Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Schwimmen als ET???

Diskussionsforum

Schwimmen als ET???

Optionen:
1 2  
27. Februar 2016 08:18 # 1
Registriert seit: 21.02.2011
Beiträge: 14

Guten Morgen in die Runde :-)

Eine Kollegin, PI, bietet "Schwimmtherapie im Rahmen der Ergotherapie" (ihre Definition) an, es wird auch ausdrücklich auf dem Flyer etc. damit geworben. Das Verfahren: Arzt verschreibt eine SMP-Verordnung, die Pat. genießen die Anwendung, unterschreiben und gehen fast geheilt nach Hause. Sorry für den Sarkasmus...

Das Schwimmen findet im angemieteten Schwimmbad einer Klinik statt.

Abgesehen von der sicherheitstechnischen Seite (Rettungsschwimmerschein etc); in wiefern darf/kann das zugelassen werden? Muss es zugelassen werden?

Soweit mir bekannt, darf die Behandlung entweder in den zugelassenen Praxisräumen oder im häuslichen Umfeld/in der Pflegeeinrichtung des Pat. stattfinden. OK, es gibt noch diese graue Zone mit den Tageseinrichtungen usw.
Aber Schwimmbad::confused::????...

Wer weiss was hierzu? Transparenzhalber: nat. handelt es sich um eine Konkurrenzpraxis ;-)))

LG
aus NRW

27. Februar 2016 09:16 # 2
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

Bei Ergotherapie auf der Basis von Rezepten durch die Kostenträger der gesetzlichen Krankenkassen gibt es die Regelungen zum Ort der Behandlung.

link

Grundsätzlich ist zu sagen: Es geht die Praxis, das Wohnumfeld oder auch u.U. die KITA oder die Schule.

ABER!!! Es ist durchaus möglich, dass man Modellvorhaben individuell mit den Kassen abspricht. Sportangebote für Kinder mit Behinderungen kann individuell mit den Kassen als Modellvorhaben abgesprochen sein. Dann sogar auch auf Rezeptbasis. Dein Problem wird sein, DAS herauszufinden.

Hier der Text des Betreffenden Paragrafen:

§ 11 Ort der Leistungserbringung
(1) Heilmittel können, sofern nichts anderes bestimmt ist,
- als Behandlung bei der Therapeutin oder dem Therapeuten (Einzel- oder
Gruppentherapie) oder
- als Behandlung im Rahmen eines Hausbesuchs durch die Therapeutin
oder den Therapeuten
verordnet werden.
(2) 1
Die Verordnung der Heilmittelerbringung außerhalb der Praxis der Therapeutin
oder des Therapeuten ist nur dann zulässig, wenn die Patientin oder der Patient
aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht
aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig
ist. Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende
Fördereinrichtung) allein ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung
eines Hausbesuchs. Ohne Verordnung eines Hausbesuchs ist die Behandlung
außerhalb der Praxis des Therapeuten oder der Therapeutin ausnahmsweise für
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. darüber hinaus
bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung möglich, die
ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung
untergebracht sind, soweit § 6 Absatz 2 dem nicht entgegensteht.
Voraussetzung ist, dass sich aus der ärztlichen Begründung eine besondere
Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen sowie
der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt und die Tageseinrichtung auf die
Förderung dieses Personenkreises ausgerichtet ist und die Behandlung in diesen
Einrichtungen durchgeführt wird.
27. Februar 2016 09:55 # 3
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

Geändert am 27.02.2016 09:57:00
Die Modellvorhaben sind mittlerweile auch für uns Ergos machbar.

SGB V §63!

Insofern: Seh ich solche Sachen, wenn sie denn vertraglich abgesichert sind, positiv! Dann das erweitert unsere Möglichkeiten!
27. Februar 2016 10:28 # 4
Registriert seit: 21.02.2011
Beiträge: 14

Vielen Dank für die Zeit!

Die HMR liegen mir nat. vor.

Bzgl. div. Modellvorhaben und Kooperationen ist wahrscheinlich die Kk bzw. Zulassungsstelle eher eine eindeutige Infoquelle.
Es handelt sich um eine Allround-Praxis. Mit Handwerk, Hund, Pferd und Wasser eben ::tongue::

Ein schönes Wochenende ::thumbup::
27. Februar 2016 16:17 # 5
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

Um das zu bewerten, brauchst du eben die nötigen Informationen. Dann kannst du handeln.

