Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Fachliche Leitung - Mutterschutz und Elternzeit

Diskussionsforum

Fachliche Leitung - Mutterschutz und Elternzeit

Optionen:
21. August 2016 09:14 # 1
Registriert seit: 05.07.2011
Beiträge: 25

Hallo, schönen guten Morgen,

uns ist ein Fehler passiert:
Unsere FL ging im vergangenen Jahr April in MuSchu. Wir hatten DIREKT (d h auch ohne die Übergangsfrist) eine neue FL und vergaßen vor lauter Trubel deren Anmeldung bzw Ummeldung. Das war wirklich absolut unbeabsichtigt, da wir es intern ja mehr als korrekt organisierten. Nun möchte eine KK jedenfalls die gesamten Summe, die wir dort als Kostenträger ab April in Rechnung stellten und welche auch erstattet wurden, zurück haben ::scared::

Wie würdet ihr damit umgehen (außer natürlich ohnehin jetzt sofort "nachträglich" alle Unterlagen an Knappschaft und VdeK senden)?

Vielen lieben Dank ::smile::
21. August 2016 12:02 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass die Leistungen von einer staatlich anerkannten Ergotherapeutin durchgeführt wurde und diese somit berechtigt war Patienten zu behandeln. Unterlagen natürlich nachreichen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
21. August 2016 14:43 # 3
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 785

und mir zur Sicherheit ganz schnell eine Rechtsberatung organisieren z.B. beim DVE. Und mich nicht rein auf Forumsbeiträge verlassen!
Viel Glück & Gruß
nimis
Optionen:

nach oben scrollen