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Angemessene Zeit für Dokumentation, Berichte und Vorbereitung

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20. Januar 2017 22:13 # 1
Registriert seit: 20.01.2017
Beiträge: 2

Hallo, ihr Lieben,
Mich würde interessieren, wieviel Zeit ihr zur Verfügung gestellt bekommt für die anfallenden Arbeiten außerhalb der eigentlichen Arbeit mit den Klienten. Also für die Dokumentation, das Schreiben von Berichten und Genehmigungsanträgen, Vorbereitung auf Therapien und Hausbesuche.
Ich freue mich auf eure Antworten
21. Januar 2017 15:36 # 2
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394

Hallo,
die Tätigkeiten die du beschreibst sind für mich Inhalt der Behandlung. Ich beobachte das seit Jahren, das ist ein typisches Ergothema keine andere Berufsgruppe würde auf die Idee kommen nur ein Teil der Arbeit in der bezahlten Zeit zu erledigen und den Rest in der Freizeit bzw. in der Arbeitszeit und der Chef zahlt dann pro Behandlung drauf. Wir erhalten sowieso nur ein Hungerlohn von den Kassen, da sehe ich ja überhaupt nicht ein, ein Teil meiner Arbeitskraft den Kassen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dokumentiert wird am Ende der Einheit gemeinsam mit dem Patienten. Ist auch immer wieder interessant zu sehen was beim Patienten von der Behandlung hängen geblieben ist. Berichte werden in der Einheit besprochen und geschrieben. Schafft auch eine gute Transparenz man kann seine Ziele anpassen gemeinsam übelegen ob vielleicht andere Themen noch wichtiger was wurde bisher gemacht etc.
Zu den Hausbesuchen das was es an Fahrzeit braucht aber immer im Hinblick auf den Betrag den die Kassen zahlen, rentiert es sich zeitlich/wirtschaftlich für die Praxis nicht, nehme ich den Patienten nicht an oder biete ihm an er kann gerne den Differnzbetrag übernehmen.
Ich denke wir müssen uns endlich von diesem sozial Gedanken verabschieden, wir sind wirtschaftliche Unternehmen und sollten auch so arbeiten. Dann ist nämlich auch ein angemessenes Gehalt für Ergos in der Praxis möglich.

Grüße
Lusa
21. Januar 2017 22:54 # 3
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

´n Abend zusammen,

bei mir in der Praxis wird - wie oben schon beschrieben- auch innerhalb der Therapie dokumentiert. Vor- und Nachbereitung finden ebenfalls in der Therapiezeit statt, also Tätigkeiten wie Material herbeischaffen, vorbereiten oder das Aufräumen zum Ende der Therapie.
Berichte werden in Ausfallzeiten geschrieben, das heißt, in den Zeiten, wo Patienten kurzfristig absagen, nicht kommen oder wenn Termine nicht besetzt werden können.
Eine Ausnahme ist bei uns die Gruppentherapie: dafür planen wir je eine Viertelstunde Vor- und Nachbereitungszeit ein, die dann außerhalb der Therapiezeit liegt. Bisher ist mir dafür keine bessere Lösung eingefallen, obwohl ich finde, dadurch wird die Gruppentherapie wenig rentabel.
@lusa: Private Ausgleichszahlungen von den Hausbesuchspatienten zu fordern widerspricht meiner Auffassung nach den Verträfen zwischen DVE und Krankenkassen. Bei Privatpatienten sieht das natürlich anders aus, da sind die Preise ja recht frei zu gestalten.

Schönen Abend noch!
22. Januar 2017 09:15 # 4
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394

Geändert am 22.01.2017 18:21:00
Hallo xxu,
wo steht dass, dass ein Patient, der eine Ergotherapieverordnung vom Arzt erhält nicht zu seiner Behandluing zuzahlen darf? Wir dürfen nicht ohne Rezept behandeln, aber wenn z.B. der Patient auf Grund des Budgets des Arztes keine weitere Verordnung mehr erhält, darf er ja auch weiterhin seine Behandlung selber finanzieren. Oder er der Meinung ist er, möchte gerne mehr Behandlunsgzeit erhalten, der Arzt ihm aber nciht mehr verordnen möchte. Es geht nur darum dass wir nicht ohne Rezept behandeln dürfen wenn aber ein gültiges Rezept vorliegt der Patient aber im Hinterland wohnt und keine Praxis findet, die zu ihm fahren will, wüsste ich nicht wieso er nicht den Betrag x übernehmen könnte damit eine Praxis zu ihm kommt. Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren::smile::

Grüße
Lusa
22. Januar 2017 11:00 # 5
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Hallo lusa,

das steht in den Rahmenverträgen:

Vergütung und Rechnungslegung
§ 21
Allgemeine Grundsätze

(1)Für die Vergütung der Vertragsleistungen gelten die jeweils vereinbarten Höchstpreise (Anlage 2). Mit diesen Höchstpreisen sind sämtliche Kosten abgegolten. Bis zu einer neuen Vereinbarung sind die bisherigen Höchstpreise der Abrechnung zugrunde zu legen.

