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Diskussionsforum

Begründung der ergotherapeutischen Behandlung

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10. Februar 2017 12:43 # 1
CeDo
CeDo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3

Habet die Ehre, Kolleginnen und Kollegen.
Die momentane Situation, was die Verordnung von Ergotherapie anbelangt, empfinde ich (als Angestellter einer Praxis) so, dass die Ärzte mit der Ausstellung neuer Verordnungen/Verordnungen ausserhalb des Regelfalls sehr vorsichtig sind. Der Druck von den Krankenkassen werde immer mehr, und das merken wir als Heilmittelerbringer in der etwas rückläufigen Menge der Verordnungen.
Um unser Tun zu begründen, schreiben wir für die verordnenden Ärzte die Therapie-(verlaufs-)berichte. Wenn uns eine Weiterführung der Therapie als notwendig/sinnvoll erscheint, sollte dem Bericht eine Begründung beigefügt werden.
Laut SGB V – GKV § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot müssen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das Maß des Notwendigen dürfen sie nicht überschreiten:
Welche Begründungen stützen diese gesetzlichen Vorgaben bei der therapeutischen Berichterstellung?

Wie kann begründet werden, wenn aufgrund der Erkrankung nur eine Erhaltung aber keine Verbesserung erzielt werden kann? Welche Formulierungen dieser Begründungen halten das Wirtschaftlichkeitsgebot ein?

Grundsätzlich: Wie können wir im Arztbericht Begründungen formulieren, die der Arzt wiederum als Begründung bei der Kasse vorlegt, um dem Wirtschaftlichkeitsgebot gerecht zu werden. Wir wissen, dass wir nicht dazu verpflichtet sind, wollen jedoch im Interesse des Patienten hierfür die Unterstützung geben.

Wir hoffen auf zahlreiche fachliche Antworten und Begründungen, die auch den neuesten Änderungen im Bereich der Heilmittelrichtlinien Rehnung tragen.
10. Februar 2017 17:30 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... eine Basis deiner Berichte ist, unter anderem, die gemeinsam mit deinem Patienten erarbeitete realistische Zielsetzung, die die Notwendigkeit der (weiteren) Therapie begründet. Dabei ist es unerheblich, ob es dabei um die Wiedererlangung, Verbesserung oder den Erhalt von Fähigkeiten und Fertigkeiten geht. Was passiert mit dem Patienten, wenn er keine (weitere) therapeutische Behandlung erhält? Wie verändert sich dann sein (Gesundheits-)Zustand, seine Teilhabe am täglichen Leben, seine Eigenständigkeit, usw.? Gibt es evtl. andere Maßnahmen, die schneller und besser zum Ziel führen könen? Aus diesen und den anderen Informationen aus dem Therapieverlauf formuliert ihr eure Empfehlung für die Notwendigkeit einer therapeutischen Weiterbehandlung.

Wir sind , wenn der behandelnde Arzt einen Therapiebericht verlangt, verpflichtet, ihm den aktuellen Stand der Therapie, die Zielsetzung der therapeutischen Maßnahme und die Notwendigkeit der weiteren therapeutischen Maßnahmen und deren voraussichtliche Dauer zu begründen. Was soll es denn sonst für einen Sinn haben, einen Therapiebericht zu schreiben?

MfG falladar

(Ich habe hier länger überlegen müssen, ob die Frage wirklich erst gemeint ist.)
14. Februar 2017 13:40 # 3
SteffiJa87
SteffiJa87
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 74

Also ich frage meine Patienten in einem solchen Fall wieso sie denn weiterhin eine Verordnung brauchen und was passieren würde, wenn sie nicht mehr zur Ergotherapie kommen können? in den meisten Fällen ist von einer Verschlechterung der Grunderkrankung oder der Symptomatik auszugehen bis hin zum stationären Aufenthalt (psychiatrisches Klientel). Und wenn das nicht der Fall ist, dann braucht der Patient tatsächlich keine Ergotherapie mehr, was auch vollkommen in Ordnung ist und ja im besten Fall auch irgendwann so sein sollte.

Lg
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