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Diskussionsforum

BG Abrechnung

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20. August 2016 10:24 # 1
Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 25

Schönen guten Morgen,

wir haben unseren 1. "BG-Fall" und sind daher damit noch "grün hinter den Ohren".

Wer kann uns bitte Hinweise zur Abrechnung geben und gerne auch, was wir zur Aufnahme Besonderes zu beachten haben?

Vielen lieben Dank und LG::smile::
21. August 2016 11:51 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Hallo ihr müsst um BG Patienten behandeln zu dürfen mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Angestelltenverhältnis nachweisen. In diesen 2 Jahren müsst ihr entweder ein halbes Jahr in einer BG Klinik gearbeitet haben und dort auch Unfallverletzte behandelt haben oder 2 Jahre in einer Praxis und innerhalb dieser 2 Jahre mindestens 20 Unfallpatienten behandelt haben. Erfüllt ihr das nicht, müsst ihr bei der BG anrufen und um Ausnahmegenehmigung bitten und dann per Fax diese zuschicken lassen. Wenn die BG zustimmt, dann schickt ihr der BG wenn das Rezept abgearbeitet wurde das Rezept mit Rechnung zu. BG Rezepte sind nur 1 Woche gültig. Wobei es gibt manche BGs die sehen das nicht so eng, solltet ihr diese Frist überschreiten.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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