(2) Für die erbrachten Leistungen dürfen vom Versicherten mit Ausnahme der gesetzli-chen Zuzahlung gemäß § 32 SGB V in Verbindung mit § 61 SGB V keine weiteren Zahlungen gefordert werden. Der Zuzahlungsbetrag ist maximal auf die Höhe der Kos-ten der ergotherapeutischen Behandlung begrenzt und vom Ergotherapeuten einzu-ziehen; Zuzahlungen dürfen nur für erbrachte Leistungen eingezogen werden. Erstat-tet der Ergotherapeut dem Versicherten einen zuviel entrichteten Zuzahlungsbetrag, ist die dem Versicherten ausgestellte Patientenquittung entsprechend zu ändern.

Dort findest du auch die Verpflichtung zu Hausbesuchen.

Schönen Tag noch!
22. Januar 2017 11:48 # 6
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394

Geändert am 22.01.2017 18:23:00
Hallo xxu,
sehr interessant, Dabke für die Info! Denke dass die Kassen aber sicherlich Ausnahmeregelungen machen dürfen, denn das Prozedure hat die Kasse dem Patienten selber so vorgeschlagen, da sich wie gesagt keine Praxis fand, die dann den Hausbesuch durchführen wollte.
Wenn die Kassen das so wollen, müssen sich halt die Patienten auf die Hinterbeine stellen und mit den Kassen eine Regelung aushandeln oder eine Praxis finden die gerne drauf zahlt ::smile::

Grüße
Lusa
22. Januar 2017 13:41 # 7
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Hallo lusa,

du hast mir eine Frage gestellt und ich habe sie dir beantwortet. ::smile:: Bitteschön.
Für die Fragestellerin wäre es jetzt vielleicht hilfreich, zum Thema zurückzukommen?

Grüße
xxu
22. Januar 2017 17:16 # 8
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... die Rahmenverträge hat jeder Praxisinhaber und jeder Fachliche Leiter unterschrieben. Wenn er sich nicht um deren Inhalte kümmert, kann er dies nicht den hier antwortenden Teilnehmern vorwerfen.

Es bleibt jedem Praxisinhaber offen, eigene Verträge mit den Gesetzlichen Krankenkassen abzuschließen. Dies beinhaltet auch Sondervereinbarungen und Einzelfallentscheidungen. Diese sollten jedoch schriftlich verfasst werden. Wenn du keine schriftliche Zusage der GKV zu deiner von dir durchgeführten Regelung hast, gelten weiterhin die aktuellen Rahmenverträge.

Normalerweise wird in deiner Situation vorab bei der zuständigen GKV ein Antrag auf Kostenübernahme der zusätzlichen Kosten gestellt. D.h. für dich, deinen Mehraufwand nach km und Zeit aufzuschlüsseln und mit der Verordnungskopie an die zuständige GKV zur Genehmigung schicken. Therapiebeginn erfolgt erst nach schriftlicher Genehmigung der GKV. Dein Patient zahlt weiterhin nur den Zuzahlungsbetrag. Sollte die GKV die Kostenübernahme ablehnen, muß sie dem Patienten eine Praxis im Wohnumfeld vermitteln, die zu den vereinbarten Gebühren und Konditionen die Behandlung übernehmen kann.

