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Diskussionsforum

Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII - LRS-Therapie

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16. August 2016 16:57 # 1
Registriert seit: 17.07.2005
Beiträge: 692

Geändert am 16.08.2016 21:33:00
Guten Tag zusammen,

heute habe ich selber eine Frage:

Hat jemand damit (s.o. Strangthema) Erfahrungen und wie ist die Vergütung/Stundensatz bei Euch ?

Entsprechende Zusatzausbildungen und Anerkennung durchs JA natürlich vorausgesetzt.

Gerne Austausch per PN

Danke schon mal und viele GRüße von refi ::smile::
18. August 2016 15:38 # 2
Registriert seit: 17.07.2005
Beiträge: 692

Gibt es hier wirklich niemanden, der mit Jugendämtern kooperiert und somit Erfahrung hat?
20. August 2016 10:26 # 3
Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 25

Hallo,

im ergotherapeutischen Kontext leider nein - Das fällt meist eher z B in den Bereich Lerntherapie, wenn ich damit richtig liege (?)

LG
20. August 2016 14:10 # 4
Registriert seit: 17.07.2005
Beiträge: 692

Geändert am 20.08.2016 14:12:00
Zitat / ergo-lad hat geschrieben:
Hallo,

im ergotherapeutischen Kontext leider nein - Das fällt meist eher z B in den Bereich Lerntherapie, wenn ich damit richtig liege (?)

LG


ja, natürlich!

aber ich werde ja wohl nicht die einzige Ergotherapeutin in Deutschland sein,

die auch Lerntherapeutin ist, oder? ::confused::
20. August 2016 21:00 # 5
Registriert seit: 20.08.2016
Beiträge: 3

Eingliederungshilfe bei LRS ist keine Leistung der Krankenkassen, sondern muss übers Jugendamt beantragt werden. Die Stundensätzen orientieren sich in der Regel an den Stundensätzen für Heilpädagogen und betragen zurzeit ca 54 Euro pro Stunde, abhängig davon, ob der Leistungserbringer ein einschlägiges Studium hat oder nicht.
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in jedem Landkreis ein wenig anders, aber meist wird ein Studium der Psychologie, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Heilpädagogik etc. vorausgesetzt plus eine geeignete, meist lerntherapeutische, Zusatzfortbildung. Ergotherapeuten werden daher oft nicht anerkannt, das kann aber beim zuständigen Jugendamt erfragt werden.
War das ungefähr das was du wissen wolltest?
VG
21. August 2016 08:15 # 6
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Die Abläufe werden Refi sicher bekannt sein. Es geht ihr eher darum zu erfahren, welche Studensätze die Jugendämter anderswo zahlen. Nach meinen Erfahrungen wird das individuell ausgehandelt, d.h. die Kontaktperson beim Jugendamt bietet keinen Stundensatz an, sondern man nennt seinen und dann passt es oder es passt nicht.
21. August 2016 09:20 # 7
Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 25

Hallo,

wenn du zugleich auch Lerntherapeutin bist, also mit Zertifizierung, ist es in der Tat so, dass du dich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen kannst (Ergotherapeuten wurden meines Wissens dafür bisher nicht anerkannt, dafür dürfen sie mit den Kassen abrechnen - Naja, auch nicht immer leicht...). I d R ist es so, dass DU einen entsprechenden Vertrag -sprich die Abrechnungssätze- vorlegst.
Aber das sollte man eigentlich in der Ausbildung erklärt bekommen (kein Vorwurf an dich, nur wundert es mich seitens des ausbildenden Instituts), auch bzgl Umsatzsteuer usw

Ich drücke dir die Daumen. Berichte gerne einmal, wie es weitergeht.

LG
21. August 2016 09:47 # 8
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Na ja, die Abläufe bei den Jugendämtern können regional schon unterschiedlich sein - genauso wie die Stundensätze. Da können auch die Ausbildungsinstitute keine pauschalen Auskünfte geben. Und was die Umsatzsteuer angeht: Da sind selbst manche Steuerberater falsch informiert (habe ich selbst erlebt). Hier steht, wie Lerntherapie umsatzsteuerfrei bleiben kann: Link
21. August 2016 14:31 # 9
Registriert seit: 17.07.2005
Beiträge: 692

Danke für Eure Antworten! ::smile::

Aber anscheinend ist hier niemand, der tatsächlich schon mit einem Jugendamt kooperiert, wenn ich das richtig verstanden habe?
Wollte mich eigentlich (gerne per PN) austauschen mit denen, die bereits praktische Erfahrungen haben
21. August 2016 21:13 # 10
Registriert seit: 20.08.2016
Beiträge: 3

Ich bin seit ca. 6 Jahren vom JA als Lerntherapeutin anerkannt. Aber wie gesagt: die Modalitäten sind in jedem Landkreis ein wenig unterschiedlich. Welche Infos fehlen dir noch?
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