Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 220
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Hallo, wie ist es bei einer genehmigten VO adR, muss ich eine Kopie der Gemehmigung beilegen? Vielen Dank
Frenzie
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Registriert seit: 01.10.2011
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Wenn die Genehmigung nicht direkt auf der Verordnung erfolgt ist (was du vermutlich meinst) dann ja.
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Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476
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Ich habe bis jetzt mir immer eine Kopie von der Genehmigung gemacht und die in meinen Unterlagen beigelegt. Zu den Rezepten habe ich jedoch nicht noch zusätzliche die Kopie für die Abrechnung beigelegt. Hatte bis jetzt immer anstandslos geklappt.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 220
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Vielen Dank Euch beiden Schönes Wochenende
Frenzie
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uralergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 78
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bei der aok hamburg rheinland muss die genehmigungsnr. drauf
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Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 220
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Danke, die Info habe ich gebraucht. - Bin in Bayern, kenne mich nicht so aus - Schönen Abend
Frenzie
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