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Diskussionsforum

Existenzgründer, GBR--> Reisekostenabrechnung

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1. Januar 2017 15:48 # 1
Registriert seit: 16.07.2014
Beiträge: 62

Geändert am 02.01.2017 18:14:00
Hallo und frohes neues Jahr,

Allgmeines

Wir haben uns dieses Jahr selbständig gemacht als GBR 2 Personen. Eine Physiotherapie Praxis.
Unser schwerpunkt der Praxis liegt im Bereich Hausbesuche bei Patienten in Altersheimen , zu Hause etc.

75% Hausbesuche und 25 % Patienten in der Praxis.

Frage

Die Praxis liegt von meiner Wohnung 35 km entfernt. Meine Hausbesuch Patienten habe ich immer so gelegt , dass diese auf dem Weg zur Praxis liegen. In der Praxis angekommen, habe ich 2 weitere Patienten behandelt und bin weiter zu Hausbesuchen gefahren. Anschließend bin ich nach Hause.

So sehen ungefähr unsere Wochentage aus.

Jetzt stellt sich uns die Frage, da wir unsere erste Steuererklärung machen möchten, die Frage,


- betriebliche Fahrten werden mit dem Privatfahrzeug gemacht

- Wo ist unsere erste Betriebsstätte ?

- Haben wir evtl. keine Betriebsstätte, sondern mehrere Tätigkeitsstätten?

- Können wir evtl. alle Fahrtkosten als Betriebsausgaben absetzen?

- zetlich kann man auch keiner Betriebsstätte eine bestimmte Bedeutung zukommen lassen.





Ich hoffe, dass es hier jemandem mit ähnlichem Fall oder Erfahrung gibt.

Danke im voraus :D
2. Januar 2017 10:13 # 2
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo j.zurm,

es ist gut möglich, dass du hier konkrete Antworten erhältst, jedoch weißt du dann auch nicht mit Gewissheit, ob die Betreffenden das richtig machen. Dein Steuerberater ist sich unsicher? Dann muss er sich informieren, denn das ist seine Aufgabe! Würde mir ein Arzt sagen, dass er sich unsicher ist, was mir fehlt, dann wäre ich ganz schnell beim nächsten.

Gruß von Katze
4. Januar 2017 11:16 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 04.01.2017 11:19:00
Zitat / j.zurm hat geschrieben:


- betriebliche Fahrten werden mit dem Privatfahrzeug gemacht

- Wo ist unsere erste Betriebsstätte ?

- Haben wir evtl. keine Betriebsstätte, sondern mehrere Tätigkeitsstätten?

- Können wir evtl. alle Fahrtkosten als Betriebsausgaben absetzen?

- zetlich kann man auch keiner Betriebsstätte eine bestimmte Bedeutung zukommen lassen.



Verabschiedet Euch von den Richtlinien für Angestellte Mitarbeiter!

- Alle betriebsbedingten Fahrten können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu benötigt ihr ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch für jedes in der Praxis genutztes Fahrzeug. Ohne Fahrtenbuch - 1% Regelung. Betriebsbedingte Fahrten sind auch Arztkontakte, Einkaufsfahrten für Verbrauchsmaterialien und der Besuch beim Steuerberater, ect.. Es spielt dabei keine große Rolle ob das Fahrzeug im/als Betriebsvermögen aufgeführt ist.

- Deine Betriebsstätte ist die zugelassene Praxis/der Praxisstandort.

Die Antworten dieser Fragen sind Bestandteil eines Existenzgründerseminars und auch jeder Steuerberater kann sie dir ohne Probleme beantworten, ohne, dass er auf Heilberufler spezialisiert sein muß. Ihr solltet hier nicht am falschen Ende sparen. Die Steuerberaterkosten sind auch Betriebausgaben. Um von Anfang an alles richtig zu machen, solltet ihr wirklich einen Steuerberater zu Hilfe nehmen. Ihr bereitet alles vor und er schaut drüber und berät euch abschließend.

MfG falladar
8. Januar 2017 18:48 # 4
Registriert seit: 16.07.2014
Beiträge: 62

Zitat / falladar hat geschrieben:
Zitat / j.zurm hat geschrieben:


- betriebliche Fahrten werden mit dem Privatfahrzeug gemacht

- Wo ist unsere erste Betriebsstätte ?

- Haben wir evtl. keine Betriebsstätte, sondern mehrere Tätigkeitsstätten?

- Können wir evtl. alle Fahrtkosten als Betriebsausgaben absetzen?

- zetlich kann man auch keiner Betriebsstätte eine bestimmte Bedeutung zukommen lassen.



Verabschiedet Euch von den Richtlinien für Angestellte Mitarbeiter!

- Alle betriebsbedingten Fahrten können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu benötigt ihr ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch für jedes in der Praxis genutztes Fahrzeug. Ohne Fahrtenbuch - 1% Regelung. Betriebsbedingte Fahrten sind auch Arztkontakte, Einkaufsfahrten für Verbrauchsmaterialien und der Besuch beim Steuerberater, ect.. Es spielt dabei keine große Rolle ob das Fahrzeug im/als Betriebsvermögen aufgeführt ist.

- Deine Betriebsstätte ist die zugelassene Praxis/der Praxisstandort.

