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Diskussionsforum

Abrechnung Schienen

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22. Juli 2016 08:14 # 1
Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 2

Hallo Zusammen,
ich habe iene Frage zum Thema shienen und Abrechnung. Kollegen sagen mir, dass Shienenrezepte nicht in dasBudget desArztes fallen. Die zuständige Sachbearbeiterin bei der AOK Baden Württemberg jedoch sagt das Gegenteil. Weiß hier jemand Genaueres und Sicheres?? Wie und wo bekomme ih eine verbindliche Aussage??

Liebe Grüsse

sabine
22. Juli 2016 12:53 # 2
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 40

Schienenrezepte gehen nicht in das Budget vom Arzt!
22. Juli 2016 17:47 # 3
Registriert seit: 05.01.2015
Beiträge: 86

Hallo Sabine,

das Heilmittelrezept an sich fällt dem Budget des Arztes zur Last, wenn er eine Schienenversorgung verordnet. Da das Rezept immer mindest eine Therapieeinheit enthalten muss, die für den Arzt dann unter das Budget fällt. Der Schienenbau selber, der unter orhtopädisch-chirurgische Besonderheiten angefordert wird, fällt dagegen nicht unter das Budget. Ebenso wie der Schienenbau nicht in den Behandlungseinheiten durchgeführt wird sondern eben gesondert. Entsprechend wird dann auch die Arbeitszeit gesondert abgerechnet und nicht nur als Therapieeinheit.

Liebe Grüße
R.Groth
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