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Diskussionsforum

Berufshaftpflicht

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29. April 2017 09:12 # 1
willa
willa
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3

Guten Morgen. Ich habe da eine Frage:
Meine Chefin ( Praxis) sagte mir ich müsse mich selbst Berufshaftpflicht versichern. Sie habe nur sich selbst und ihre Arbeit versichert. Ist das üblich? rechtens?
Bisher war ich davon ausgegengen, dass die Inhaberin die gesamte Praxis versichern muss.

29. April 2017 12:02 # 2
Registriert seit: 27.12.2016
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Beiträge: 67

Hallo,
Du könntest hier mal nachlesen:
https://www.haftpflichtversicherung-testberichte.de/berufshaftpflichtversicherung-fuer-angestellte/
und hier:
https://www.haftpflichtversicherung-testberichte.de/krankenschwester-im-krankenhaus/
29. April 2017 15:34 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Für Mitarbeiter reicht eine einfache Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich.

Im Unternehmen sind die angestellten Mitarbeiter über das Unternehmen versichert. Es ist für MA nicht notwendig eine separate Berufshaftpflicht abzuschließen. Jeder angestellte MA arbeitet in einer Ergotherapiepraxis auf Anweisung des PI. Der PI haftet für Alles was der Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit für das Unternehmen tut. Außnahmen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Mitarbeiters.

Nur wenn du als Freie Mitarbeiterrin oder auf Honorarbasis für die Praxis arbeitest benötigst du eine Berufshaftpflichtversicherung da du als Selbständige/Unternehmerin für die Praxis deiner "Chefin" arbeitest, diese dann aber nicht deine Chefin sein kann, da ihr beide jeweils ein eigenes Unternehmen führt und nur temporär miteinander oder füreinander arbeitet.

MfG falladar
29. April 2017 18:56 # 4
willa
willa
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3

vielen Dank für eure Antworten:
29. April 2017 19:42 # 5
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Geändert am 29.04.2017 20:27:00
Es ist bei rechtlichen Fragen immer günstig, wenn der Fragende alles dazuschreibt, was der Antwortende zur Beantwortung der Fragen wissen muss. Hier: angestellt oder nicht - wobei "Chefin" nach "angestellt" klingt. Ist das der Fall, dann muss man sich wieder einmal wundern, was manche Praxisinhaber anscheinend nicht wissen bzw. abzuwälzen versuchen. Seit wann müssen sich angestellte Mitarbeiter eine Berufshaftpflichtversicherung zulegen? Noch nie!
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