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gehalt 2017

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17. Mai 2017 09:59 # 31
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 17.05.2017 11:48:00
... warum einfach wenn es auch kompliziert, aufwendig und unübersichtlich geht!

Hier ein bischen evtl.-Zuschuß, da ein bischen % von irgendwas, vielleicht mal eine Reparaturübernahme, ... Wer will denn damit klar sein Gehalt berechnen? Was passiert wenn es dem Unternehmen schlechter geht. Warum wird der MA bestraft wenn er im Urlaub oder krank ist? Die notwendige Vorarbeit und Leistung hat er doch im Vorfeld schon erbracht. In der Regel kommt die Vergütung durch die GKV 08 - 16 Wochen zeitversetzt. Wenn der FL mit seiner Provisionsbeteiligung genau in dieser Zeit krank oder im Urlaub ist, hat er halt zufälligerweise Pech gehabt.

Das ist, meiner Meinung nach, unternehmerisches Risiko auf die MA abwälzen.

Der FL muß bei (d)einem Provisionsmodell auch Einblick in die Buchhaltung haben - willst du das wirklich? Wenn du ihn nach dem Umsatz % (von welchem genau? - von seinem Umsatz oder der Praxis/Zweitpraxis oder des gesamten Unternehmens?) beteiligst, beschneidest du dich in deinen Investitionsmöglichkeiten in die Firma und deine weiteren MA. Wenn dein FL in Zukunft wegen erweiterter Aufgabengebiete (mehr Büroarbeiten) weniger eigene Patienten behandeln kann, schrupft ja sein Einkommen auch wieder. Was soll ihn dann motivieren? Bei einer % Gewinnbeteiligung müßte der FL ein Mitspracherecht bei allen Ausgaben von dir bekommen. Du könntest ihn sonst "unwissentlich" benachteiligen (über den Tisch ziehen).

Eindeutige, feste und klare Regeln und Absprachen ersparen dir im nachhinein unterschiedliche Auslegungsvarianten - vor allem vor Gericht. Übertreib es nicht mit den Kuchenkrümeln. Eine ganzes Tortenstück sieht leckerer aus als ein Berg von Krümeln.

MfG falladar.

- ein Dienstwagen erspart dir Ärger bei einem Unfall und die Zuschußklauberei bei Tankgutscheinen und Reparaturübernahmen ect. (was für dich gefühlt ausreichend und richtig ist muß dein FL/MA noch lange nicht so sehen), Dein Finanzamt akzeptiert die Reparaturkosten für den Privatwagen deines FL/MA nicht ohne weiteres als Betriebsausgaben. Wo bleibt hier außerdem die Gleichstellung der anderen MA die auch Hausbesuche mit ihrem eigenen PKW fahren müssen? Willst du die alten Mühlen deines FL/MA wirklich so lange sanieren bis sie endgültig auseinanderfallen? Wer entscheidet hier wo das Ende erreicht ist und sich dein FL/MA ein neues Auto kaufen muß? Wenn er sich kein Auto mehr zulegen will, gehst du dann gezwungenermaßen in neue Gehaltsverhandlungen mit ihm, oder hat er dann Pech gehabt und verzichtet auf einen Teil seines ursprünglichen Gehaltes?
- faires Gehalt (z.B. Was ist dem FL wichtiger - mehr Urlaub oder ein höheren Stundenlohn?)
- feste Prämien => bei Erreichen klar formulierter Zielsetzungen die der FL/MA auch selbst aktiv und eigenverantwortlich beeinflussen kann?
- feste wöchentliche Anzahl von Bürozeiten für Organisation, Mitarbeiterführung, Aquise, Controlling, ect.
- Guthaben(stunden)konto, Gleitzeit, Kitakostenübernahme, betriebliche Altervorsorge, VWL, ...
- usw. ...

