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Abrechnungsfehler

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12. Juli 2016 09:53 # 1
Claudia-Ergo
Claudia-Ergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1

Geändert am 12.07.2016 09:57:00
Hallo, ich bin Angestellte in einer Praxis, und habe eine Verordnung zur Abrechnung gegeben, auf der ich übersehen hatte, dass die Arztunterschrift fehlt.
Nun wurde das Rezept von der Kasse nicht abgerechnet und einbehalten. Ein Ergänzen der Arztunterschrift im Nachhinnein ist nicht möglich.
Nun habe ich als Angestellte die Leistung natürlich erbracht, aber sie wird der Praxis nicht bezahlt.
Bin ich nun alleine für diesen Fehler haftbar, somit können mir Gehalt und Einheiten wieder abgezogen werden, oder ist das nicht rechtens.

Danke für Eure Antworten
12. Juli 2016 13:40 # 2
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Geht gar nicht.

Und dann wäre da noch die Frage, wer denn dann die eigentliche Abrechnung gemacht hat. Zur Abrechnung gegeben? Hätte da nicht noch jemand die Möglichkeit zur Endkontrolle gehabt?
12. Juli 2016 14:30 # 3
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 654

Für den Fehler kannst Du als Angestellte nicht haftbar gemacht werden. Das ist Unternehmerrisiko. Letzten Endes muss der Praxisinhaber die "Endkontrolle" der Verordnungen durchführen.

Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
12. Juli 2016 15:32 # 4
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo Claudia-Ergo,

das sehe ich genauso wie Karsten: Den Schaden trägt die Praxis. Ich habe auch Mitarbeiterinnen, die schon mal den einen oder anderen Schaden verursacht haben. Von deren Gehalt darf ich dafür nichts abziehen und das mache ich natürlich auch nicht. Allerdings sollte das nicht zu oft passieren, sonst stellt so manche/r Chef/in eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf und der Job könnte wackeln.

Ist dir denn gesagt worden, dass dafür Gehalt bzw. Einheiten abgezogen werden?

Gruß!

Katze
12. Juli 2016 16:18 # 5
Registriert seit: 12.07.2016
Beiträge: 4

Danke schonmal für die Antworten. Die Abrechnung macht in der Praxis eine Büroangestellte. Und diese hat wiederum anklingen lassen, das gesetzlich jeder Therapeut für seine Rezepte verantwortlich ist, und daher auch haftbar, wenn etwas nicht stimmt. Es gäbe da angeblich auch Rechtssprechungen, die dies belegen. Ich sehe es eben nur nicht so ganz ein, da ich ja nicht die Einzige bin, die darauf schaut.
12. Juli 2016 16:24 # 6
Registriert seit: 12.07.2016
Beiträge: 4

Allzu oft ist mir so ein Fehler auch noch nicht passiert...Eigentlich nie.
12. Juli 2016 16:27 # 7
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Was ist jetzt das? Claudia-Ergo existiert nicht mehr. Hast Du dich umbenannt?
12. Juli 2016 16:38 # 8
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

NEIN es ist nicht möglich, den AN Geld einzubehalten. Da gibt es auch keine Rechtssprechung dahingehend. Der AG trägt diese Verantwortung!
12. Juli 2016 17:28 # 9
Registriert seit: 12.07.2016
Beiträge: 4

Ja, ich habe mich umbenannt. Musste den Account neu starten, da man den Nutzernamen nicht ändern kann. Sorry für diese Verwirrung. Ich bin aber immer noch Ich! ::wink::
12. Juli 2016 19:39 # 10
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Wenn die Krankenkasse die Verordnung nicht mehr herausrückt, besorgt euch ein Duplikat vom Arzt, das auch vom Arzt als Duplikat gekennzeichnet ist. Dieses lasst ihr vom Patienten erneut unterschreiben und schickt es mit dem Widerspruchsschreiben zur Krankenkasse und fordert die Erstattung der gesamten Behandlungskosten.

MfG falladar
12. Juli 2016 19:39 # 11
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 12.07.2016 19:40:00
war doppelt

MfG falladar
12. Juli 2016 20:08 # 12
Registriert seit: 12.07.2016
Beiträge: 4

Danke falladar. Das werde ich mal so weitergeben, bzw.versuchen. Eine vom Arzt unterschriebene Verordnung wäre schon da. Nur der Stempel "Duplikat" ist noch nicht drauf, soweit ich mich erinnere. Aber das wäre durchaus einen Versuch wert. Bis jetzt wurde nur mit der Kasse telefoniert, und da haben sie sich wohl quer gestellt.

Dankeschön!
12. Juli 2016 21:20 # 13
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo Meisla,

entweder hat die Büroangestellte keine Ahnung oder sie möchte das Problem mit der Verordnung zu deinem Problem erklären. Sollte es in diesem Bereich Urteile geben, so gelten die ganz sicher nicht für angestellte Therapeuten. Mach, was der erfahrene falladar schreibt. Es kann nicht sein, dass die Kasse nur wegen einer fehlenden Unterschrift die Zahlung verweigert. Der Patient hat Ergotherapie verordnet bekommen, die Leistung ist erfolgt und muss bezahlt werden. Bleib dran und lass dich nicht abwimmeln. Wenn die Behandlungskosten am Ende doch übernommen werden, hast du deinen Fehler ausgebügelt und wirst auch vor deinem AG besser dastehen als zuvor.

Viel Erfolg!
13. Juli 2016 10:14 # 14
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Die Bürokraft hätte bei mir einen Termin für ein ernstes Gespräch. ::mad::

Der Rest wurde schon gesagt...
13. Juli 2016 11:33 # 15
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 654

Die Bürokraft blufft ziemlich dreist, um von ihrem eigenen Fehler abzulenken.
Dein Job ist die Therapie, ihr Job ist die Endkontrolle der Verordnung.
Lass Dir mal die Quelle ihrer Gesetzeskenntnisse zeigen, da wird sie ziemlich blass werden.
Aber auch sie ist für den Schaden nicht haftbar.
Praxisinhaber dürfen Unternehmerrisiken nicht auf Angestellte abwälzen.

Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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