt das? Es jeißt ich habe meine Ausbildung zu spät gemacht, hätte ich sie vor 2011 abgeschlossen würde ich als Fachkraft zählen? Kann das stimmen?

Freue mich über Antworten. Danke 🙂
20. Februar 2016 10:14 # 2
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Auf so eine Diskussion würde ich mich gar nicht einlassen. Du bist staatlich examinierte Ergotherapeutin! Du hast dein Staatsexamen, sprich eine unter staatlicher Aufsicht geprüfte Ausbildung und Examen absolviert. Lass Dich nicht verunsichern! Ergotherapie zählt genauso zu den Gesundheitsfachberufen wie die Pflege, siehe z.B. hier Link

Nur mal zur Info, das sind die Voraussetzungen um für die Altenpflegeausbildung zugelassen zu werden Link
Und das sind die Voraussetzungen um für die Ergotherapieausbildung zu gelassen zu werden Link (Bitte GENAU lesen!)

Um bei solchen Behauptungen gute Gegenargumente zu haben, empfehle ich Dir mal die Unterlagen aus der Ausbildung von Berufskunde und evtl. Grundlagen anzuschauen und im Internet zu recherchieren, welchen Stellenwert die Ergotherapie hat.
20. Februar 2016 10:43 # 3
Registriert seit: 04.10.2015
Beiträge: 2

Ja das ist mir alles bewusst. Es wurde gesagt das dies vom Pflegeschlüssel ausgeht, nicht von der Einrichtung oder dem Heimleiter. Aber ich kann mir das eben auch nicht vorstellen.::confused::
20. Februar 2016 12:43 # 4
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Geändert am 20.02.2016 12:48:00
Du bist Therapeut! Du hast nichts mit der Pflege oder dem Pflegeschlüssel zu tun. Hier werden aus Kostengründen Äpfel mit Birnen vermischt. Als Tipp für die Zukunft im Vorstellungsgespräch aushandeln, dass Du als Ergotherapeutin nicht unter der Pflege arbeitest oder dem Sozialdienst zu geordnet wirst. Für die Argumentation hilfsreich ist hier unser Berufsgesetz.

Ich bin nicht ganz auf dem aktuellen Stand, aber ich weiß, dass Seniorenheime bestimmtes Klientel nur aufnehmen darf, wenn auch bestimmte Fachkräfte vorhanden sind. Google doch mal Versorgungsverträge zwischen den Pflegekassen und Seniorenheimen, da findest Du bestimmt nähere Informationen.

Ich würde auch mal google, ob deine Stelle überhaupt vom Pflegeschlüssel abgezogen werden darf. Du kannst Dich dies bezüglich sicherlich auch beim MDK schlau machen.

Zu der Thematik in Bezug auf das Jahr 2011: Was soll sich da genau geändert haben, dass Du deshalb nicht mehr als Fachkraft gilst? Unser Berufsgesetz wurde zwar 2011 auf den aktuellen Stand gebracht, aber es ist mir nicht ersichtlich, dass das was mit einer Anstellung in einem Seniorenheim zu tun hat.

Viel Erfolg!
21. Februar 2016 16:35 # 5
Registriert seit: 21.10.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 2

Geändert am 21.02.2016 16:38:00
Hallo ich bin seit 1 Februar in einem Altenheim als Ergotherapeutin eingestellt. Momentan erfülle ich die Arbeit von einer 87B Kraft. Wer hat Erfahrung als Ergotherapeut in einem Altenheim z.B Tagesablauf und Tagesplanung und kann mir noch ein paar Spiele empfehlen die auch für Alzheimerpatienten im letzen Stadium angebracht sind. Ich habe schon manche Spiele vereinfacht bzw angepasst. z.B. Memory. Für eine Anleitung zur Sitzgymnastik wäre ich auch sehr dankbar. Ich habe die letzten Jahre als Pflegekraft für Intensivpflege gearbeitet und habe deswegen kaum Erfahrung mit Gruppentherapie. Wer kann mir da weiterhelfen. Besten Dank im Voraus und liebe Grüße
21. Februar 2016 22:01 # 6
Registriert seit: 20.05.2007
Bundesland: Schleswig-Holstein
Beiträge: 722

