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Hallo,
ich finde es auch eigenartig ruhig. Mein letzter Stand ist, dass 5 Jahre Verlängerung im Raum stehen. Nicht mehr reagieren scheint mir jetzt auch ein wenig seltsam...Es ist ja noch nichts entschieden.
Viele Grüße Dattel
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Wo kommen denn jetzt die 5 Jahre her? Hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages das bisher auf seiner Tagesordnung gehabt?
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Mschiew.
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Die 5 Jahre kommen auf Empfehlung des Bundesrates, die dem Bericht des BMG nicht gefolgt sind.
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@Mschiew: Da können die 5 Jahre nicht herkommen. Nach dem eingestellten Link von mir am 17.10.16, hat der Bundesrat einer Verlängerung um 4 Jahre zugestimmt. Allerdings steht in der Beschlussvorlage (der zugestimmt wurde) "Eine Verlängerung sei auf einen Zeitraum von vier Jahren (bis 2021) zu begrenzen." Das kann dann wohl zur Verwirrung führen.
Kommen da die 5 Jahre her, 2016-2021?
Weiß jemand, ob der Bundestag reagiert hat?
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Mschiew.
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Geändert am 16.11.2016 15:55:00
Sorry...da habe ich nicht korrekt formuliert. Der Bundesrat hatte die 10 Jahre abgelehnt. Die regierenden Parteien haben sogar anfänglich unterschiedliche Jahreszahlen in diversen Pressemitteilungen übermittelt. 3-5Jahre. Letztendlich sind 5 Jahre der derzeitige Stand, kommuniziert durch Bundestagsmitglieder...Also immer noch nicht festgelegt
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@Mschiew: Hast Du irgendeine Quelle, der ich das entnehmen kann? Aktuelle Pressemitteilung nach dem 17.10.16?
Weiß sonst jemand etwas?
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Mschiew.
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Geändert am 18.11.2016 11:42:00
Zitat / pflümi hat geschrieben:@Mschiew: Hast Du irgendeine Quelle, der ich das entnehmen kann? Aktuelle Pressemitteilung nach dem 17.10.16?
Weiß sonst jemand etwas? Ich habe persönliche Anschreiben von Politikern aus dem Ausschuß für Gesundheit. Zitat / Maria Michalk hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Schiewack, 30.09.2016 vielen Dank für Ihre Nachricht. Die im Oktober 2009 gestartete Erprobung akademischer Erstausbildungen für Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten wurde von einer gesetzlichen Vorgabe zur Evaluierung der Modellausbildungen begleitet. Der Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit liegt dieser umfassende Evaluationsbericht zugrunde. Der Bericht empfiehlt eine Verlängerung der andernfalls diesjährig endenden Modellklauseln um zehn Jahre. Alle Beteiligten kommen zu dem Ergebnis, dass eine Umsetzung primärqualifizierender Studiengänge für die vier beteiligten Berufsgruppen wünschenswert und machbar ist. Jedoch besteht hinsichtlich der Umsetzung in grundsätzlichen Punkten noch Unklarheit. So stellt sich bspw. die Frage nach Art und Umfang des Studiums. Zudem müssen die erprobten Modellausbildungen noch stärker an die hochschulischen Gegebenheiten angepasst und weiterhin die langfristigen Auswirkungen einer Akademisierung dieser Berufsstände untersucht werden. Auch zu den langfristigen Kostenfolgen fehlen bisher fundierte Aussagen. Diese offenen Fragen gilt es innerhalb der verlängerten Erprobung zu beantworten. Allerdings haben wir uns im Gesetzgebungsverfahren bereits geeinigt, dass die Verlängerung der Modellklauseln um zehn Jahre auf fünf Jahre reduziert wird. Mit freundlichen Grüßen Maria Michalk, MdB Deutscher Bundestag Wilhelmstraße 60 11011 Berlin
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Schon mal danke. Kannst Du noch das Datum der Nachricht mitteilen, so dass wir es dem zeitlichen Ablauf zu fügen können. Gerade bei dieser Diskussion kann es ja durch aus relevant sein, was wann wie veröffentlicht wurde.
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Mschiew.
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eingefügt
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Danke! Der HVG schreibt am 10.11.16 LinkHat jemand von Euch noch was Aktuelleres?
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Mschiew.
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4 Jahre!
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2016/4-quartal/psg-iii-verabschiedung-bt.html
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Dann bin ich mal gespannt, was am Ende der folgenden Legislaturperiode passiert...
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Hallo, hat jemand unter dem Link von Mschiew vom 5. Dezember zufällig die PDF Entwurf eines "Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) gelesen? Ich habe das Anfang Dezember getan, dort waren Absätze zur Regelung der Modellklausel drin, u.a. zu den Prüfungen, zur Laufzeit...Ich weiß noch, dass ich dachte, ach jetzt darf man also die staatlichen Prüfungen als Modulprüfungen abhalten...Heute will ich nochmal im Dokument nachlesen, was da genau stand und finde nichts mehr, gar nichts mehr zu unseren Berufsgesetzen in dem Dokument. In dem beschreibenden Text auf der Internetseite stehen die Änderungen, die ich im Gesetzentwurf nicht mehr finde...(???) Habt ihr das auch bemerkt? Hat irgendeiner von euch das ursprüngliche Dokument gespeichert? Viele Grüße Dattel
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Hallo Dattel,
die Fassung findest Du bestimmt noch auf der HP des deutschen Bundestages. Wenn Du dort anrufst, dann helfen die auch das entsprechende Dokument zu finden. Hattest Du das im Entwurf gelesen? Weißt Du von wann der Entwurf war bzw. wann die Lesung war? Wenn Du bei google 3. Pflegestärkungsgesetz eingibst, kommt eine Vorabfassung vom 30.11.16, ist das die Fassung, die Du suchst?
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Geändert am 13.01.2017 17:38:00
Hallo Pflümi, danke für den Tipp! Ich habe die Fassung gefunden, es lag tatsächlich am Datum :-). Hier ist es LinkViele Grüße Dattel
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