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Diskussionsforum

Höhergruppierung TVÖD

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6. Februar 2017 15:38 # 1
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

Geändert am 06.02.2017 16:45:00
Hallo zusammen,

Gibt es hier jemanden, der im Zuge der aktuellen Tarifänderung plant, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen oder jemanden, der dieses bereits getan hat?
Ein Austausch bezüglich der Argumente könnte ja evt. für die Betroffenen hilfreich sein...

Beste Grüße!
„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
6. Februar 2017 21:43 # 2
Registriert seit: 23.02.2009
Bundesland: Hessen
Beiträge: 135

Geändert am 06.02.2017 21:44:00
mich würde es grundsätzlich interessieren wieso die Tarifrunde aktuell dazu führen könnte, dass eine Höhergruppierung überhaupt möglich wäre???

Zitat / hat geschrieben:
Die Gewerkschaftsseite gibt die Forderungen zur Tarifrunde TV-L 2017 bekannt:

- Entgeltsteigerung im Gesamtvolumen von 6%. Dies soll eine sogenannte "soziale Komponente" beinhalten, die in Form eines Sockel- und Mindestbetrags zu höheren Gehaltssteigerungen in niedrigeren Entgeltgruppen und geringeren Gehaltssteigerungen in höheren Entgeltgruppen führt

-Einführung einer Stufe 6 in E 9 bis E 15

-"strukturelle Verbesserungen" in der Eingruppierung
- Laufzeit: 12 Monate
- Angleichung der Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst, der Studentenwerke und in der Pflege
- Ausschluß sachgrundloser Befristungen von Arbeitsverträgen
- Auszubildende: +90 €

7. Februar 2017 08:17 # 3
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

Geändert am 07.02.2017 08:22:00
Hallo,

ich arbeite in einem Klinikverbund und da gab es Rundmails von Betriebsrat und Geschäftsführung, dass gewisse Berufsgruppen aufgrund der neuen Verträge für eine höhere Eingruppierung in Frage kommen (wozu auch wir Ergotherapeuten zählen) und rückläufig zum 1.1.17 einen Antrag stellen können, der dann entsprechend geprüft werde.
Leider habe ich noch keine schriftliche Grundlage vorliegen, ich kenne nur diese Verdiinformation:
Link

Ich arbeite in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, bin aktuell in der EG 8 eingruppiert und muss jetzt halt schauen, wie ich am besten argumentiere, um in die EG 9 zu kommen. Wenn es tatsächlich pauschal als "schwierige Aufgabe" betrachtet wird, mit Kindern unter 6 zu arbeiten, sollte die Arbeit mit verhaltensauffälligen, tw. dissozialen Kindern ja ebenso dazu zählen.
Ich warte noch auf die genaue schriftliche Fassung.
Vermutlich hängt dieses dann aber auch von der Stellenbeschreibung ab, die hier schlichtweg nicht vorhanden ist. ;)

Leider scheint das Ganze noch sehr nebulös zu sein...
„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
7. Februar 2017 10:03 # 4
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 34

Hallo zusammen!

Genau diese Frage stelle ich mir seit der gestrigen Personalversammlung. Dort wurde recht unmissverständlich mitgeteilt, dass Ergotherapeuten die bislang in E8 eingruppiert waren eine Höhergruppierung in E9 beantragen können.
Leider steht uns seitens der Personalabteilung oder des Personalrats keine Beratung zu, da diese rechtlich belangt werden könnten, würden sie falsch beraten.
Daher habe ich mich erstmal an den DVE gewendet. Ich finde im Netz nirgendwo Informationen, dass diese Höhergruppierung möglich sein soll. Die "schwierigen Aufgaben" sind ja nach wie vor nur sehr bedürftig definiert, auch Qualifizierung oder Akademisierung der Angestellten findet keine Beachtung. Daher frage ich mich auch, wie ein Antrag auf Höhergruppierung argumentiert werden sollte?
In anderen Berufsgruppen (vorallem Pflege) scheint es auch wichtig zu sein, ob sich eine Höhergruppierung lohnt, da es sein könnte, dass man dann seine Stufen verliert oder auch sonstige Zulagen, die aus älteren Verträgen bestehen.... Ist das dann bei den Ergos auch so?

