11. April 2017 06:59 # 1 tritrop Registriert seit: 16.07.2009 Beiträge: 24 Hallo,Wie verhält es sich, wenn die Trägergesellschaft ihren Sitz in Ostdeutschland hat, aber das Heim (=Arbeitsstelle) im Westen liegt. Welcher Mindestlohn gild? Zitieren
11. April 2017 09:09 # 2 pflümi Registriert seit: 01.04.2014 Beiträge: 599 Es geht immer nach der Arbeitsstelle, also da wo Du vor Ort tätig bist. Zitieren