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Diskussionsforum

Abrechnung einer VO adR

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14. Juli 2016 18:41 # 1
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 220

Hallo,
wie ist es bei einer genehmigten VO adR, muss ich eine Kopie der Gemehmigung beilegen?

Vielen Dank
Frenzie
14. Juli 2016 18:55 # 2
Registriert seit: 01.10.2011
Beiträge: 64

Wenn die Genehmigung nicht direkt auf der Verordnung erfolgt ist (was du vermutlich meinst) dann ja.
15. Juli 2016 09:30 # 3
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ich habe bis jetzt mir immer eine Kopie von der Genehmigung gemacht und die in meinen Unterlagen beigelegt. Zu den Rezepten habe ich jedoch nicht noch zusätzliche die Kopie für die Abrechnung beigelegt. Hatte bis jetzt immer anstandslos geklappt.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
15. Juli 2016 14:23 # 4
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 220

Vielen Dank Euch beiden
Schönes Wochenende
Frenzie
18. Juli 2016 16:51 # 5
uralergo
uralergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 78

bei der aok hamburg rheinland muss die genehmigungsnr. drauf
18. Juli 2016 19:17 # 6
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 220

Danke, die Info habe ich gebraucht.
- Bin in Bayern, kenne mich nicht so aus -
Schönen Abend
Frenzie
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