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Diskussionsforum

Ultraschall

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6. August 2016 20:36 # 1
Registriert seit: 06.08.2016
Beiträge: 2

hallo,
meine Chefin(physiotherapeutin) hat mich in der Verganenheit dazu ermutigt bei meinen Handpatienten doch zu probieren, ob Ultraschall hilfreich wäre.
Nun habe ich damit sehr gute Erfahrungen gemacht und verwende sehr gerne und oft ulltraschall.
meine chefin hat nun Bedenken bezüglich der Rechtlichkeit.
wie ist das?
Ich weiss das wir als Ergos ultraschall nicht direkt abrechnen können, bin ich nun aber auf der sicheren seite, wenn ich als thermische Anwendung ultraschall verwende und der Pat. im schlimmsten Fall (aus welchen Gründen auch immer) rechtlich gegn die Praxis gehen möchte?
gibt es hierzu ein Gesetz?

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen .
Vielen Dank
8. August 2016 06:39 # 2
Registriert seit: 22.10.2011
Beiträge: 320

Es gibr hier von DVE eine entsprechende Stellungnahme.
US wird unter thermischer Anwendung abgerechnet.vWenn du eine entsprechende offizielle Gerärteeinweisung bekommen hast gibt es keine rechtlichen bedenken mehr.
Bei Handpatienten brauchst du natürlich einen kleinen Ultraschallkopf.
Dominik Simon
Ergotherapeut / Handtherapeut DAHTH



8. August 2016 15:47 # 3
Registriert seit: 05.01.2015
Beiträge: 86

Hallo LiobaH,

D.Simon hat völlig Recht, Ultraschall ist über die thermischen Anwendungen abrechnungsfähig. Er wird unter diesem Punkt explizit aufgeführt und erfordert lediglich die Beachtungen von Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit diesem Gerät. Diese sind Dir aber durch die Einweisung bekannt und somit ist sowohl die Anwendung als auch die Abrechnung sicher abgedeckt und legitim. Ich sehe da keine rechtlichen Probleme, die sich durch die fachgerechte Anwendung ergeben könnten.
Liebe Grüße
R.Groth
www.handakademie.de
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www.instagram.com/hand_therapy/
10. August 2016 22:10 # 4
Registriert seit: 06.08.2016
Beiträge: 2

vielen lieben Dank.
das ist sehr hilfreich
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