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Diskussionsforum

Ersatzteilnehmer für EST Fortbildung gesucht

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30. Mai 2016 20:17 # 1
Registriert seit: 30.09.2012
Beiträge: 4

Hallo,

ich suche ganze dringend einen Ersatzteilnehmer für folgende Fortbildung:

Veranstaltung: Das Ergotherapeutische Sozialkompetenz-Training (EST) - ein Kompaktseminar
Datum: 11.06. - 12.06.2016
Das Seminar ist 4tägig. Zweiter Termin: 25.-26.06.2016
Ort: Köln
Kosten 680€ (für DVE-Nichtmitglieder)

Bitte direkt mit PN an mich!
Vielen Dank
30. Mai 2016 20:32 # 2
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo mjSunny,

da das hier (siehe Link) die zur Fortbildung gehörigen AGB sind, brauchst du keinen Ersatzteilnehmer, weil die Widerrufsbelehrung fehlt. Damit kannst du auch nach Ablauf der dir eigentlich zustehenden 14 Tage widerrufen. Einfach schriftlich widerrufen (am besten per Fax, E-Mail oder Einschreiben) und du bist raus aus dem Vertrag.

Gruß!

Katze
30. Mai 2016 20:44 # 3
Registriert seit: 30.09.2012
Beiträge: 4

Hallo Katze,

danke für dei schnelle Antwort!
Ich bin mir da unsicher, da ja im Teil 3. Rücktritt steht, dass ich bei kurzfristigem Absagen den vollen Preis zahlen oder einen Teilnahmeersatz suchen müsse. Hatte eine Stornierung an den DVE geschickt, die mir dann genau das auch geschrieben haben.
Wenn ich das gleiche noch mal als Widerruf schreibe, würde es dann gehen??

30. Mai 2016 21:10 # 4
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo mjSunny,

wenn du dich übers Internet angemeldet oder ein Anmeldeformular dorthin geschickt hast, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Damit steht dir gemäß den §§ 312b -312d BGB ein Widerrufsrecht zu. Der Veranstalter hätte dich schriftlich darauf hinweisen müssen. Da er das offensichtlich nicht gemacht hat, kannst du auch nach Ablauf der eigentlich nur 14-tägigen Widerrufsfrist deinen Widerruf erklären und hast das mit deiner Stornierung eigentlich schon getan. Du solltest deinen Widerruf noch einmal auf Grundlage der Paragrafen 312b -312d BGB erklären. Lass dich von denen nicht einschüchtern. An deiner Stelle würde ich zur Not auch zum Anwalt gehen. Zahlen müssten die den, denn das Recht ist auf deiner Seite.

Katze
30. Mai 2016 21:16 # 5
Registriert seit: 30.09.2012
Beiträge: 4

Vielen Dank! Damit hast du mir schon mal weiter geholfen!

Genau die Informationen habe ich eben auch gefunden.
Falls sich bis morgen keiner findet, dann werde ich es also erneut stornieren bzw wiederrufen und mit den Paragraphen begründen.

30. Mai 2016 21:44 # 6
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo mjSunny,

bei fehlender Widerrufsbelehrung hast du 12 Monate und 14 Tage Zeit für einen Widerruf. Schau mal hier: Link. In dem Fall hatte auch eine Frau einen Kurs gebucht und vor dem BGH Recht bekommen. Wann hast du dich angemeldet? Sicher nicht vor mehr als einem Jahr und 14 Tagen, oder?

Möglicherweise wird der Veranstalter wieder auf seine Regelungen in seinen AGB verweisen. Solche Regelungen greifen aber nur in Fällen, in denen der Kunde kein Widerrufsrecht hat (weil selbstständig und damit kein Verbraucher) oder es nicht mehr hat, weil die 14 Tage vorbei sind. Du hast das Recht aber noch, weil du hinsichtlich deines Widerrufsrechts nicht belehrt wurdest.

Schreib bitte, wie die Sache ausgegangen ist.

Katze
5. Juni 2016 13:09 # 7
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Danke Katze24 für diese ausführliche Erklärung!!!!
5. Juni 2016 20:10 # 8
Registriert seit: 30.09.2012
Beiträge: 4

Katze hab ich bereits geschrieben. Aber vllt ist es auch interessant für die anderen.

Ich habe dem DVE eine freundliche Mail geschrieben (ohne Pragraphen etc) und habe erwähnt, dass ich vom Widerrufsrecht gebrauch nehmen werde. Ich habe eine freundlich Antwort erhalten in der die Stornierung ohne weitere Probleme angenommen wurde!
5. Juni 2016 21:25 # 9
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo mjSunny,

schön, dass du diese Sache hinter dir hast! Nach einem Besuch auf der Internetseite der DVE Akademie wundere ich mich allerdings sehr, dass die DVE Akademie nach wie vor keine Widerrufsbelehrung in den Teilnahmebedingungen (AGB) hat. Mittlerweile sollten die wissen, dass die Belehrung fehlt. Anscheinend will die DVE Akademie möglichst viele Kunden davon abhalten, sich die Anmeldung in den ihnen gesetzlich zustehenden 14 Tagen anders zu überlegen. Das ist unseriös und kann abgemahnt werden.

Katze
6. Juni 2016 10:21 # 10
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Oder man freut sich, dass es so ist und dass man kurzfristig stornieren kann.
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