Die Antworten dieser Fragen sind Bestandteil eines Existenzgründerseminars und auch jeder Steuerberater kann sie dir ohne Probleme beantworten, ohne, dass er auf Heilberufler spezialisiert sein muß. Ihr solltet hier nicht am falschen Ende sparen. Die Steuerberaterkosten sind auch Betriebausgaben. Um von Anfang an alles richtig zu machen, solltet ihr wirklich einen Steuerberater zu Hilfe nehmen. Ihr bereitet alles vor und er schaut drüber und berät euch abschließend.

MfG falladar



Hallo Falladar,

es wird ein privates Fahrzeug genutzt, dies ich jedoch nicht auf meinen Namen zugelassen. Auf mich selber ist kein Fahrzeug gemeldet. Jeder betriebliche gefahrene Kilometer wird mit 0,30 € bezahlt.


Die Frage ist jedoch, wenn die Praxis von der Wohnung 40 Kilometer liegt. Der erste Hausbesuch Patient, der morgens als erster behandelt wird, nur 20 km von der Wohnung liegt.

Ich fahre ja erst nicht in meine Betriebsstätte und dann die Strecke zurück, sondern zum ersten Patienten.

Somit bin ich der Auffassung, dass es Betriebsfahrten sind und ich die Kilometer von zu Hause und zurück voll absetzen kann.
9. Januar 2017 10:16 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 09.01.2017 10:28:00
... wenn du als Unternehmer Fahrten für dein Unternehmen durchführst, sind dies Betriebskosten. Es ist dabei egal, ob du von zu Haus in die Praxis fährst, oder zum Hausbesuch, oder zum Steuerberater, oder zum Arzt um Rezepte zu ändern, oder zu einem Geschäftsessen, oder ..., oder ...!

Wenn Ihr eine rechtssichere Auskunft haben wollt, müsst Ihr einen Steuerberater hinzuziehen. Er haftet für seine Arbeit. Meine Aussagen ist nicht rechtsverbindlich und ich übernehme dafür keine Haftung.

Wenn Ihr einfach nur Geld sparen wollt, macht die Steuerunterlagen komplett fertig und legt diese einem Steuerberater zur Prüfung vor und lasst Euch von ihm einmalig beraten. Bei diesem Termin könnt Ihr alle Fragen kompetent und rechtsverbindlich klären lassen. Das kostet erst einmal Geld, erspart euch jedoch viel Zeit für Nachforschungen und es gibt in den Folgejahren kein Rätselraten mehr, wenn Ihr weiterhin die Steuererklärung allein machen wollt.

Die Betriebskosten beinhalten auch die Automiete, Leasing, Carsharing, Versicherungen, ect. für PKW`s, die nicht dein Eigentum sind. Wie die Verträge hierbei auszusehen haben, damit Ihr auch alle Kosten korrekt absetzen könnt, kann dir nur dein Steuerberater rechtsverbindlich erklären. Dein Steuerberater klärt auch für dich alle Fragen mit dem Finanzamt oder übernimmt auch die Betriebsprüfungen mit dem Finanzamt. Was es noch für Vorteile gibt, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten (Thema: Abschreibungen, Rücklagen, Banken, ...) wird er dir gerne selber erklären.

MfG falladar

PS: Ich arbeite u.a. nach dem Motto: "Jeder soll das machen, was er am besten kann." Kann ich etwas nicht, muß ich es selber lernen und ggf. viel Zeit investieren oder jemanden zu Hilfe holen der das kann. Die Kompetenzen aufzuteilen und nicht "auf jeder Hochzeit tanzen" zu wollen, hat sich bisher als die Beste Strategie herausgestellt. Da meißt von 100% Einsatz im Endeffekt nur 20% zum gewünschten Ergebnis führen und 80% verpuffen (Ablenkung, Zielkorrekturen, Irrungen, Fehlinformationen, fehlendes Grundwissen, ...), überlege ich mir genau, wofür ich meine Zeit investieren möchte. Wenn die 80% jedoch auch viel Spaß, Freude und Glück beinhalten, kann das dann doch, in dem Fall, für mich der richtige Weg sein.
9. Januar 2017 11:00 # 6
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Hallo mein Auto mit dem ich zu den Hausbesuchen und Ärzten fahre, läuft auch nicht auf meiner Praxis und meinem Namen. Du führst ein lückenloses Fahrtenbuch und schreibst die Kilometer rein wie viel du gefahren bist. Mit Kilometerstand, wie er vorher war und den aktuellen. Es ist vollkommen egal, ob du von deiner Praxis oder von zu Hause aus zum Hausbesuch fährst. Du schreibst einfach auf ob du dienstlich oder Privat mit dem Auto fährst und wie viele Kilometer das sind. Du kannst 30 cent vom Finanzamt pro gefahren Kilometer absetzen. Dazu zählen auch Fahrten um Einkäufe für deine Praxis zu tätigen, Geschäftsessen, zu einer Fortbildung fahren. Im Fahrtenbuch wird unterschieden zwischen Dienstreise, Wohn Arbeit und Privat.
Wenn ich zu den Hausbesuchen fahre trage ich das bei Wohn Arbeit ein so wie Fahrten zu den Ärzten oder wenn ich was für meine Praxis einkaufe.
Wenn ich auf Fortbildung war habe ich das immer in der Spalte Geschäftsreise eingetragen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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