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mit schizoaffektiver Psychose Ergotherapeut werden?

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13. Februar 2017 15:30 # 1
SteffiJa87
SteffiJa87
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 74

Hallo zusammen,
ich habe eine ambulante Patientin, die jetzt vor der Berufswahl steht. Sie möchte unbedingt Ergotherapeutin werden.. Die Patientin hat eine schizoaffektive Psychose, ist im Moment symptomfrei, aber kommt halt ab und zu mit PsychKG auf die geschlossene Station, da sie akut geworden ist und braucht dann auch sehr lange um wieder zu "landen".
Ich habe ihr zwar schon eindringlich davon abgeraten die Ausbildung anzutreten, aber sie möchte es unbedingt machen. Nun meine Frage. Wird sie mit der Diagnose denn überhaupt zum Examen zugelassen werden? Ich hab es leider schon so oft erlebt, dass Patienten von Schulen bis zum Examen durchgezogen werden und dann legt das Gesundheitsamt ein Veto ein, die Patienten haben 3 Jahre bezahlt für nix und werden dann nicht zugelassen. Weiß jemand ob es dazu Bestimmungen gibt? Ich hab bisher immer nur gefunden, dass man halt ein Gesundheitszeugnis vorlegen muss bzw. die Bescheinigung vom Arzt, dass der Schüler in der Lage ist, den Beruf auszuüben.
13. Februar 2017 17:52 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... wenn der Arzt ihr bescheinigt, das sie gesundheitlich in der Lage ist, den Beruf auszuüben, wer sollte sie daran hindern? Wenn sie nicht will, das jemand ihre Diagnose erfährt und sie auf Grund der Diagnose die Ausbildung nicht unterbrechen muß, wird sie zur Ausbildung zugelassen, kann auch ihren Abschluß machen und als Ergotherapeutin arbeiten.
Ein Hausarzt, der sie vorher noch nie gesehen hat, kennt Ihre Diagnosen nicht und geht nur von der kurzen Untersuchung und den Antworten der Antragstellerin aus. Was und warum soll er dann etwas Gegenteiliges schreiben?

MfG falladar
13. Februar 2017 19:10 # 3
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo zusammen,

völlig richtig, was falladar schreibt. Ich habe unter diesem Link auf Seite 3 einen Vordruck gefunden. Ich weiß ja nicht, was ihr zu diesem Gesundheitsattest sagt, aber ich halte das Ganze für rechtlich bedenklich, weil diskriminierend. Da wird z.B. nach Hepatitis C gefragt. Man stelle sich vor, es würde auch nach HIV gefragt. Wäre das auch in Ordnung? Ich frage mich, wo ich die rechtliche Grundlage für einen solchen Gesundheitscheck finden kann. Wer entsprechende Erkrankungen hat und offen antwortet, muss de facto mit einem Berufsverbot rechnen. Eingriffe in die Berufsfreiheit sind in Deutschland aber nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Da muss man sich schon Heftiges zuschulden kommen lassen.
14. Februar 2017 09:25 # 4
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Also ich finde das schon wichtig, ob einer Hepatitis hat zumindest wenn er Hepatitis B hat, da dies durch Blut übertragen wird und auch ob jemand HIV positiv ist. Du musst bedenken, dass wir schon mit Blut in Kontakt kommen können. Handpatient hat noch offene Wunden. Der Therapeut braucht doch nur eine kleine offene Wunde haben, die er noch nicht mal merkt, dann könnte dieser doch den Patienten infizieren. Wenn der Therapeut mit frisch operierten Patienten in Berührung kommt, sehe ich die Arbeit schon eher kritisch. Wobei der Therapeut auch dann da Handschuhe tragen kann.
In den anderen Bereichen wie z.B der Pädieatrie sehe ich jetzt keine Gefahren bezüglich Ansteckungen, da diese Erkrankungen durch Blut übertragen werden. Wie jetzt Hepatitis C übertragen wird weis ich jetzt nicht, aber ich glaube anders.
Jetzt zur eigentlichen Frage. Also ich sehe das mit der Ausbildung zum Ergotherapeuten schon sehr kritisch. Wobei es gab mal eine in meiner Klasse, die die Ausbildung zur Ergotherapeutin angefangen hatte mit Bordeline, sie hat wegen ihrer psychischen Probleme leider dann doch aufgeben müssen.
Es ist so, dass man ein ärztliches Artest vorlegen musste vor Antritt der Ausbildung. Wenn der Arzt attestiert, dass sie in der Lage ist diesen Beruf auszuüben und sie es bis zum Examen schaft, dann schaft sie das auch. Es kann sein, dass du um für das Examen zugelassen zu werden noch mal ein Artest brauchst, aber wenn bis dahin keine psychischen Störungen mehr aufgetreten sind und der Hausarzt das so bescheinigt, dass du für den Beruf geeignet bist, dann kann sie auch Ergotherapeutin werden.
Wobei ich finde es mit der Art von Erkrankung eher schwierig und bezweifele, dass deine Patientin für diesen Beruf geeignet ist.
Mit der Klasse wo ich mein Examen gemacht habe, da war auch irgend eine dabei, die auch irgend eine Psychisches Problem hatte und für die war dann wirklich ab dem zweiten Praktikum Schluss.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
14. Februar 2017 10:58 # 5
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Ich finde den Vordruck der Hansestadt Hamburg problematisch. Denn laut Vordruck gibt der Arzt nur Auskunft, ob bestimmte Erkrankungen vorliegen, aber nicht ob aus seiner Sicht die Ausübung des Berufs möglich ist. Wer also entscheidet das in Hamburg? Aber das ist eine andere Diskussion, als die die SteffJa87 angeregt wurde.
14. Februar 2017 13:15 # 6
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 94

