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Diskussionsforum

"freie Ergotherapeutin" im Logo

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18. September 2016 15:17 # 1
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 17

Hallo.
Ich hab mal eine Frage.
Ich habe auf honorabasis in einer Praxis begonnen.
Bin also freie Mitarbeiterin. Darf ich im Logo "freie Ergotherapeutin" schreiben?

Vg
19. September 2016 14:10 # 2
Registriert seit: 17.11.2015
Beiträge: 152

Was ist denn bitte das "Logo"? Lohn-irgendwas oder wie?

Alle Aussagen aus diesem Forum sind nicht rechtskräftig und dementsprechend würde ich mich einfach an die zuständige Behörde melden.
19. September 2016 14:31 # 3
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 17

Vielen Dank für sehr aussagekräftige Antwort.
19. September 2016 16:32 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... du kannst dich freie Ergotherapeutin in deinem Logo nennen, obwohl ich bezweifle, dass deine potentiellen Kunden damit etwas anzufangen wissen. Dies ist kein geschützter Titel und keine korrekte Fachbezeichnung. Du bist Selbständig und für die Praxen für die du arbeitest eine "Freie Mitarbeiterin". Ob hierbei eine Scheinselbständigkeit vorliegt oder du eine Anerkennung als Freie Mitarbeiterin hast, ist für deine Kunden uninteressant. Es hat für deine Kunden sogar einen geringeren Aussagewert, als wenn du "Brünette Ergotherapeutin" schreiben würdest.

Sinnvoller wäre hier wohl die Aussage "Freiberufliche Ergotherapeutin" ähnlich dem "Freiberuflichen Journalisten"

Du hast einen Abschluß als Ergotherapeutin - dies ist deine Berufsbezeichnung - egal ob du angestellt oder selbständig bist. Der Begriff "freie" kann als irreführend gedeutet werden. Was versprichst du deinen Kunden damit? (Das du Single bist?) Welche Aussage über dich und deine Qualifikation willst du damit tätigen? Welchen Nutzen hat dein Kunde davon?

Ein Logo, Briefkopf, Flyer oder Visitenkarte sollte kurz und knapp erkennen lassen, was und wer du bist und deine Kontaktdaten enthalten. Alle Sonderformen und "Verschönungen" benötigen nur unnötige Erklärungen (die sich sowieso keiner durchliest) und irritieren deine Kunden nur. Wenn es dir wichtig ist, kannst du im direkten Kundenkontakt deine Stellung im Unternehmen erklären.

MfG falladar

PS: Auch wenn du eine Anerkennung als "Freie Mitarbeiterin" hast, dies im Alltag aber nicht lebst, kannst du im nachhinein doch als Scheinselbständig gelten, als angestellte Mitarbeiterin rückwirkend eingestuft werden.
19. September 2016 19:39 # 5
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo 82susi,

ich glaube, dass sich die meisten Patienten unter einer "Freien Ergotherapeutin" eine Ergotherapeutin vorstellen würden, die entweder noch Termine frei hat oder in irgendeiner Form ungebunden ist. Ist das deine Intention?

Katze
19. September 2016 20:46 # 6
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 17

Danke für die zahlreichen Antworten.
Auf den Gedanken kam ich eigentlich weil ich eine Rechnung schreiben will.
Natürlich will ich dann mit dem Logo gern Visitenkarten usw.
personalisieren.
Institutionen und Praxen wo ich dann auf honorabasis arbeiten möchte, wissen in der Regel was eine freie Ergotherapeutin bedeutet.
Vielleicht werde ich es auch einfach weglassen und nur Ergotherapeutin schreiben.

Vg Susanne
19. September 2016 21:56 # 7
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Also, ich würde einfach nur "Ergotherapeutin" ins Logo setzen.
"Freie" klingt irgendwie beknackt. Sorry, ist Geschmackssache.
"Freie" wird auch nicht jeder verstehen.
Und ein Logo sollte nicht Verwirrung stiften, sondern Klarheit.
Hauptsache, Du lässt Dir ein vernünftiges Logo machen.
Ich war früher Grafiker und bekomme bei vielen selbstgebastelten Logos von Kollegen Augenschmerzen ...

Viel Erfolg!
Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
20. September 2016 08:40 # 8
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Hallo,
die Bezeichnung "Freie Mitarbeiterin" ist eigentlich korrekt. Sie steht für Selbständigkeit, denn das bist du als solche.
"Freiberuflich" sind alle (Ergo)therapeuten, da es ein rein steuerlicher Begriff ist.
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