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Umstellung-Erweiterung LT23 / LT24, Austausch, Wohnheim Psychiatrie

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17. Dezember 2016 10:35 # 1
Registriert seit: 26.11.2011
Beiträge: 38

Hallo,

habe bereits versucht hier durch lesen diverser beiträge fündig zu werden - komme aber nicht weiter.
Arbeite in einem wohnheim für psychich erkrankte menschen nach LT23, Ergotherapie +Arbeitstherapie. Dies soll nun durch externes klientel mittels LT24 erweitert werden (außerdem auch einige des internen klientels von 23 auf 24 umgestellt werden) und in diesem zusammenhang soll ich an einem konzept mitarbeiten.
Meine leitung teilte mir mit, daß ihr der unterschied zwischen beiden leistungstypen nicht deutlich ist (!) - also begab ich mich auf die suche und finde hierzu insgesamt sehr wenig.

Der LWL hat kaum infos, wenige konzepte anderer einrichtungen im internet auffindbar, sie haben zumeist denselben inhalt. Bin nicht im DVE (habe ich hier gelesen), werde nachfragen, ob der arbeitgeber die mitgliedschaft übernimmt, um wertvolle informationen hierüber und anderen inhalten regelmäßig erhalten zu können.
Hat irgendjemand hier erfahrung mit dem thema? Wäre für alle hinweise dankbar!

Für mich wird bisher deutlich,daß LT23 "tagesgestaltende" Maßnahmen, der LT24 "tagesstrukturierende" Maßnahmen unterscheidet. Bei Angeboten anderer Einrichtungen werden die Begriffe allerdings oft vermischt, bzw. die angebote für das eine wie das andere gleichen sich häufig zu 100%. Hat jemand genauere Kenntnisse?

Aus meiner sicht arbeiten wir bereits seit ewig und drei nach LT24 (wurde diesbezgl. nie miteinbezogen- derzeit auch nur, weil nach Verbesserung der Kostenstellen gesucht wird) und es wurde in der Vergangenheit versäumt dies entsprechend zu beantragen.
Das konzept des wohnheims ist (eher) sehr hochschwellig - für das Klientel ist die teilnahme am tagesprogramm verpflichtend. Es wird zwischen denjenigen, die auf arbeit vorbereitet werden möchten/können und denjenigen, die im wohnheim verbleiben möchten/können (Alter/Erkrankungsgrad/etc) unterschieden. (Natürlich unter berücksichtigung des individuellen ansatzes).
Erstere nehmen an der arbeitstherapie, nebst einem umrahmenden tagesprogramm, teil. Zweitere haben ebenso ein sehr stark strukturiertes tagesprogramm, lediglich ohne arbeitstherapie.

Würde mich über einen austausch mit anderen in ähnlicher situation und erfahrungen sehr freuen! ::smile::
Viele grüße
17. Dezember 2016 17:02 # 2
Registriert seit: 22.08.2004
Beiträge: 387

Hallo,

erkundige dich mal in den Gesetzen der Reha vom Landschaftsverband und der deutschen Rentenversicherung bezüglich des Unterschiedes. Ich habe mal mit Klientel LT24 gearbeitet. Die Patienten mussten eine bestimmte Std. Anzahl in der Woche arbeiten können. Ich könnte mir vorstellen, daß LT23 von deutlich gesünderen Klientel ausgeht.


17. Dezember 2016 20:48 # 3
Registriert seit: 26.11.2011
Beiträge: 38

Guter Tip!
Habe dort - zumindest beim landschaftsverband - bereits gelesen.
Ja, da hast du recht - "gesünder" im sinne von so stabil, daß sie in der lage sind, an mindestens 3tagen in der woche für ca. 2-3std. am strukturierten tag teilzunehmen. Dies gilt allterdings für LT24.
Werde mich nun noch bei der rentenversicherung erkundigen.
Vielen dank für dein interesse und deine hinweise!!!
17. Dezember 2016 22:00 # 4
Registriert seit: 22.08.2004
Beiträge: 387

Hallo,

es hat mich mal interessiert, wo der Unterschied besteht zwischen LT24 und LT 23. Ich habe mal im Internet gesurft und eine pdf Datei mit den einzelnen Leistungstypen gefunden. LT24 braucht überwiegend an den meisten Tagen in der Woche Tagesstruktur, LT23 braucht ständige Tagesstruktur.