Die Bürozeiten, die Mitarbeiter zusätzlich zu den Behandlungseinheiten benötigen und bezahlt bekommen sollten, hängen doch hauptsächlich von der Patientengruppe ab, die der Mitarbeiter behandelt (und von ihnen und ihrer eigenen Arbeitsweise). Der Aufwand bei Kinderbehandlungen ist doch deutlich größer als bei Erwachsenen. Orthopädische Patienten benötigen weniger Verwaltungsaufwand als psychiatrische und neurologische Patienten. Hast du ein computergestütztes Dokumentationssysthem, bist du schneller als wenn du noch alles handschriftlich erledigst. Es kommt also auf deine Rahmenbedingungen an und du kannst nicht einfach ein Teil des Systhems einer anderen Praxis kopieren wenn die Vorraussetzungen weiterhin verschieden sind. Macht doch intern eine Bestandaufnahme über ca. 3 monate und erhebt die wöchentlichen Zeiten die zusätzlich zur eigentlichen Behandlungszeit anfallen und findet gemeinsam einen Weg wie ihr mit diesen Zeiten in Zukunft verfahren wollt. Das währe eher an der Realität, als pauschal 3 oder auch 5 Stunden zu bezahlen. Bei der Pauschale hat immer eine Seite ein mulmiges Gefühl im Bauch, weil, entweder der Inhaber meint, doch zuviel zu bezahlen, oder die Mitarbeiter der Meinung sind, immer noch in der Freizeit umsonst für die Praxis zu arbeiten. Ohne Daten, die eure gemeinsame Entscheidung untermauern können, fühlt sich immer einer übervorteilt.
Das Bauchgefühl und die Ansage "Die anderen machen es aber auch so!" sind in der Unternehmens(Praxis)führung fehl am Platz. Du solltes immer wissen, was es dich kostet und ob du dir es auch leisten kannst bzw. willst. Vielleicht ist eine Anmeldekraft doch die bessere, weil günstigere und effizientere Wahl.

MfG falladar
22. Januar 2017 18:09 # 9
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394

Geändert am 22.01.2017 18:18:00
Hallo falladar,
ich wüsste nicht wo ich irgendetwas vorgeworfen habe::confused:: ich hatte wie xxu richtig angemerkt hat eine Frage und sie hat sie mir netterweise beantwortet. Auch Praisinhaber sind nur Menschen und können mal Dinge vergessen oder nicht auf dem Schirm haben. Und dass ich mir alle Aussagen schriftlich von den Kassen bestätigen lasse ist mir klar, aber trotzdem Danke für den Hinweis.

Und nun wieder zurück zum eigentlichen Thema::wink::

Grüße
Lusa
24. Januar 2017 12:20 # 10
Registriert seit: 19.09.2016
Beiträge: 15

Zitat / falladar hat geschrieben:
... die Rahmenverträge hat jeder Praxisinhaber und jeder Fachliche Leiter unterschrieben. Wenn er sich nicht um deren Inhalte kümmert, kann er dies nicht den hier antwortenden Teilnehmern vorwerfen.

Es bleibt jedem Praxisinhaber offen, eigene Verträge mit den Gesetzlichen Krankenkassen abzuschließen. Dies beinhaltet auch Sondervereinbarungen und Einzelfallentscheidungen. Diese sollten jedoch schriftlich verfasst werden. Wenn du keine schriftliche Zusage der GKV zu deiner von dir durchgeführten Regelung hast, gelten weiterhin die aktuellen Rahmenverträge.

Normalerweise wird in deiner Situation vorab bei der zuständigen GKV ein Antrag auf Kostenübernahme der zusätzlichen Kosten gestellt. D.h. für dich, deinen Mehraufwand nach km und Zeit aufzuschlüsseln und mit der Verordnungskopie an die zuständige GKV zur Genehmigung schicken. Therapiebeginn erfolgt erst nach schriftlicher Genehmigung der GKV. Dein Patient zahlt weiterhin nur den Zuzahlungsbetrag. Sollte die GKV die Kostenübernahme ablehnen, muß sie dem Patienten eine Praxis im Wohnumfeld vermitteln, die zu den vereinbarten Gebühren und Konditionen die Behandlung übernehmen kann.

Die Bürozeiten, die Mitarbeiter zusätzlich zu den Behandlungseinheiten benötigen und bezahlt bekommen sollten, hängen doch hauptsächlich von der Patientengruppe ab, die der Mitarbeiter behandelt (und von ihnen und ihrer eigenen Arbeitsweise). Der Aufwand bei Kinderbehandlungen ist doch deutlich größer als bei Erwachsenen. Orthopädische Patienten benötigen weniger Verwaltungsaufwand als psychiatrische und neurologische Patienten. Hast du ein computergestütztes Dokumentationssysthem, bist du schneller als wenn du noch alles handschriftlich erledigst. Es kommt also auf deine Rahmenbedingungen an und du kannst nicht einfach ein Teil des Systhems einer anderen Praxis kopieren wenn die Vorraussetzungen weiterhin verschieden sind. Macht doch intern eine Bestandaufnahme über ca. 3 monate und erhebt die wöchentlichen Zeiten die zusätzlich zur eigentlichen Behandlungszeit anfallen und findet gemeinsam einen Weg wie ihr mit diesen Zeiten in Zukunft verfahren wollt. Das währe eher an der Realität, als pauschal 3 oder auch 5 Stunden zu bezahlen. Bei der Pauschale hat immer eine Seite ein mulmiges Gefühl im Bauch, weil, entweder der Inhaber meint, doch zuviel zu bezahlen, oder die Mitarbeiter der Meinung sind, immer noch in der Freizeit umsonst für die Praxis zu arbeiten. Ohne Daten, die eure gemeinsame Entscheidung untermauern können, fühlt sich immer einer übervorteilt.
Das Bauchgefühl und die Ansage "Die anderen machen es aber auch so!" sind in der Unternehmens(Praxis)führung fehl am Platz. Du solltes immer wissen, was es dich kostet und ob du dir es auch leisten kannst bzw. willst. Vielleicht ist eine Anmeldekraft doch die bessere, weil günstigere und effizientere Wahl.

