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Hilfe in Not und schwieriger Situation

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20. Januar 2017 22:01 # 1
Registriert seit: 20.01.2017
Beiträge: 2

Hallo, ihr Lieben,
ich habe ein paar heikle Fragen, die bei uns im Team aufkamen, wo ich/wir nicht weiter kommen.
Wie geht ihr mit Situationen um, wo ihr euren Klienten gerne mehr helfen würdet, als nur in der Therapie, was ist rechtlich möglich? Was dürfen wir als Ergos?
Dazu 2 konkrete Beispiele:
1. das Kind, das ihr therapiert wird in der Familie geschlagen oder noch massiver mißhandelt. Es sitzt weinend vor euch,
mit blauen Flecken und verzweifelt, berichtet glaubhaft von Mißhandlungen. Dürfen wir uns an das Jugendamt, den
behandelnden Arzt o.ä wenden oder was tut ihr?
2. volljähriger Mensch mit Hirnschädigung nach Infektion möchte gerne etwas sinnvolles tun, die rechtliche Betreuung
liegt bei den Eltern. DIese kümmern sich aber nicht um irgendeine Art der Förderung, Ergo ist das einzige. EWin
Migrationshintergrund führt desweiteren dazu, dass der Betroffene sich kaum gegen die Famiulie durchsetzen kann.
Er sitzt taten- und perspektivlos zuhause herum, findet die Situation schrecklich. Was ist hier möglich für uns, als
Ergos? Dürfen wir z.B. bei Krankenkassen oder Ämtern aktiv werden?

Ich hoffe, ihr versteht mein Problem. Ich würde- aus menschlicher Sicht- sofort handeln, aber wie sieht das unter dem Gesichtspunkt der Profession aus, dürfen wir das? Greift da die Schweigepflicht gegenüber dem Patienten bzw. seines rechtlichen Vertreters?

20. Januar 2017 22:46 # 2
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Hallo Teffi70

Zu Frage 1: Dem behandelnden Arzt gegenüber bist du nicht schweigepflichtig, sondern darfst ihm Befunde und Beobachtungen mitteilen. In solch einem Fall telefoniere ich zeitnah.
In einem schweren Fall von (vermuteter) Vernachlässigung habe ich auch schon mal das Jugendamt kontaktiert und mich dort beraten lassen. Die betreffende Familie war dort bereits bekannt, und ich konnte danach besser schlafen. Heikel ist so ein Fall immer, denn wenn du zu offensiv vorgehst, verlierst du vielleicht den Kontakt zur Familie und kannst dann gar nichts mehr ausrichten.

Zu Frage 2 habe ich leider keinerlei Erfahrung.

Schönen Abend noch!
21. Januar 2017 09:11 # 3
Registriert seit: 26.11.2011
Beiträge: 38

Hallo,
zu zwei habe ich eine frage:
Inwiefern haben die Eltern kenntisse über möglichkeiten der förderung ihres erwachsenen "Kindes" - und habt ihr dies bereits in einem gemeinsamen gespräch erörtert (woraufhin sich die eltern uneinsichtig/ablehnend) verhielten?
Sollten sie keine kenntnis über fördermöglichkeiten haben oder nicht wissen, wie antragsstrukturen laufen oder an wen man sich wie mit welchem vorgehen wendet, ist auch denkbar, daß sie dankbar wären über eure unterstützung?

Gelegentlich kommt es bei uns vor, daß angehörige der klienten anderer kulturen oder mit migrationshintergrund aufgrund ihres glaubens nicht mitwirken -
da die erkankung der "kinder" als strafe "gottes" für fehlverhalten der eltern "bestraft" wird und diese mit diesem "schicksal" leben müssen -
oder ähnlichem.
Weiß allerdings nicht inwiefern dies hier eine rolle spielen könnte.

