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Hausbesuch nicht erwünscht

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16. Februar 2017 19:40 # 1
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 654

Ich habe eine Verordnung für SPB als Hausbesuch. Die Patientin möchte aber in die Praxis kommen. Muss der verordnende Arzt die Verordnung ändern oder darf ich das selber machen, in Abspreche mit dem Arzt? Wie ist es formalrechtlich korrekt?

Danke & Gruß,
Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
16. Februar 2017 21:59 # 2
Niesky
Niesky
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 69

Hallo Karsten,
hatten wir schon mehrfach. Wir machen in diesem Fall keinen Hausbesuch, rechnen einfach keinen ab und informieren den Arzt im Therapiebericht. Der Kasse wird es wohl lieb sein, denn weniger Abrechnen geht ja immer (....auch wenn man aus Versehen mal was vergisst, drängt einem die Kasse ja das Geld auch nicht auf.....)
Liebe Grüße
17. Februar 2017 12:17 # 3
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1242

Ich habe es auch noch nie erlebt, dass sich eine Kasse beschwert, wird ihr zu wenig berechnet.

Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
17. Februar 2017 17:57 # 4
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 654

Herzlichen Dank für Eure Antworten. Und ein schönes Wochenende.

Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
18. Februar 2017 13:18 # 5
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 18.02.2017 18:36:00
Ich würde dieses Rezept dann immer umändern lassen. Das geht ja schnell eigentlich
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
18. Februar 2017 13:38 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

@KW

Du solltest die Vorderseite der Verordnung nie handschriftlich selbst ändern. Die Verordnung verliert dadurch ihre Gültigkeit. Änderungen oder Abweichungen sind von dir nur auf der Rückseite der Verordnung anzugeben und zu begründen.

Wenn du dem Arzt etwas Gutes tun willst, solltest du Ihm mitteilen, dass keine Hausbesuche stattfanden. Er hat somit die Möglichkeit sein "Budget" besser auf die übrigen Patienten zu verteilen. Dies gilt auch für alle doppelten, ungültigen, abgelaufenen, nicht notwendigen Verordnungen oder bei vorzeitigem Behandlungsende und Therapieabbrüchen. Jeder Termin oder jede Maßnahme, der/die nicht stattfand, entlastet sein "Budget". Wenn ihr das dann auch noch richtig mit dem Arzt kommuniziert, habt ihr einen kleinen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Praxen.

MfG falladar
18. Februar 2017 14:47 # 7
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 654

Ja, Ihr habt Recht. Der Arzt sollte das wissen und der beste Weg ist, ihn selber die Verordnung ändern zu lassen. Dann bin ich auch auf der sicheren Seite und den Arzt freut's. Danke für die Hinweise und schönes Wochenende!

Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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