MfG falladar


Warum sollte ein Praxisinhaber "zuviel " zahlen? Ausfall - oder Dokumentationszeiten können immer sinnvoll genutzt werden, auch wenn mal keine Berichte o.ä.anfallen! Bei uns in der Praxis wurde dann z.B Literatur durchgelesen oder neues Therapie Material ausprobiert, was sich dann ja auch für den Praxisinhaber rentieren kann und wovon auch nicht zuletzt der Patient profitiert.
24. Januar 2017 21:04 # 11
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

@Chrissie06

... letzendlich geht es immer ums liebe Geld. Egal ob Praxisinhaber oder Mitarbeiter. Währe es nicht so, würden solche Fragen hier nicht auftreten. Auch wenn die Mitarbeiter meinen, sie nutzen die bezahlten Freiräume sinnvoll, heißt das noch lange nicht, dass der Praxisinhaber der gleichen Ansicht ist. Der Sinn und die effiziente Zeitnutzung liegt immer noch im Auge des Betrachters. Hat der PI die Meinung, dass seine MA diese Zeiten eher zur Pausenverlängerng nutzen, sagt ihm sein Bauchgefühl "zuviel zu zahlen".

Wenn gemeinsam eine Lösung gefunden wird, werden beide Parteien hinter der Lösung/dem Kompromiss stehen. Wenn eine Partei (egal ob PI oder MA) dem Gegenpart seine Lösung aufzwingt bleibt ein Unbehagen bis zur innerlichen Ablehnung (nur noch Arbeit nach Vorschrift) und ggf. der Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses.

Wie und woran (Nachweisbarkeit oder Bauchgefühl?) machst du die Rentabilität der "anderweitigen sinnvollen Ausfall-/Dokumentationszeitennutzung" für den PI und den Patienten fest? Wie willst du den Wissenstranfair durch das bruchstückhafte Lesen von Fachliteratur in Ausfallzeiten nachweisen/belegen? Wie würden deine Wissenslücken gefüllt werden, wenn die Auslastung 100% (wie bei uns seit den letzten Jahren) und mehr beträgt? Von 100% Einsatz in dieser Zeit, sind nach verschiedenen Effektivitätsstudien, max. 20% Gewinn möglich und 80% "für die Katz". Es gibt zu viel Ablenkung und Unruhe, und es dauert zu lange um sich auf die situationsfremde Handlungs umzustellen. Es profitiert bei dieser Lösung also in erster Linie nur der Geldbeutel des Mitarbeiters ohne eine effektive Gegenleistung. Büro- und Reinigungsarbeiten und das Aufräumen von Therapiebereichen in diesen Zeiten bringen einen höheren Zugewinn für die Patienten und das Unternehmen.

MfG falladar

PS: Es gibt auch MA die wollen nur Personal- und Gehaltsgespräche sowie Praxisunternehmungen (z.B. Weihnachtsfeier, Firmenevent) während der bezahlten Arbeitszeit oder als bezahlte Überstunden, bezahlte Zeiten für das Umkleiden vor und nach der eigentlichen Arbeit, oder bei ungünstigen Busverbindungen die 30 min vor Arbeitsbeginn als Servicezeiten für den Patienten bezahlt haben. Es gibt auch immer wieder Anfragen, ob die täglichen Arbeitswege vom Arbeitgeber übernommen werden. (Wenn ich den Wohnort des MA festlegen darf, gerne, geht aber auch als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Der Gewinn ist der Gleiche) Die Kitakosten übernehme ich für meine MA. Vielleicht kommt bald ein Bewerber und hätte gerne auch seine Freizeit /Erholungszeit bezahlt (24 Std-Gehalt)? Es sollte eigentlich immer ein "Geben und Nehmen" sein. Die gefühlte Ausrichtung verlagert sich bei bloßen Bauchgefühlen immer in Richtung "Nehmen" des Gegenüber - ist halt intransparent und Ansichtssache.
25. Januar 2017 19:41 # 12
Registriert seit: 19.09.2016
Beiträge: 15