Der AG kann von seinen MA nicht gezwungen werden eine Dienstreisekaskoversicherung abzuschließen oder irgendeine andere gleichartige Vorsorge zu treffen. Es liegt in seiner eigenen Entscheidungsfreiheit dies zu tun oder zu lassen. Bei einem eigenverschuldeten Unfall des MA haftet der AG immer für die entstandenen Kosten, wenn der MA im Auftrag seines AG mit seinem Privatfahrzeug (PKW, Fahrrad, ect.) unterwegs war. Er kann diese Kosten nur auf seinen MA übertragen, wenn er diesem grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann. Wenn der AG die Unfallkosten nicht aus seiner "Brieftasche" begleichen will, kann er sich gegen diesen Schadensfall versichern.
17. Mai 2017 19:38 # 32
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 976

Nun, mir ist schon bekannt, dass ein AG haftet wenn ein Unfall mit dem zur Verfügung gestellten PKW verursacht wird (außer bei grober Fahrlässigkeit etc.). Dies wird jedoch gerne mal vergessen, wenn denn der Fall eintritt. Klar kann ich dann Klagen, dies bedeutet aber auch den Verlust meines Arbeitsplatzes. Wenn ein AG vertraglich regeln darf, dass mein Eigentum als betriebliches Mittel genutzt wird, kann auch vertraglich geregelt werden, dass dies auf seine Kosten versichert wird. Ich wüsste nicht warum dies nicht möglich seien sollte. Wenn ich die betriebliche Nutzung nicht im Vertrag vereinbart habe, kann ich ja auch meinen PKW verkaufen oder einfach sagen ich mach’s nicht mehr sobald der Vertag unterschrieben ist, dies gefährdet dann aber auch wieder nur meine Arbeitsstelle. Ist dies aber vertraglich geregelt, bin ich als AG verpflichtet.
Deswegen tolerieren viele diese unsägliche Vereinbarung. Nehmen Höherstufung der Versicherung in Kauf, den Verschleiß ihres PKW und bleiben dann noch auf dem Schaden sitzen. Das alles bei einem Einkommen, dass oft den Kostenaufwand für einen PKW nicht gerade leicht tragen läßt.
"Fast alles, was wir gelernt haben, wissen wir nicht. Aber wir können es". (Spitzer)
18. Mai 2017 11:28 # 33
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 18.05.2017 11:33:00
@Fine43

1.) Eine vertragliche Verpflichtung des AG zu einer zusätzlichen Versicherung im Sinne einer Pflichtversicherung der dienstlich genutzen Privat-PKW der MA gibt es nicht. Im Schadensfall haftet der AG unabhängig davon wie er für sich dieses Risiko abgesichert hat. Somit ist es für den MA egal was der Arbeitgeber diesbezüglich abgeschlossen hat, oder auch nicht. Wenn der AG nicht den Schaden übernehmen will, ist das Vertrauensverhältnis zw. AG und AN sowieso gravierend gestört und der Arbeitsplatz evtl. gefährdet.

2.) Der MA kann arbeitsvertraglich nicht gezwungen werden seinen Privat-PKW dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Es liegt allein im Ermessen des MA ob und in welchem Umfang er dies tun möchte. Wenn der MA für sich entscheidet, dass er für sich privat keinen PKW benötigt, kann er diesen Wunsch jederzeit nachgehen. Arbeitsrechtlich darf dies kein Kündigungsgrund sein. Der AG ist verpflichtet, dem MA alle (für seine Tätigkeit) notwendigen Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch ein Fahrzeug, wenn dies für die Durchführung von z.B. Hausbesuchen notwendig ist. Alles Andere ist ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre des MA.

Beispiel:
Der MA hat seinen PKW dermaßen "strapaziert", dass er nur mit enormen finanziellen Kosten (wirtschaftlicher Totalschaden) noch durch den TÜV kommt. Er benötigt also einen neuen PKW um seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren(?), hat aber keine finanziellen Rücklagen um sich einen Ersatz-PKW zu leisten. Er muß sich also für seinen Arbeitsplatz und seinen AG (unverhältnismäßig) verschulden um seinen Arbeitspaltz zu erhalten!?! Verdienst du so viel um locker ein Ersatzfahrzeug deinem AG bereit stellen zu können? Wenn der eigene AG sich diesen "Luxus" schon nicht leisten kann, wie soll sich dann der MA dies leisten können?