Wenn das nichts handfestes ist, kann ich deinen Ärger nachvollziehen...
28. Februar 2016 11:25 # 6
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Warum beschäftigst Du Dich mit dem Konkurrenzangebot, und warum der Sarkasmus?

"Arzt verschreibt eine SMP-Verordnung, die Pat. genießen die Anwendung, unterschreiben und gehen fast geheilt nach Hause" ... so wie Du es schreibst könnte man es für jede Art der Behandlung formulieren.

Ich kann mir gut vorstellen, dass Ergotherapie im Wasser bestimmten Klienten dienlich sein kann. Ich finde es gut, wenn Therapeuten neue Wege beschreiten. Ob das alles rechtlich abgeklärt ist, sollte Dich nicht kümmern. Entscheidend ist, was dem Patienten gut tut. Und das werden die schon für sich selber herausfinden.

Oder wurmt es DIch, dass die Konkurrenz andere Wege geht? Statt sarkastisch zu argumentieren würde ich da lieber meine eigenen Stärken herausstellen.

Viel Erfolg!
Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
28. Februar 2016 12:46 # 7
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 976

Geändert am 28.02.2016 12:55:00
Hallo liebe Kollegeninnen,
ich finde die Geschichte hat 2 Aspekte.
Zum einen habe ich erlebt, dass das Medium Wasser bei bestimmen Krankheitsbildern/Klienten super gut und klientenzentriert/zielführend eingesetzt werden kann. Dazu gehört aber auch die entsprechenden Ausbildungen7Fortbildungen die der Therapeut vorweisen muss. Auch sind neue und ungewohnte Wege in meinen Augen notwendig um die Ergotherapie weiter zu bringen.
Andererseits verstehe ich den Unmut, wenn Angebote über die Krankenkassen abgerechnet werden, die eben nicht in den Leistungskatalog gehören, oder nicht im Sinne des verordnenden Arztes ausgeführt werden. Dies geschieht in den Ergotherapiepraxen ja am häufigsten bei LRS etc. Lerntherapie wird gerne mal auf Rezept abgerechnet, und dann auch noch mal ne Unterschrift mehr als geleistete Einheiten weil das Angebot ja "teurer" ist als "normale" Therapie.::scared::. Alles schon erlebt::thumbdown::
Oder Mutter hat keine Lust bei Schneefall ihr Kind zur Therapie zu bringen unterschreibt aber wie selbstverständlich auf dem Rezept, ich denke wir kennen da alle genug von.
Diese Verhaltensweisen mancher PI schädigen unser Bild in der Öffentlichkeit, die Kinderärzte in manchen Regionen verordnet Ergotherapie teilweise nur wenn Druck von Eltern oder Kiga kommt, nicht weil sie von unseren Therapien überzeugt sind. Neuropädiatrer schütteln die Köpfe weil wir uns in einer Sprache (alte SI-Terminologie) ergehen, die mit der allgemein gültigen Wissenschaft nix zu tun hat, und wir so aneinander vorbeireden etc.
Ich kann gut verstehen wenn sich da jemand aufregt.
Ich find dass dies gut mit unseren Physiokollegen vergleichbar ist. Arzt verordnet 6 KG - Patient bekommt 6 Massagen. Patient ist kurzzeitig zufrieden - Symptome sind nach 2 Wochen wieder da.
Kind kommt 2 Jahre zur Ergotherapie - spielt hat Spaß - Mama geht einkaufen, hat ihre Ruhe - Symptome haben sich mit Glück von alleine abgeschwächt. Auf die Frage was Ergotherapeutin eigentlich gemacht hat weiß keiner von beiden etwas außer: basteln, spielen? - "Gut getan" hat es allen beteiligten.
"Fast alles, was wir gelernt haben, wissen wir nicht. Aber wir können es". (Spitzer)
28. Februar 2016 15:57 # 8
Registriert seit: 01.10.2011
Beiträge: 64

Ich denke, eine pauschale Aussage wie so etwas geht überhaupt nicht kann man ohne ´die genauen Umstände zu kennen nicht treffen. Es kommt immer darauf an, wie genau die Auswahl, das Medium Wasser zu wählen zu stande gekommen ist. Wenn Schwimmen als ein tolles Mittel angesehen wird, um dem Kind zu Helfen, besser Schreiben zu lernen oder Fahrrad zu fahren, dann ist es wirklich fraglich.
Wenn das Kind gerne schwimmen lernen möchte und in einem "normalen" Schwimmkurs nicht mit kommt, könnte ich mir durchaus vorstellen, das man mit dem Kind im Wasser z.B. mit Hilfe des Co.Op Ansatzes Therapeutisch Arbeiten und auch gute Erfolge erzielen kann.
28. Februar 2016 17:16 # 9
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

Vielleicht als Erinnerung. Ausgangsfrage war, ob das überhaupt möglich ist.

