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Geändert am 31.08.2016 16:57:00
Hallo, uns sind zwei Fehler bei der letzten Abrechnung unterlaufen. Letztes Behandlungsdatum war 04.07.16. Die neue VO war am 04.07.16 ausgestellt. Hier haben wir wieder den 04.07.16 eingetragen, als Erstdatum. Ist das zweite Rezept ungültig oder nur die Behandlung am 04.07 wegen Doppelfehler ? Vielen Dank über eine kurze Rückmeldung.
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Hallo, j.zurm, das ist bei uns auch schon mal passiert. Die Krankenkasse hat dann aber nur die doppelt abgerechnete Behandlung nicht bezahlt. Das ging zum Glück noch ganz glimpflich ab....
Falls die Verordnung von der AOK Niedersachsen ist, kann es sein, dass es da neue "Regelungen" gibt. Die AOK ist im Moment sehr hart mit ihren Absetzungen.
Viele Grüße Marie-Lu
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Hallo Marie-Lu,
danke. Ist AOK Niedersachsen und DAK.
Hoffe geht gut aus.
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Nennt sich "Doppelabrechnung" - 1 Termin wird gekürzt werden. BV
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Mir ist es mal mit der SBK passiert. Hatte den ersten Termin Doppelt abgerechnet. Es wurde nur der erste Termin der Doppelt war nicht gezahlt.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Super, vielen Dank für eure Antworten
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