3.) Eine betriebliche Nutzung des Privat-PKW des MA kann vertraglich vereinbart werden um Haftungsfragen eindeutig klarzustellen. Diese Vereinbarung/Regelung kann immer aber nur eine freiwillige und keine verpflichtende Bereitstellung des Privat-PKW des MA beinhalten, die jederzeit von beiden Seiten widerrufen werden kann. Arbeitsvertraglich kann nur auf einen gültigen Führerschein (als Qualifikationsnachweis) des MA bestanden werden damit der MA auch die vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllen kann.

MfG falladar
18. Mai 2017 14:36 # 34
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 976

Geändert am 18.05.2017 14:37:00
@falladar
Ich finde es wirklich sehr erfreulich, dass es auch in unserem Berufszweig Menschen gibt, die von Arbeitsrecht und Vertragsrecht Ahnung haben. Leider ist dies so selten, dass im Endeffekt Ärger für den AN oder Verlust des Arbeitsplatzes im Konfliktfall ansteht.
Es wird oft auf die Schulen geschimpft, die im Vertrags- und Arbeitsrecht den Schülern nicht ausreichend Inhalte vermitteln, was ist aber mit den PI`s die trotz Existenzgründungsseminare offensichtlich keine Ahnung haben oder nicht haben wollen?
Mein Mann, ist in der freien Wirtschaft selbständig ist, ist regelmäßig sprachlos über Forderungen in Arbeitsverträgen und Arbeitsbedingungen.
"Fast alles, was wir gelernt haben, wissen wir nicht. Aber wir können es". (Spitzer)
18. Mai 2017 18:50 # 35
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 387

Geändert am 18.05.2017 18:50:00
Wo wir hier gerade bei dem Thema sind.
Ich nutze mein Privat PKW für Hausbesuche. Wenn ich das richtig weiß gibts auch ne versicherung seitens des AG.
Bei meiner Privaten Versicherung muss man mehr bezahlen um so mehr Kilometer man fährt. Von den ca 20000 Kilometer die ich jährlich fahre, sind ca 5000 auf der Arbeit. Trotzdem müssen diese bei der Privaten Versicherung ja angegeben werden und werden beim Jahresbetrag berechnet, somit ist das Auto in der Zeit ja sogar doppelt versichert. Kann man das bei seiner privaten Versicherung ausklammern (ich muss ja den Kilometerstand melden, der muss ja stimmen)? Oder wie macht man das dann?
18. Mai 2017 21:15 # 36
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

@Mietzi

Dein AG hat keine Haftpflicht oder Teil- bzw. Vollkaskoversicherung für deinen Privat-PKW abgeschlossen. Dazu hättest du ihm deine Fahrzeugpapiere/-daten für den Versicherungsabschluß überlassen müssen. (Das hast du bestimmt nicht gemacht.) Die Dienstreisekaskoversicherung (z.B. oft bei http://www.trebes-medical.de/mobil/dienstreisekaskoversicherung.php) ist eine ergänzende Versicherung um Schäden, die nicht durch die regulären Versicherungen abgedeckt sind, zu regulieren.

Wenn der MA seinen Privat-PKW dienstlich nutzt, muss er dies bei seiner eigenen PKW-Versicherung angeben. Dadurch erhöht sich ggf. auch der Versicherungsbeitrag des MA. Wenn die jährliche Laufleistung und die dienstliche Nutzung der Versicherung nicht korrekt übermittelt wird, ggf. der Versicherungsvertrag angepasst wird, kann im Schadensfall der Versicherungsnehmer auf einen Teil oder vielleicht auch ganz auf den Kosten eines selbst verursachten Schadens sitzen bleiben.

