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Ergotherapeuten können seit 2013 auch Hilfsmittel mit der GKV abrechnen?

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10. November 2016 19:22 # 1
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

http://www.dmrz.de/ergotherapeuten-rechnen-hilfsmittel-mit-krankenkassen-ab-2013.html

Im Netz bin ich zufällig darauf gestoßen => Ergotherapeuten können seit dem 01.07.2013 Hilfsmittel mit den GKV abrechnen. Der BED e.V. und der GKV-Spitzenverband hatten sich damals diesbezüglich geeinigt.

Praktiziert bzw. nutzt jemand von euch diese Möglichkeit und welche Erfahrungen habt ihr mit den Patienten, Ärzten und bei der Abrechnung mit der GKV gemacht?

MfG falladar.


PS: Eigentlich wollte ich nur nach den neuen 2017-er Verordnungsvordrucken suchen.

Hier u.a. die dazugehörigen Infos:
http://www.bv-aok.de/imperia/md/gpp/bund/arztundpraxis/vertraege/ap_bmv_anlage2_40.aenderung.pdf
10. November 2016 19:39 # 2
Registriert seit: 16.07.2014
Beiträge: 62

Hallo falladar,

wir hatten das für unsere Praxis auch überlegt. Jedoch auf Eis gelegt.

Du musst ein Präqualifizierungsantrag stellen ( geht bei VDEK oder bei der VQZ in Bonn stellen ). Räumliche Vorraussetzungen etc. müssen vorhanden sein. Getrennt von der Praxis.

Ein Gewerbe anmelden und theoretisch dann mit den Krankenkassen abrechnen. Steuerlich weiß ich nicht, ob man von Umsatzsteuer befreit ist.

Jedoch finde ich den Gewinn zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis zu gering z. B. bei Handorthesen etc. Damit sich der Aufwand lohnen würde. War unsere Überlegung.

Außer du willst Rollstühle, hochwertige medizinische Trainingsgeräte verkaufen, da sieht die Spanne wahrscheinlich anders aus.


Hoffe konnte bissel Anregung geben::smile::

11. November 2016 09:58 # 3
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Wer Hilfsmittel verkauft benötigt nach §127 SGB V einen Vertrag mit der entsprechenden Krankenkasse, muss Qualitätsstandards nachweisen und und und. MIch wundert, dass es diesen Vertrag gibt, da der GKV-SV vorher nie einen Vertrag über die Hilfsmittelversorgung abgeschlossen hatte und sich auch immer raushielt, da er sagte, das sei das Geschäft der Kassen. Ich weiß, dass einige Landesverbände im Auftrag der Kassen Verträge abgeschlossen haben. Eigentlich müssen alle Verträge offen gelegt werden. Aber auch das ist nicht sauber gesetzlich definiert, weiß kaum jemand, so dass es schwer abschätzbar ist, welche Infos die Kassen weitergeben. Ich würde mir den VErtrag zwischen BED und GKV-SV im Vorfeld sehr genau ansehen.
11. November 2016 10:19 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... vielen Dank für die Antworten. Ich werd mich über die Feiertage mal in die Materie reinlesen.

MfG falladar
11. November 2016 10:21 # 5
uralergo
uralergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 78

Ich hatte bei der Präqualifizierungsstelle angerufen und nachgefragt (Tel. u. web-adresse stehen im Internet),
Nicht nur getrennte Räumlichkeiten, sondern man muss auch Vollzeit zur Verfügung stehen,
Ich hab mich dagegen entschieden
Beratung war gut
11. November 2016 10:24 # 6
uralergo
uralergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 78

Adresse

Präqualifizierungsstelle des vdek

Friedrichstr. 50-55
10117 Berlin

Telefon: 030 / 25 37 74 - 0

Fax: 030 / 25 37 74 - 19

E-Mail: berlin@pqs-hilfsmittel.de
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