21. Januar 2017 10:58 # 4
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ich hatte beide Fälle noch nicht aber das wäre mein Vorgehen
Zu 1 da würde ich mal den Arzt kontaktieren und ihm deine Beobachtungen schildern. Am besten du trittst mit ihm telefonisch mal in Kontakt.
Zu 2 Hast du den schon mit den Eltern darüber geredet und diese aufgeklärt welche Hilfen es gibt. Ich denke mal das die Eltern wenn sie Migrationshintergrund haben gar nicht wissen was es für Hilfe gibt und wie man diese bekommt.
Sie wären evt sogar ganz dankbar dafür, wenn du denen deine Hilfe anbietest.
So mehr Ideen hab ich leider auch nicht.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
21. Januar 2017 17:03 # 5
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 976

Hallo Teffi70,
wie beschrieben bist du dem Arzt von der Schweigepflicht entbunden, dies gilt für beide Fälle.
Ihr solltet für solche Situationen im Team Standardvorgehen entwickeln, die dann für alle Gültigkeit haben. Dies verringert Unsicherheit. Rechtlich kann sich deine Chefin vom Verband kostenlos beraten lassen, auch allgemein gehaltenen Fragen könnten beim Jugendamt geklärt werden. "Leider" ist es selten so offensichtlich, dass Patienten misshandelt oder vernachlässigt werden. Trotzdem sollte im Verdachtsfall der Arzt benachrichtigt werden, und zwar möglichst in schriftlicher Form, alles was ihr beobachtet sollte sorgfältig dokumentiert werden.
Es gibt auch häufig die Frage zu distanzlosem Verhalten bei Patienten auch hier ist eine konkrete Absprache zur Vorgehensweise gerade für junge Therapeuten von großem Vorteil.
Auch bei Bekanntwerden von der Nutzung eines PKW bei Patienten, die dies absolut nicht mehr tun sollten (diagnostizierte vortgeschrittenen Demenz, Neglect, Paresen etc.), sind wir verpflichtet dies an den Arzt weiterzugeben, dieser ist in solch einem Fall von der Schweigepflicht entbunden und kann offizielle Wege beschreiten.
"Fast alles, was wir gelernt haben, wissen wir nicht. Aber wir können es". (Spitzer)
28. Januar 2017 16:05 # 6
Registriert seit: 20.03.2004
Beiträge: 6

Zu 1:) Ich sehe uns Ergos in der Pflicht, eine Kindeswohlgefährdung zu verhindern. Wenn es so offensichtlich und konkret ist, muss das Jugendamt informiert werden. Nicht die Polizei! (Das hat eine Polizistin mir erklärt: die Verfahrensweisen bei der Polizei sind so kompliziert und zeitaufwändig, belastend für das Kind und dadurch oft nicht zielführend, dass zunächst von einer Anzeige bei der Polizei abgesehen werden sollte.) Das Jugendamt hat da bessere Möglichkeiten in jeder Form der Hilfe, auch ohne gleich das Kind aus der Familie zu nehmen, wenn es auch anders geht.
29. Januar 2017 19:27 # 7
OliviaDela
OliviaDela
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3

Zu 1: Wenn es den begründeten Verdacht gibt, solltest du das definitiv dem Jugenamt melden! Die werden auch nicht direkt Schritte gegen die Eltern einleiten (viele haben davor Angst, weil sie denken der Verdacht könnte auch falsch sein etc.), sondern den Verdacht erst mal ausgiebig prüfen und dann falls nötig handeln.
29. Januar 2017 19:29 # 8
OliviaDela
OliviaDela
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3

Punkt 2 finde ich dagegen schwierig. Habe ich keine Erfahrung mit, aber würde dazu tendieren, dass du da nichts machen kannst leider.
30. Januar 2017 07:44 # 9
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 72

Hallo,
du musst was tun den Elten klar sagen was du siehtst und was dein nächster Schritt ist wie z.Bsp. Jugendamt kontaktieren , Kinderarzt mit ins Boot holen... ansonsten ist es meiner Meinung nach unterlassende Hilfeleistung ...

Viel Glück
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