LG an alle und toi toi toi...
~~~Manchmal muss man die Perspektive wechseln,
um den Himmel zu sehen.~~~

7. Februar 2017 10:04 # 5
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 34

übrigens zur Beruhigung:

Der Antrag kann das gesamte Jahr also bis zum 31.12.2017 gestellt werden und wird dann rückwirkend zum 1.1.2017 behandelt...
~~~Manchmal muss man die Perspektive wechseln,
um den Himmel zu sehen.~~~

7. Februar 2017 10:15 # 6
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 550

Interessanter Thread! Habe micht jetzt ein wenig bei verdi umgeschaut. Dort wird aktuell auch eine Bezahlung für eine schulische Ausbildung gefordert. Ergotherapeuten sind dort auch explizit erwähnt. Viele Ergoschüler wären ja schon froh, wenn sie für die Ausbildung nicht mehr bezahlen müssten. :-)
Zitat / Verdi hat geschrieben:
ver.di fordert Gleichbehandlung. Für Pflege-Azubis und angehende Hebammen ist die Vergütung ihrer Ausbildung eine Selbstverständlichkeit. Zu Recht. So muss es auch bei Medizinisch-Technischen Assistent/innen, Physiotherapeut/innen, Diätassistent/innen, Orthoptist/innen, Logopäd/innen, Ergotherapeut/innen sein.

Hier geht es letztlich um Tarifverhandlungen, bei denen die Träger der Krankenhäuser dies bezahlen sollen.

Ich frage mich, ob man Praxen nicht auch an den Ausbildungskosten beteiligen sollte. Alle Praxen klagen über Personalmangel. Andererseits bilden Praxen anders als Handel, Handwerk. Ärzte und Dienstleister nicht selber aus. So etwas lässt sich natürlich nicht über Tarifverhandlungen lösen. Da wäre der Gesetzgeber gefragt..
Aber das gehört hier ja nicht wirklich zum Thema...
7. Februar 2017 11:00 # 7
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

@LuisaB.
Hihi, man könnte meinen, wir waren auf auf der gleichen PV. ::wink::
Meine war aber schon vor 2 Wochen. ::biggrin::

Ich denke, wer langfristig plant im Job zu bleiben, der hat durchaus etwas von der Höhergruppierung, auch wenn man evt. erstmal ein bißchen weniger bekommen würde. Ein höheres Grundgehalt wirkt sich ja auch entsprechend später auf die Rente aus. Ich würde zwar von Stufe 3 auf 1 fallen, würde aber laut Internetrechner dennoch etwas mehr Geld bekommen, Zulagen nicht einberechnet. Da ich nicht im Schichtdienst arbeite, halten sich die Zulagen aber in Grenzen.

Ich werde mich diesbezüglich nochmal vom Betriebsrat beraten lassen, sobald dieser Termine dafür anbietet.

Ich würde es toll finden, wenn wir hier darüber im Austausch blieben! ::smile::
„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
7. Februar 2017 11:39 # 8
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Beiträge: 599

@lenina: Wieso fällst Du auf 1? Müsstest Du nicht mindestens TVÖD 9 2. Stufe bekommen, da Du Berufserfahrung hast?
7. Februar 2017 12:58 # 9
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Beiträge: 94

Geändert am 07.02.2017 12:59:00
@pflümi:
Die Stufen richten sich nach Betriebszugehörigkeit, wenn es nur danach ginge, müsste ich in "3" bleiben.
"1" bei Einstellung, "2" nach einem Jahr in Stufe "1", "3" nach 2 Jahren in Stufe "2" usw. - leider wird bei einer Änderung in der Entgeldgruppe wieder bei Stufe "1" angefangen. ::blush::
„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
7. Februar 2017 15:33 # 10
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Beiträge: 34

@lenina ja hört sich wirklich sehr ähnlich an...

