Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 17
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Hallo. Ich hab mal eine Frage. Ich habe auf honorabasis in einer Praxis begonnen. Bin also freie Mitarbeiterin. Darf ich im Logo "freie Ergotherapeutin" schreiben?
Vg
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Registriert seit: 17.11.2015
Beiträge: 152
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Was ist denn bitte das "Logo"? Lohn-irgendwas oder wie?
Alle Aussagen aus diesem Forum sind nicht rechtskräftig und dementsprechend würde ich mich einfach an die zuständige Behörde melden.
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Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 17
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Vielen Dank für sehr aussagekräftige Antwort.
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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... du kannst dich freie Ergotherapeutin in deinem Logo nennen, obwohl ich bezweifle, dass deine potentiellen Kunden damit etwas anzufangen wissen. Dies ist kein geschützter Titel und keine korrekte Fachbezeichnung. Du bist Selbständig und für die Praxen für die du arbeitest eine "Freie Mitarbeiterin". Ob hierbei eine Scheinselbständigkeit vorliegt oder du eine Anerkennung als Freie Mitarbeiterin hast, ist für deine Kunden uninteressant. Es hat für deine Kunden sogar einen geringeren Aussagewert, als wenn du "Brünette Ergotherapeutin" schreiben würdest.
Sinnvoller wäre hier wohl die Aussage "Freiberufliche Ergotherapeutin" ähnlich dem "Freiberuflichen Journalisten"
Du hast einen Abschluß als Ergotherapeutin - dies ist deine Berufsbezeichnung - egal ob du angestellt oder selbständig bist. Der Begriff "freie" kann als irreführend gedeutet werden. Was versprichst du deinen Kunden damit? (Das du Single bist?) Welche Aussage über dich und deine Qualifikation willst du damit tätigen? Welchen Nutzen hat dein Kunde davon?
Ein Logo, Briefkopf, Flyer oder Visitenkarte sollte kurz und knapp erkennen lassen, was und wer du bist und deine Kontaktdaten enthalten. Alle Sonderformen und "Verschönungen" benötigen nur unnötige Erklärungen (die sich sowieso keiner durchliest) und irritieren deine Kunden nur. Wenn es dir wichtig ist, kannst du im direkten Kundenkontakt deine Stellung im Unternehmen erklären.
MfG falladar
PS: Auch wenn du eine Anerkennung als "Freie Mitarbeiterin" hast, dies im Alltag aber nicht lebst, kannst du im nachhinein doch als Scheinselbständig gelten, als angestellte Mitarbeiterin rückwirkend eingestuft werden.
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Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242
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Hallo 82susi,
ich glaube, dass sich die meisten Patienten unter einer "Freien Ergotherapeutin" eine Ergotherapeutin vorstellen würden, die entweder noch Termine frei hat oder in irgendeiner Form ungebunden ist. Ist das deine Intention?
Katze
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Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 17
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Danke für die zahlreichen Antworten. Auf den Gedanken kam ich eigentlich weil ich eine Rechnung schreiben will. Natürlich will ich dann mit dem Logo gern Visitenkarten usw. personalisieren. Institutionen und Praxen wo ich dann auf honorabasis arbeiten möchte, wissen in der Regel was eine freie Ergotherapeutin bedeutet. Vielleicht werde ich es auch einfach weglassen und nur Ergotherapeutin schreiben.
Vg Susanne
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Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 655
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Also, ich würde einfach nur "Ergotherapeutin" ins Logo setzen. "Freie" klingt irgendwie beknackt. Sorry, ist Geschmackssache. "Freie" wird auch nicht jeder verstehen. Und ein Logo sollte nicht Verwirrung stiften, sondern Klarheit. Hauptsache, Du lässt Dir ein vernünftiges Logo machen. Ich war früher Grafiker und bekomme bei vielen selbstgebastelten Logos von Kollegen Augenschmerzen ... Viel Erfolg! Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621
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Hallo, die Bezeichnung "Freie Mitarbeiterin" ist eigentlich korrekt. Sie steht für Selbständigkeit, denn das bist du als solche. "Freiberuflich" sind alle (Ergo)therapeuten, da es ein rein steuerlicher Begriff ist.
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