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Diskussionsforum

Rauchmelder

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9. Februar 2017 11:13 # 1
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 113

Liebe Praxisinhaber gemieteter Räume,

wie ist es mit den Kosten für die Anbringung der Rauchmelder. Trägt diese Kosten der Vermieter oder der Mieter?
Für Privaträume gibt es da ja klare Regelungen, aber für Geschäftsräume habe ich im Netz nichts gefunden. Habt Ihr da Erfahrungen oder könnt mir eine Adresse nennen?

Viele Grüße aus NRW

Mili
9. Februar 2017 14:03 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

So weit ich informiert bin zumindest in Bayern ist das so, dass die Rauchmelder nur für private Räume Pflicht sind, jedoch nicht für Gewerbe. Für die Kosten kommt der Vermieter zumindest für Privatwohnungen auf. Da es für gewerbliche Immobilien keine Pflicht für die Rauchmelder gibt, müsste der Mieter meines Erachtens zahlen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
9. Februar 2017 18:29 # 3
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1246

Keine Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern besteht dagegen durch die Änderung der Bauordnungen für gewerbliche Räume, Büros oder Praxen. Das Schutzziel eines Rauchwarnmelders ist, (schlafende) Personen frühzeitig vor Brandrauch zu warnen, um ihnen die Möglichkeit zur Flucht zu geben. In gewerblich genutzten Räumen geht man davon aus, dass ein Brand bemerkt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Für gewerbliche Räume werden ggf. im Einzelfall bauaufsichtliche Anforderungen an den Brandschutz gestellt. Zu berücksichtigen sind für Gewerberäume außerdem die Technischen Regeln für Arbeitsstätten” ASR 2.2 – Maßnahmen gegen Brände. Die Richtlinie behandelt sowohl Maßnahmen zur Erkennung wie auch zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.

Also, nicht bei der Arbeit einschlafen!

Gutgehn
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
9. Februar 2017 19:14 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... es kommt auf deinen Mietvertrag an. Ist dies dort eindeutig geregelt, weißt du wer die Kosten trägt. Steht nichts dazu darin, ist es dein Vergnügen die Rechnung zu bezahlen. Du kannst aber auch mit deinem Vermieter, unabhängig vom Mietvertrag, eine Kostenübernahme aushandeln.

@rapor
Was machst du mit deinen Patienten, die nach der eigentlichen Behandlung nachruhen? Es ist auch nicht verboten, als MA in der Pausenzeit etwas zu ruhen und dabei die Augen zu schließen. Rauch- oder Brandwarnmelder machen auch so in einer Praxis Sinn (z.B. in Küche, Werkstatt, Pausenraum, ...). Wer regelmäßig bei der Arbeit schläft ist falsch bei mir und lernt ggf. "fliegen".

MfG falladar
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