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Diskussionsforum

Verordnung für Migräne und Fibromyaligie Patienten

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29. August 2017 10:16 # 1
kanulu
kanulu
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 2

Hallo zusammen,

habe 2 Anfragen zur Behandlung von Migräne und zur Behandlung von Fibromyalgie.
Jetzt meine Frage: was muss auf der jeweiligen Verordnung stehen, damit ich das auch
problemlos abrechnen kann?

Vielen Dank::thumbup::
29. August 2017 10:30 # 2
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Für Migräne:
EN2 Diagnose: Migräne mit Aura (Klassische Migräne), Spannungskopfschmerz
ICD-10: G43.1
Heilmittel: Sensomot. perz. Beh.

So konnte ich es bei Patienten abrechnen.

Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
29. August 2017 13:44 # 3
kanulu
kanulu
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 2

Besten Dank!!!
31. August 2017 10:53 # 4
Registriert seit: 29.11.2006
Bundesland: Hessen
Beiträge: 35

Hallo, wichtiger als die Diagnose ist die Leitsymptomatik. Näheres Regel Paragraph 3 Abs. 5 der HMR 2011.

Lg

Thomas
REHA Point
Ergotherapie und Neurofeedback Kassel und Vellmar
25. September 2019 17:54 # 5
Registriert seit: 09.09.2019
Beiträge: 2

ich grabe den Thread nun doch noch einmal aus, weil ich auch gerade auf Diag. suche für Migräne bin.
Bekommen habe ich heute eine M79.19 Myalgie n.n. bez. mit SB6
Das muss ich jetzt ggf. in SB5 ändern lassen oder ich finde eine Diag. für SPB, damit ich auch das
Neurofeedback einsetzen kann.

Laut HM-Richtlinie dürfte es keine ET-Vo für G43.1 geben. Was würdet ihr empfehlen?

Herzlichen Dank

Ben
http://www.ErgoPlus.info
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