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Vollkürzung Verordnung - Was sagt Ihr ?

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9. Januar 2017 19:54 # 1
Registriert seit: 16.07.2014
Beiträge: 62

Hallo,

haben eine Patientin 48 er Rezept , 4 x die Woche.

Nach 30 x wurde Behandlung unterbrochen.

Auf der Rückseite wurde nur vermerkt, Patientin länger als 14 Tage weg ohne das wir das Feld Behandlungsabbruch angekreuzt haben.

Laut DVE, reicht eine Begründung aus ohne das der Behandlungsabbruch angekreuzt ist.

Jetzt haben wir eine Vollkürzung erhalten.


Können wir Widerspruch einlegen ? Bestehen die Chancen gut, dass wird das Geld wiederbekommen ?

Danke für Infos::wink::
9. Januar 2017 22:05 # 2
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

"Patientin länger als 14 Tage weg" ist keine Begründung. Als Begründung zählen nur Krankheit, Urlaub oder Absprache mit dem behandlenden Arzt.

Wie lang war die Unterbrechung? Länger als 28 Tage ist nicht zulässig.

Wurde der Form Genüge getan – ein Kreuz zwischen den Datumsangaben der Fehlzeit, Datum und Kürzel bei der "Begründung"?

Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
10. Januar 2017 08:38 # 3
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Wie schon KW schrieb Patient war länger wie 14 Tage weg ist keine Begründung. Mann muss zwischen den einzelnen Terminen ein Kürzel wie K für Patient oder Therapeut waren krank. F für Urlaub Patient oder Therapeut hatten Urlaub und ein T für aus therapeutischen Gründen wurde mit dem Arzt abgeklärt schreiben.
Und das wirklich bei jeder Unterbrechung.
Wenn die Unterbrechung länger als 28 Tag war, muss das Rezept abgebrochen werden. Da kreuze ich immer auf der Rückseite das Feld Behandlungsabbruch mit dem Datum wann die Behandlung abgebrochen wurde und als Begründung Unterbrechung mehr als 28 Tage.
Und die Patienten müssen sich dann ein neues Rezept hohlen. Auch wenn auf dem jetzigen Rezept noch Behandlungen offen wären.
Ich würde Widerspruch einlegen am besten du holst dir einen Anwalt. Und schauen, dass du wenigstens die 30 Behandlungen bezahlt bekommst.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
10. Januar 2017 09:51 # 4
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Hallo,
Widerspruch mache immer, schon allein damit die wissen, dass ich mir nix gefallen lasse. :)
Manche Kürzungen sind nicht gerechtfertigt, hab ich mich aber wirklich vertan z.B. einen Termin doppelt geschrieben (ist mir schon passiert, letzter auf altem R./ erster auf neuem R.) dann nicht. Aber wenn ich weiß, dass die Patientin das 12 Wochenintervall eingehalten hat und sich innerhalb dieser Zeit beim Arzt vorgestellt hat und mein Rezept trotzdem länger als 12 Wochen dauert, dann Widerspruch und Geld bekommen. Es funktioniert also.
Ihr habt eine schlechte Begründung draufgeschrieben, ne formal korrekte wäre besser gewesen. Jetzt auf alle Fälle widersprechen und ausführlich begründen, ggf. den Verband um Hilfe bitten.
Viel Glück!!!
Sabine::smile::
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
10. Januar 2017 22:35 # 5
Registriert seit: 16.07.2014
Beiträge: 62

Hallo,

danke für eure Rückmeldungen.

Behandlungsabbruch wurde nicht angekreuzt, jedoch nur eine Begründung angegeben.

Rezept kommt nun zurück, Möglichkeit zur Korrektur ( Kreuz bei Behandlungsabbruch zu setzen + Datum ). Anschließend erneut zur Abrechnung::smile::
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