Wo hast du diesen Rechner im Internet gefunden?
~~~Manchmal muss man die Perspektive wechseln,
um den Himmel zu sehen.~~~

7. Februar 2017 15:50 # 11
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Beiträge: 135

Geändert am 07.02.2017 15:54:00
Infos zur Höhergruppierung


Gehaltsrechner


Mir geht nebenbei noch durch den Kopf, dass wenn ich richtig informiert bin, der Anteil von Weihnachtsgeld bei EG 9 niedriger ist. Ich meine die bekommen nur 80% als 13tes Gehalt
8. Februar 2017 10:35 # 12
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Beiträge: 599

@lenina: Ich kenne die Argumentation, dass man bei Neueinstellung und Umgruppierung wieder auf die 1. Stufe zurückfällt. Wenn Du allerdings gut verhandelst, muss das nicht sein. Ich habe immer verhandelt, dass ich Minimum in die 2. Stufe, oft auch in die 3. Stufe bei einer Neueinstellung komme.

Vor vielen Jahren hatte die Personalabteilung mich mal falsch eingruppiert. Ich habe mich daraufhin an sie gewendet. Die waren in dem Fall dazu verpflichtet das zu überprüfen und haben mich dann richtig eingruppiert. Vielleicht wäre das auch eine Vorgehensweise, wenn die Tarifverhandlungen abgeschlossen sind. Ob die Personalabteilung dazu verpflichtet ist, müsste der Personal-/Betriebsrat ja wissen und Dir sagen können.
8. Februar 2017 12:45 # 13
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

@LuisaB.
Ich habe den von T.Hanke verlinkten Gehaltsrechner verwendet.

@pflümi
Ja, sicher besteht immer ein Verhandlungsspielraum, aber seien wir doch mal ehrlich, wir Ergotherapeuten haben im Kliniksystem ja eher einen niedrigrangigen Wert... Bedeutet hier ganz konkret: Es besteht wenig inhaltliches Interesse an meiner Arbeit und ich bin austauschbar, genug Interessenten gäbe es für meine Stelle sicher, welch Wunder, wenn man sich die Arbeitsbedingungen in vielen Praxen anschaut. Vermutlich bin ich auch die einzige Ergotherapeutin in dieser Klinik, die überhaupt so einen Antrag stellen wird. ::blush::
Würde ich in eine andere Klinik mit einem entsprechenden Stellenprofil wechseln, wäre es von meiner Seite aus eine Voraussetzung, dass ich nicht weniger verdiene als im alten Job, also müsste entweder die Stufe übernommen oder hochgruppiert werden.
Durch die Hochgruppierung jetzt würde ich wohl auch in Stufe 1 mehr verdienen als jetzt in Stufe 3, also sehe ich da nicht so die erfolgsversprechende Argumentationsgrundlage.
Aber wir werden diese Entwicklung im Bereich der Pflege ja beobachten können, hier sind ja wesentlich mehr Personen von der Änderung betroffen, mal schauen, wie das dann in der Praxis aussieht.

Viel wichtiger ist mir aber eine Begründung, warum ich nun in die Stufe 9 gehöre und genau diese finde ich nicht, zumindest nicht greifbar genug. ::confused::
„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
8. Februar 2017 15:11 # 14
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Ist das denn schon durch oder kommt das jetzt erst durch die Verhandlungen im öffentlichen Dienst? Wie argumentiert die Pflege?

8. Februar 2017 15:36 # 15
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 34

@pflüml
Die neuen Entgelttabellen sind seit 1.1.2017 aktiv. Die Antragstellung auf Höhergruppierung kann im ganzen Jahr passieren also spätestens 31.12.2017...
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