Wenn dein Versicherungsbeitrag für deinen Privat-PKW durch die dienstliche Nutzung höher ist als für die rein private Nutzung, rede mit deinem AG darüber was ihm zu der Differenz als Entschädigung einfällt. Sein Steuerberater kann ihm da sicher weiterhelfen.

MfG falladar
19. Mai 2017 16:28 # 37
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 387

danke für die Antwort.
Habe da vermutlich ein Denkfehler gehabt ;) Habs mir schon gedacht das es anders nicht gehen würde
23. Mai 2017 12:31 # 38
Registriert seit: 29.03.2017
Beiträge: 9

Mhm...interessante Gedankengänge, ganz besonders wenn man so lange außer Landes war. Ein bisschen hier und ein bisschen da ist, weil es zusätzlich zu dem Vereinbarten ist. Es gibt sozusagen ein Gerüst und darin kann man sich bewegen. Beispielsweise war ein Firmen PKW vorhanden aber das Team bevorzugt die Nutzung ihrer eigenen PKW. Um das zu ermöglichen, zahlen wir eben monatliche Spritgutscheine, Fahrtkosten (35 Cent statt 30 Cent), Fahrtzeit ist eh klar und die eine oder andere Reparatur. Ich versuche den Wünschen entgegenzukommen, aber eine endlose Geldgrube ist eine kleine Praxis schlicht und ergreifend nicht. Ich wollte nicht alles genau im Detail aufschreiben, sondern nur einen groben Überblick geben.
Gute Anhaltspunkte mit dem Umsatz, werde darüber nachdenken.
23. Mai 2017 21:04 # 39
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

@TLema2017
meiner Meinung nach, bleib beim Gehalt deiner MA bei berechenbaren Größen die ihr (du und deine MA) auch monatlich fest kalkulieren könnt. Mach deinen MA bei Gehaltsgesprächen deutlich was du ihnen (zusätzlich) bietest und dich von anderen Praxen unterscheidet. Es wird schneller als Normal/die Regel angesehen als du denkst. Jede zusätzliche Leistung von dir darüber hinaus sollte als solche auch deutlich kommuniziert werden, sonst ist diese Leistung eine Selbstverständlichkeit und kein zusätzlicher Bonus für deine MA, die dann auch schweigend permanent eingefordert wird. Unruhe gibt es im Team, wenn die gewohnte zusätzliche einmal Leistung ausfällt oder diese nicht mehr für alle MA zur Verfügung steht.

Da dein FL eine Fortbildungsverpflichtung zu erfüllen hat, kannst du ihm ein festes, jährliches, zweckgebundenes Fobi-Budget zur Verfügung stellen. Dies dient allein um die notwendigen Fobi-Punkte zu erhalten. Darüber hinausgehende Fobis werden separat verhandelt. Eine Erhöhung des Jahresurlaubes ist hier nicht zweckdienlich, eher eine erhöhte Anzahl an Fortbildungstagen (bezahlte Freistellung an vertraglich vereinbarten Arbeitstagen (Mo-Fr) oder an Werktagen (Mo-Sa) oder Wochentagen (Mo-So) zur Teilnahme an berufsspezifischen Fortbildungen).

Du kannst die Nutzung des Dienstwagens als Dienstanweisung schriftlich anordnen. Ebenso den Beginn und das Ende eines jeden Arbeitstages in der Praxis. Halten sich die MA nicht daran, verlieren sie den Versicherungsschutz über deine Praxis und müssen ggf. im selbstverschuldeten Schadensfall selbst für die entstandenen Kosten aufkommen. Für die Bequemlichkeit der MA zahlt dann keine Versicherung.

MfG falladar
25. Mai 2017 18:45 # 40
Registriert seit: 29.03.2017
Beiträge: 9

Das Fortbildungsbudget ist ein sehr guter Vorschlag. Überhaupt machst Du sehr gute Vorschläge und bietest gute Anhaltspunkte. Der Unterschied zu den USA ist gravierend und ich muss mich noch etwas umgewöhnen. Vielen lieben Dank!
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