Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Ergotherapie-Forum >> Allgemeine Themen >> Gehalt Klinik und Feiertagsarbeit

Diskussionsforum

Gehalt Klinik und Feiertagsarbeit

Optionen:
6. April 2017 23:10 # 1
Registriert seit: 27.12.2016
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Beiträge: 67

Geändert am 06.04.2017 23:12:00
Hallo,
sind 1300€ Brutto für 25h pro Woche in der Klinik (West) O.K.? Gibt es eine gesetzliche Regelung für die Vergütung von Feiertagsarbeit oder kann das jeder AG nach eigenem Ermessen gestalten?
Freue mich über Rückmeldungen!
7. April 2017 08:19 # 2
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Schau Dir mal diesen Thread an, vorallem die Umfrage. Das wird Dir bestimmt helfen.

Wenn es eine Klinik ist, zahlt sie nach Tarif? Wenn ja, in welche Entgeltgruppe wurdest Du eingruppiert? Du kannst die Tarifverträge googlen und unter den einzelnen Gruppierungen die Kompetenzen nachlesen, dann kannst Du dich einordnen.
7. April 2017 09:25 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 07.04.2017 12:59:00
NEIN!

Selbst Berufsanfänger bekommen bei mir und vielen anderen Praxen in Berlin/BRB mehr gezahlt. Die Einnahmen der Praxen in BRB erfolgen aber nur nach "Osttarif".

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

"Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. Leistet der Arbeitnehmer allerdings Nachtarbeit, und dies ggf. auch an Sonn- oder Feiertagen, hat der Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zeit bezahlter freier Tage oder einen angemessenen finanziellen Ausgleich (Zuschlag) zu gewähren, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Für die an Sonn- oder Feiertagen (tagsüber) geleistete Arbeit ist hingegen gem. § 11 Abs. 3 ArbZG ein Ersatzruhetag zu gewähren."

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschlag kann sich aus Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch die betriebliche Übung kann einen Anspruch begründen. Zahlt der Arbeitgeber den Zuschlag freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, entsteht auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers.

MfG falladar
7. April 2017 11:40 # 4
Registriert seit: 27.12.2016
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Beiträge: 67

Geändert am 07.04.2017 14:33:00
Hallo,
lieben Dank für’s schnelle Antworten. Es geht erst mal um’s Probearbeiten. Mal schauen was dort inhaltlich gefordert wird und wie hoch die Arbeitsdichte ist. Einzelheiten eines AV kenne ich also noch nicht.
Ja, auch mir kam das ziemlich ausbeuterisch vor und das im "Westen". Ich werde (wenn es denn dazu kommt) nach mindestens 1550€ Brutto fragen.
Ach ja, und noch eine Frage. Ich kenne es aus der Praxis, dass man für Heilig Abend und Silvester jeweils einen 1/2 Urlaubstag einsetzt. Ist das ein Entgegenkommen der Praxis gewesen oder allgemein üblich?
7. April 2017 12:59 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Heiligabend und Silvester sind normale Arbeitstage und keine Feiertage. Da Urlaubstage nur als Ganzes genommen werden können, eine kleinere Splittung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, ist jeweils ein kompletter Urlaubstag für einen dieser Tage notwendig. Ausnahmen, die den Mitarbeiter besser stellen, müssen im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag vereinbart worden sein.

MfG falladar
7. April 2017 15:13 # 6
Registriert seit: 23.02.2009
Bundesland: Hessen
Beiträge: 135

falls der TVÖD als Tarifvertrag genutzt oder sich daran angelehnt wird kann ich folgenden Gehaltsrechner empfehlen

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/tr/2016?id=tvoed-vka-pr-2017a

als Bsp: ein Ergotherapeut würde bei uns in E8 eingruppiert werden. Mit 50% Arbeitszeit würden bei einem Berufsanfänger brutto um die 1250€ rumkommen.

Für deine 25 Stunden würdest du (als Berufsanfänger = Stufe 1) wenn wir 100% = 38,5h/Woche ansetzen ~1625€ brutto bekommen.

7. April 2017 15:22 # 7
Registriert seit: 27.12.2016
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Beiträge: 67

Hallo,
danke für’s Rechnen. Wohl kein TVÖD, bin kein Berufsanfänger, habe aber in der Praxis vor allem Pädi und Gerotopschychiatrie gemacht und eben kaum Ortho und Neuro.
Optionen:

nach oben scrollen