Ganz so einfach ist es nicht, siehe §75 SGB XI:
"(3) Als Teil der Verträge nach Absatz 2 Nr. 3 sind entweder
1. landesweite Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs oder zur Bemessung der Pflegezeiten oder
2. landesweite Personalrichtwerte
zu vereinbaren. Dabei ist jeweils der besondere Pflege- und Betreuungsbedarf Pflegebedürftiger mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen und anderen Leiden des Nervensystems zu beachten. Bei der Vereinbarung der Verfahren nach Satz 1 Nr. 1 sind auch in Deutschland erprobte und bewährte internationale Erfahrungen zu berücksichtigen. Die Personalrichtwerte nach Satz 1 Nr. 2 können als Bandbreiten vereinbart werden und umfassen bei teil- oder vollstationärer Pflege wenigstens
1. das Verhältnis zwischen der Zahl der Heimbewohner und der Zahl der Pflege- und Betreuungskräfte (in Vollzeitkräfte umgerechnet), unterteilt nach Pflegestufen (Personalanhaltszahlen), sowie
2. im Bereich der Pflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege zusätzlich den Anteil der ausgebildeten Fachkräfte am Pflege- und Betreuungspersonal."

Quelle: Klick

...ergänzend:

"Ob der jeweilige bundeslandbezogene Pflegeschlüssel auch die Pflegedienstleitung, den Sozialen Dienst oder andere Anteile enthält, ist in den jeweiligen Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI auf Landesebene geregelt. Nicht darin enthalten sind die „Zusätzlichen Betreuungskräfte“ nach § 87 b SGB XI.
Quelle: Klick

Hier gibt es eine Übersicht über die Kennzahlen in den einzelnen Bundesländern: Klick

Ein Blick in den jeweiligen Rahmenvertrag kann auch aufschlussreich sein. Möglicherweise wurde er 2011 geschlossen/erneuert?
Nicht alles, was Hand und Fuß hat, hat auch Herz und Hirn.
8. März 2016 20:36 # 7
Registriert seit: 23.11.2005
Beiträge: 33

Hallo,
wir Ergo's haben in unserer Einrichtung das Problem, das wir, gerade weil wir Fachkräfte sind, auch in der pflege eingeplant und mitarbeiten müssen. Es gibt sogar welche, die spät und Nachtschicht machen müssen, wenn nicht genug Pflegepersonal da ist. Wir können unserer Arbeit so nicht nachkommen, sollen aber dennoch gleichzeitig Therapien machen, was nicht gelingt. Auf der Gerontopsychiatrischen Station werden Ergo's bis 20 Uhr eingesetzt, da die Pflege mehr Unterstützung erhofft. Als die WBL herausfand, daß die Ergo's der Pflege keine Hilfe ist, da sie Therapien machen, überlegt die, Ergo's im spät einzusetzen (bis 23uhr) . Für die Bewohner ist das eine absolute Überforderung.
Habt ihr da eine Lösung?
9. März 2016 08:36 # 8
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Hallo,

ich weiß von einer Ergotherapeutin, die ebenfalls in der Pflege eingesetzt wurde und dann Wasch- und Esstraining gemacht hat und erläutert hat, weshalb sie das so macht.

In Bezug auf die späte Uhrzeit, würde ich erläutern, weshalb das absolut keinen Sinn macht da Ergotherapeuten einzusetzen. Solltest Du zufällig auf einer Station arbeiten mit vielen Nachtaktiven, dann könntest Du erläutern, dass es Sinn macht, dass die Bewohner tagsüber einer Betätigung nachgehen, damit sie abends schlafen können und auch in einen gesunden Tag-Nacht-Rhythmus kommen und dass dann die Berufsgruppe Pflege entlastet ist.

Viel Erfolg!
9. März 2016 09:38 # 9
Registriert seit: 23.11.2005
Beiträge: 33

Hallo pflümi,

Wasch und Anziehtraining und Esstraining machen wir sowieso...nein, die Ergo´s werden richtig als Pflege eingesetzt, also Berufsfremd. Der Sinn ist somit völlig hinfällig. Sind wir da denn versichert? Was sagt der MDK dazu? Darf der WBL die Ergo´s denn so willkürlich einsetzten, wenn das Haus das mitmacht?
11. März 2016 10:30 # 10
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Hallo,

genau die Fragen stellten sich mir auch gerade und zusätzlich noch, ob das mit unserem Berufsgesetz und dem Berufsgesetz der Pflege vereinbar ist. Ich würde mal bei einem der Berufsverbände nachfragen.
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