Laut SGB V §63 ist das mittlerweile möglich, wenn es die notwendigen Verträge dazu gibt.

Alles Andere können wir aus der ferne nicht beurteilen. Wir wissen auch nichts über das inhaltliche Konzept, des Angebotes.

Interessant ist natürlich: ob es einem gut tut, sich immer mit den Anderen zu beschäftigen. Aber wenn es juristisch nit einwandfrei ist sollte man das Anmahnen oder unterbinden dürfen.
28. Februar 2016 19:12 # 10
Registriert seit: 21.02.2011
Beiträge: 14

Danke für eure zahlreichen RM. Es ging darum inwiefern das VOM GESETZ HER zulässig ist. Die fachliche Seite bzgl. der neuen Wege, Therapieerfolge etc. war nur marginal angesprochen. Und auch der Plan, die erwachsenen Patienten als Gruppe im Wasser zu behandeln bei der verordneten Einzelbehandlung soll und wird nicht mein Schuh sein...
@ Mieschiewack: Danke für deine nüchterne Zusammenfassung bzw. Betrachtung.

Euch allen einen schönen Abend ::smile::
28. Februar 2016 19:56 # 11
Registriert seit: 21.02.2011
Beiträge: 14

p.s. ich wollte nat Mschiewack eintippen ::blush::
29. Februar 2016 09:53 # 12
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... als Zulassungserweiterung zur eigenen Praxis ist die bei den Heilmittelerbringern möglich, bei den Physios und Rehaeinrichtungen normal. (Wassergymnastik, Osteoporosegruppen, ect.)
... in der Therapiesituation, selbst in Kleingruppen ist ein Rechtungsschwimmer nicht notwendig (siehe Zulassung zu Kleinkind- & Babayschwimmen, Wassergymnastik)

Ich habe früher (vor 12 jahren) auch als Ergotherapeut Einzeltherapien im Bewegungsbad angeboten. Das Angebot bezog sich speziell auf Schlaganfallpatienten und Patienten mit MS und Kinder mit Muskeldystrophie. Das Bewegungsbad wurde vom Krankenhaus angemietet und war von der KK für die Ergotherapiepraxis zugelassen. Für die zusätzlichen Gruppenangebote (Wassergym, Kleinkind- & Babyschwimmen, ect.) benötigte ich keinen Rettungsschwimmernachweis.

MfG falladar
20. April 2016 15:58 # 13
Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 821

Hmm... habe das ganze mal "überflogen".
Ich hatte mich in der Vergangenheit schon einmal mit diesem Thema beschäftigt, wann denn eine "Anwendung" überhaupt noch eine "Therapie" ist.
Wie wird "Therapie" definiert und was muss ICH als THERAPEUT tun, damit aus einer "Anwendung" eine "Therapie" wird?

Leider sind auch hier viele Kolleginnen und Kollegen unterwegs, die alles mögliche als ET "verkaufen".

Ich persönlich sehe das so: Gebe ich eine Anwendung aus meiner Hand und bin nicht selbst daran beteiligt, oder eine Kollegin/Kollege in meiner Einrichtung/Praxis, kann ich das nicht auf einer VO abrechnen. Rein moralisch..
Denn ich habe diese Leistung nicht erbracht!

Das Abgeben an Dritte findet bei mir persönlich nur wenig Zustimmung.

____________________________________________________________________
Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?!
20. April 2016 21:59 # 14
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

Und wer gibt das jetzt an Dritte ab? ::confused::
22. April 2016 10:01 # 15
Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 821

Wie gesagt, habe es nur "überflogen".. hatte den Eindruck das Anwendungen an Dritte abgegeben wurden (Schwimmen an Schwimmtrainer im Schwimmbad) , aber auf eigener VO abgerechnet wird... Wenn es nicht so war, hab ich es falsch "überflogen".. ;-)

____________________________________________________________________
Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?!
Optionen:
1 2  

nach oben scrollen