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Diskussionsforum

BG Einzelfallentscheidung

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17. Februar 2017 17:29 # 1
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 72

Liebe Kollegen,
leider erfüllt unsere Praxis nicht die Zulassungsbedingungen der BG , dennoch möchten wir für einen BG Patiemten eine Antrag zur Kostenübernahme bei der BG stellen. Meien Frage ist nun wie solch ein Antrag ausehen muss .. was muss da stehen ? Hat jemand Erfahrung oder sogar ein Musterformular / Schreiben ?

Lg Hsm
17. Februar 2017 18:34 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... Wenn Ihr sicher gehen wollt, solltet Ihr eine formlose schriftliche Anfrage auf Kostenübernahme bei der zuständigen BG stellen, ohne schriftliche Kostenübernahmezusage jedoch keine Behandlung anfangen. Achtung: auf Fristenprobleme achten. Dann solltet Ihr aber auch im Schreiben angeben, warum Ihr die Zulassaungsbedingungen nicht erfüllt, aber trotzdem der Meinung seid, den Patienten fachgerecht behandeln zu können.

Warum erfüllt denn eure Praxis nicht die Zulassungsbedingungen? Es gibt immer wieder Praxen, die trotzdem BG-Patienten behandeln. Bisher kenne ich aber keine Praxis die jemals von der BG geprüft wurde. Es gibt derzeit keine allgemeine Zulassung durch die BG wie für die GKV. Somit muß und kann auch keine "BG-Zulassung" beantragt werden. Wichtig ist nur, dass bei einer späteren Prüfung durch die BG zum Zeitpunkt der Behandlung die Zulassungsvorraussetzungen der BG erfüllt waren. Irgendwann wird die BG vielleicht anfangen stichprobenartig prüfen.

MfG falladar
18. Februar 2017 08:23 # 3
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 72

Hallo ,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Unsere Praxis ist erst 2014 eröffnet worden und es kann leider aus dem Team die sog. Zulassungsvoraussetzung der BG in diesem Maße erfüllen ::sad::

Aber wir werden versuchen eine Kostenübernahme zu beantragen ....so einfach behandeln ...ich weiß nicht , ist ne schwierige Sache , Oder ?

lg hsm
18. Februar 2017 08:25 # 4
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 72

Sorry .. was für ein Deutsch .. also es kann keiner aus dem Team die Zulassungsvoraussetzung der BG in dieses Maße erfüllen ..

so sollte es heißen ::blush::
18. Februar 2017 12:55 # 5
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Hallo ich habe auch keine BG Zulassung. Ich mach das immer so, wenn ein Patient sich von mir behandeln lassen möchte, der von der BG kommt rufe ich immer deren zuständige BG an und lass mich mit seinem Sachbearbeiter verbinden. Dem Sachbearbeiter schildere ich immer die Situation, dass ich die und die Voraussetzung nicht erfülle, aber dass ich Handtherapeutin bin und den Patienten auch noch diese Woche einen Termin geben kann und auch wenn ein Patient jetzt z.B 3 oder sogar 5 mal die Woche kommen soll, dass dies auch kein Problem ist, da ich so viel Kapazitäten frei habe.
Und dann bitte ich ihm, wenn er damit einverstanden ist, das ich diesen Patienten trotzdem behandeln darf, dass er mir noch was schriftliches per Fax schickt, dass die BG wie telefonisch mit der Behandlung durch mich einverstanden ist und die Kosten übernehmen.
Bis jetzt hat das immer problemlos geklappt. Ich hatte auch schon ein Schreiben an die BG gerichtet mit der Bitte über Kostenübernahme, aber ich habe mehr Erfolge erzielt, das die BG mit der Kostenübernahme einverstanden ist, wenn ich erst mal bei denen persönlich anrufe und denen meine Situation schildere.
Und wenn du gut Argumentieren kannst, das du genau der richtige Therapeut für diesen Patienten bist, dann klappt das auch in der Regel ganz gut. Manchmal kommt auch von mir noch das Argument, das mir die und die BG schon mal eine Ausnahmegenehmigung gegeben hat, wenn man merkt, das er eigentlich dahingehend tendiert, dir keine Ausnahmegenehmigung zu geben. Ab dem Zeitpunkt bekam ich dann doch noch die Ausnahmegenehmigung. Weil meistens ist das dann so, das der Sachbearbeiter sich dann doch unsicher ist ob er dir überhaupt eine Ausnahmegenehmigung geben darf aber wenn er die Info hat, dass die und die BG dir schon mal eine Ausnahmegenehmigung gegeben hat, dann denkt er sich gut dann kann ich das auch.
Das stimmt ja auch wirklich, dass mir schon die ein oder andere BG eine Ausnahmegenehmigung gegeben hat.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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