kanulu
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Hallo zusammen, habe 2 Anfragen zur Behandlung von Migräne und zur Behandlung von Fibromyalgie. Jetzt meine Frage: was muss auf der jeweiligen Verordnung stehen, damit ich das auch problemlos abrechnen kann? Vielen Dank
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Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 655
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Für Migräne: EN2 Diagnose: Migräne mit Aura (Klassische Migräne), Spannungskopfschmerz ICD-10: G43.1 Heilmittel: Sensomot. perz. Beh. So konnte ich es bei Patienten abrechnen. Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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kanulu
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Besten Dank!!!
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Registriert seit: 29.11.2006
Bundesland: Hessen Beiträge: 35
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Hallo, wichtiger als die Diagnose ist die Leitsymptomatik. Näheres Regel Paragraph 3 Abs. 5 der HMR 2011. Lg Thomas
REHA Point Ergotherapie und Neurofeedback Kassel und Vellmar
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Registriert seit: 09.09.2019
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ich grabe den Thread nun doch noch einmal aus, weil ich auch gerade auf Diag. suche für Migräne bin. Bekommen habe ich heute eine M79.19 Myalgie n.n. bez. mit SB6 Das muss ich jetzt ggf. in SB5 ändern lassen oder ich finde eine Diag. für SPB, damit ich auch das Neurofeedback einsetzen kann. Laut HM-Richtlinie dürfte es keine ET-Vo für G43.1 geben. Was würdet ihr empfehlen? Herzlichen Dank Ben
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