17. Dezember 2016 22:04 # 5
Registriert seit: 22.08.2004
Beiträge: 387

Hallo,

habe dir mal den link kopiert
    :

www.lwl.org/abt20-download/sgb_xii/Anlage_2.pdf


18. Dezember 2016 20:30 # 6
Registriert seit: 26.11.2011
Beiträge: 38

Oh - klasse! Das werd ich mir jetzt mal durchlesen.
Vielen dank für deine mühe!!!
22. Dezember 2016 14:35 # 7
Registriert seit: 23.06.2004
Beiträge: 1

Hallo,
ich weiß nicht, ob du bei deiner Recherche zum Unterschied LT 23 u. 24 weiter gekommen bist, aber der Unterschied liegt erst einmal in den Räumlichkeiten oder auch dem Ort des Geschehens. D.h. bei beiden sogenannten Leistungstypen (LT) handelt es sich um tagestrukturierende oder auch tagesgestaltende Maßnahmen. Dies können ergotherapeutische aber auch Sportangebote, Freizeitangebote, Musik (kann auch alles ergotherapeutisch sein) und und und sein. Der Unterschied bezieht sich erst einmal auf die Räume. Der sogenannte LT 24 findet in eigenen "Organisationseinheiten" (Räume) statt. Der LT 23 wiederum benötigt keine eigenen Räumlichkeiten sondern wird direkt, z.B. innerhalb einer Wohngruppe angeboten.
Dies ist erst einmal der Hauptunterschied. Die Festlegung von Leistungstypen stammt aus den 90er Jahren, als im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ein neues System der Vergütungsätze etabliert wurde.
Da es Wohneinrichtungen mit eigenen Räumlichkeiten für tagesstrukturierende Maßnahmen gibt müssen diese Raumkosten mit berücksichtigt werden. In der Praxis zeigt sich aber auch, dass die Menschen die nach LT 23 eingestuft werden, oftmals nicht in der Lage sind, an Maßnahmen nach LT 24 teilzunehmen. In vielen stationären Wohneinrichtungen gibt es also sowohl Bewohner*innen die dem LT 23 (tagesstrukturierende Maßnahmen innehalb der Wohngruppe) wie Bewohner*innen, die in LT 24 (tagestrukturierende Maßnahmen in eigenen Räumlichkeiten)
In den letzten Jahren hat sich mit der Ambulantisierung dann auch noch eine weitere LT 24 Gruppe entwickelt. Das sind die Menschen, die im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens unterstützt werden - und zusätzlich noch an tagestrukturierenden Maßnahmen teilnehmen können. Für diese Gruppe haben sich viele stationäre Einrichtungen geöffnet und bieten ihren Leistungtyp 24 auch den Menschen an, die ambulante Unterstützung erhalten. Sie erhalten dann vom Kostenträger (i.d.Regel Landschaftsverband) den Vergütungssatz, den sie auch für die Menschen erhalten, die sie stationär betreuen.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen weiterhelfen.
Beste Grüße
Nobbo
22. Dezember 2016 15:19 # 8
Registriert seit: 26.11.2011
Beiträge: 38

Ja, habe mich mittlerweile soweit eingelesen, daß mir die unterschiede zwischen den leistungstypen klargeworden ist.
Meine leitung rätselt derweil, ob es wirklich sein kann, daß der unterschied nicht sooooooo gravierend ist...... evtl. habe ich auch nicht ganz so effizient ausgedrückt, wie du es hier tust.
Deine zusammenfassung bringt es nochmals sehr deutlich auf den punkt - vielen dank dafür!

Das dilemma (weshalb die leitung womöglich schwierigkeiten bzgl. des sachverhalts mitbring) liegt wohl darin,
daß wir nach dieser definition - zumindest seitdem ich dort arbeite (bereits 10jahre) - nach LT24 arbeiten.
Dies wurde jedoch nie beantragt......weshalb nach LT23 bezahlt wird.
Natürlich kann sich jeder vorstellen, daß somit einiges an geld "flöten" gegangen ist (´tschuldigung für die saloppe ausdrucksweise) - ...und der leitung dies unangenehm ist...
Die einrichtung wird sich jedoch in naher zukunft für klientel des betreuten wohnens öffnen - das konzept muß also geschrieben werden....was letztlich dazu führen wird, daß auch dem dienstgeber der sachverhalt vor augen liegen wird.
Die leitung wird wegen rente im nächsten jahr wechseln...

Nun stellt sich mir jedoch noch eine andere frage:
Im LT24 heißt es, daß nebst gesonderten räumlichkeiten, angebote vom fachpersonal - also nicht gruppendienstlern - durchgeführt werden muß. Bedeutet dies, daß die Angebote ausschließlich von Ergotherapeuten durchgeführt werden dürfen? Bei uns machen die Sozialpädagogen das ein oder andere vom Tagesprogramm und natürlich den gruppendienst - diese können/dürfen angebote des LT24 also explizit nicht durchführen?
Auch nicht in vertretungszeiten wie zb. urlaub, fortbildung, krankheit?





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