Registriert seit: 02.03.2016
Beiträge: 1
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Habe mal eine Frage. Über den Zulassungsrichtlinien steht ja ganz klar " Empfehlung" . Im Gesetzestext steht ja zur Praxisausstattung nur , dass sie zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss. Warum dann diese engen Eingrenzungen, was die Räumlichkeiten angeht? Hat schon jemand Erfahrungen mit den Kassen gemacht, wenn die Räumlichkeiten nicht den Standards entsprachen?
Danke für eure Antworten!
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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Geändert am 03.03.2016 09:11:00
... die Zulassungsempfehlungen sind der Mindeststandart, daher "Empfehlungen". Über diesen Mindeststandart hinaus kannst du deiner Einrichtungsphatasie freien Lauf lassen. Was willst du an diesen Richtwerten denn noch unterschreiten. Therapeuten und Patienten in "Käfighaltung" arbeiten lassen. 12qm Mindestfläche für einen Therapieraum ist im Alltag manchmal schon grenzwertig. MfG falladar
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Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 1243
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Käfighaltung kenne ich nur für Logos!
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334
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Die Zulassungsempfehlungen sind deshalb Empfehlungen, weil die jeweilige Krankenkasse vor Ort immer noch selbst bestimmen möchte, wie eine Praxis aussehen sollte. Also bei strittigen Kriterien das letzte Wort haben. Deshalb empfiehlt es sich auch immer, dort wo die Praxis eröffnet werden soll, Kontakt mit den zulassenden KKs aufzunehmen, um herauszufinden, worauf sie Wert legen...und was SIE wollen..!
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