In der Kinder- und Jugendpsychiatrie habe ich öfter mit Jugendlichen zu tun, die sich aktuell in der Berufsorientierungsphase befinden. Gerade bei den weiblichen Klientinnen entsteht während der Behandlung oftmals der Wunsch, einen sozialen oder therapeutischen Beruf zu ergreifen. Ich persönlich sehe das in den meisten Fällen sehr kritisch, da viele eh schon dazu neigen, sich lieber mit fremden als den eigenen Schwierigkeiten zu beschäftigen (s.a. "Helfersyndrom" etc.), aber oftmals auch keine wirkliche Perspektive sehen und einfach das imitieren wollen, was sie gerade als positiv erleben - mit wirklicher Auseinandersetzung hat das nichts zu tun.
Ich steige dann meistens tiefer ins Gespräch ein, beleuchte gemeinsam mit den Klienten ihre Motivation, ihre Stärken, ihre Schwächen, ihre Vorstellungen, Erwartungen aber auch die "No-Gos". In 90% der Fälle verringert sich danach der Wunsch, Ergotherapeutin oder Erzieherin zu werden dramatisch. Die meisten sind sich nicht darüber bewusst, dass man in diesem Bereich längerfristig nur zufriedenstellend arbeiten kann, wenn man selbst ausgeglichen ist und dem Leid der Klienten genug entgegensetzen kann und nicht eigenes Leid über das vermeintliche "Helfen" lindern kann. Auch Psychoedukation halte ich für extrem wichtig, psychisch erkrankte Menschen müssen ihre Belastungsgrenzen und die entsprechend schädlichen Einflüsse kennen, um sich präventiv schützen zu können.
Gerade im Bereich der Psychosen sollte man ja Überforderungen vermeiden, da würde ich versuchen eher ressourcenorientiert hinzuschauen. "Was hab ich, was kann ich, was tut mir gut (auch im Sinne meiner Erkrankung)?" - eigentlich kann da nicht "Ergotherapeutin werden" als Antwort stehen bleiben. ::wink::
„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), dt. Philosoph d. Idealismus
14. Februar 2017 13:33 # 7
SteffiJa87
SteffiJa87
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 74

Natürlich habe ich auch versucht mit der Patientin den Wunsch kritisch zu beleuchten und ihr aufzuzeigen, dass man als Therapeut eine gewisse psychische Stabilität benötigt. Vor allem, da sie zuerst ein FSJ machen wollte, dies ihr jedoch zu stressig ist, weshalb sie lieber direkt eine Ausbildung anfangen möchte.
Das sie zur Ausbildung zugelassen wird bezweifel ich nicht. Da sie aktuell stabil ist und auch kognitiv definitiv dazu in der Lage ist. Kritisch sehe ich die Praktika, besonders im Bereich Psychiatrie. Ich habe halt nur schon oft erlebt, besonders an betreffender Ergoschule, dass dort Schüler dann kurz vorm Examen gesagt wird, dass sie gesundheitlich nicht geeignet sind. Aber ich fürchte, mehr als sie davor warnen kann ich da auch nicht, denn das Recht das selbst rauszufinden und das Recht auf evtl. scheitern hat sie ja.
Aber danke euch!
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