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Diskussionsforum

Zuzahlung und §43b SGBV

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18. Oktober 2016 12:33 # 1
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Hallo Forum,
eine Patientin hat für 4 Verordnungen nicht ihren gesetzlichen Eigenanteil entrichtet.
Kann sie vermutlich auch nicht: finanziell nicht so gut gestellt, bekommt nicht viel allein hin (Krankheitsbild Chorea Huntington),
also kein Befreiungsausweis für 2016.

Bisher verhielt es sich in meiner Praxis so, dass wenn Patienten ihren gesetzlichen Eigenanteil trotz Erinnerung und Mahnung
nicht gezahlt haben, ich den Schriftverkehr der Krankenkasse zukommen liess und die offenen Posten von der jeweiligen GKV übernommen wurden.

Oben genannte Patientin ist bei der BEK Aachen versichert und fernmündlich hat diese mir gerade `ne Abfuhr erteilt...
Forum gecheckt und Paragraph §43b SGBV gefunden (danke Falladar).
Ist denn tatsächlich auch der Heilmittelbereich über diesen geregelt? Ich finde da nur Aussagen zur Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten und da müssen die GKV`s tatsächlich die Kosten für nicht geleistete gesetzliche Zuzahlungen übernehmen.

Kann ich mich darauf berufen?
Gruß
BV
18. Oktober 2016 12:58 # 2
uralergo
uralergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 78

Zuzahlung nicht gezahlt? Kein Problem mit §43b SGBV. Der Kasse die Rechnung und zwei Mahnung vorlegen und den Betrag von dort erstattet bekommen. Die Kassen haben in der Regel größere Rechtsabteilungen als so eine Ergopraxis.

Die Kasse muss dann auch schriftlich Reagieren. Bisher habe ich alle Rechnungen bezahlt bekommen.
19. Oktober 2016 09:12 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

hallo BV, hier mein Text an die GKV zur Erstattung der Zuzahlung bei Nichtbezahlung:

Rechnung Nr. RE 06-641

Unser Institutskennzeichen: 48xxxxxxxx

Unbezahlte Zuzahlung
Manuela xxxxxxxxx
xxxallee 3xxb
D xxxx Berlin
Geburtsdatum: 2x.xx.19xx
Mitgliedsnummer : Gxxxxxxxxxxxxxx

Ihr Mitglied wurde in unserer Praxis aufgrund einer Verordnung von Dr. med. Stephan xxxxxxxxx vom 13.05.xxxx behandelt.

Trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung hat Ihr Mitglied die Zuzahlung in Höhe von xx,08 € nicht bezahlt. Das Schreiben an Ihr Mitglied finden Sie in Kopie anliegend. Wir möchten Sie bitten, den Zuzahlungsbetrag gemäß § 43b SGB V in eigener Zuständigkeit einzuziehen.

Darum stellen wir Ihnen hiermit die Zuzahlung in Rechnung:

Betrag: xx,08 € (steuerfreie Leistungen nach §4 Nr.14 UStG )

Den Rechnungsbetrag überweisen Sie bitte bis zum 01.07.xxxx auf das unten angegebene Konto.


Bisher reichte immer eine Kopie der Rechnung/des ersten Mahnschreibens an den Patienten, dass diesem Schreiben beigefügt wurde, um die Zuzahlung von seiner GKV erstattet zu bekommen. Diese Vorlage ist Bestandteil von Theorg. Es gibt hier u.a. auch eine Vorlage falls der Patient nicht bezahlen will, weil er inzwischen eine Zz-Befreiung hat und die Verordnung aber schon abzüglich dem Eigenanteil mit der GKV abgerechnet wurde.

MfG falladar
19. Oktober 2016 12:49 # 4
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Vielen Dank
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