@falladar:
Ich bin etwas irritiert durch deinen langen Text, denn du unterstellst mir hier Dinge, die ich gar nicht so geschrieben oder gemeint habe.
Ich habe hier lediglich das Prinzip in Frage gestellt, Dokumentationszeiten minimalistisch zu berechnen und auch so zu bezahlen, da sonst die Qualität der Arbeit in jeglicher Hinsicht darunter leidet. Denn der Arbeitsaufwand variiert ja - wie du selber geschrieben hast - von Patient zu Patient. Und von irgendwelchen utopischen Vorstellungen der Mitarbeiter, wie etwa der Bezahlung von Freizeitaktivitäten , spreche ich hier gar nicht, denn darum ging es in der eigentlichen Fragestellung auch nicht. Solche Forderungen sind wohl auch eher die Ausnahme und nicht die Regel. Wobei Personal - und Gehaltsgespräche für mich sehr wohl zur bezahlten Arbeitszeit gehören. Für sowas ist dann natürlich keine Zeit, wenn alles so knapp kalkuliert wird - und das geht zu Lasten des Mitarbeiters und hat mit einem "Geben und Nehmen ", so wie du es beschreibst, nichts zu tun.Gespräche können so beispielsweise in einer Ausfalleinheit geführt werden, die ja meist sowieso bezahlt wird.

Zudem frage ich mich, woher du so genau weißt, was für die Patienten der größte " Zugewinn" ist? Gibt es dazu auch Studien oder hast du die Patienten selber gefragt? A propos, vielleicht wäre es sinnvoll, wenn du uns beim nächsten mal die wissenschaftlichen Quellen der Studien nennst, die du hier anführst. So könnte sie jeder nachlesen und wäre hier nicht mit einer bloßen Aneinanderreihung von Zahlen konfrontiert.

Vielleicht habe ich mich in meinem vorherigen Beitrag nicht klar ausgedrückt - von dir würde ich mir allerdings zukünftig etwas wertfreiere Beiträge wünschen!

25. Januar 2017 20:12 # 13
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Hmmm...auf mich wirken falladars Einlassungen nicht wertend, im Gegenteil, ich empfinde seinen Input zum Thema als sehr informativ...ich habe eher den Eindruck, dass du den "langen Text" etwas zu persönlich nimmst, Chrissie06.
Überspitzte Darstellungen sollten doch eher zum Nachdenken und diskutieren anregen...und gehören doch eigentlich auch zur Kommunikation dazu, oder?

Im Endeffekt wird sich meiner Empfindung nach innerhalb dieses Threads doch eher konstruktiv mit dem Thema auseinandergesetzt.

Lieben Gruß, ergotron
25. Januar 2017 20:48 # 14
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... mein Wissen kommt aus:

- Grundlagen BWL
- 30 Jahre Berufserfahrung, davon 2/3 als Leitung in versch. Unternehmen (Gewerbe- und Heilmittelbereich) und seit 13 Jahren selbständiger Unternehmer/Praxisinhaber,
- Selbst- und Lebenserfahrung
- Coaching von Heilmittelerbringern
- div. Fortbildungen, Supervisionen

Da ich Chrissie06 nicht persönlich kenne, werte ich sie nicht als Person und möchte ihr auch nichts unterstellen.

Da diese Fragestellung bei fast jedem neuen Mitarbeiter in meinem Unternehmen immer wieder neu gestellt wird, habe ich mich seit Jahren intensiv damit beschäftigen müssen. Die beste Lösung ist hier: immer einen gemeinsamen, individuellen Weg zu finden. Ein Berufsanfänger benötigt mehr Bürozeiten und Anleitung als ein MA mit Berufserfahrung. Eine Fachliche Leitung benötigt mehr Bürozeiten als ein normaler Mitarbeiter. Man kann sich nicht auf Patientenausfälle verlassen um Büroarbeiten zu erledigen. Gibt es diese Ausfälle nicht oder nur selten, kann, meiner Erfahrung nach, keine adäquate Behandlung und Versorgung der Patienten und die Mitarbeiterzufriedenheit gewährleistet werden.

Über dieses Thema könnte man eine Masterarbeit schreiben, ohne eine allgemeingültige Lösung für Alle zu finden. Meine Lösungen bleiben weiterhin inviduell - wie jeder einzelne Mitarbeiter in den Unternehmen.

MfG falladar
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