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Abrechnung Zuzahlungen Rechnung schreiben

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17. Oktober 2017 10:55 # 1
Registriert seit: 17.10.2017
Beiträge: 7

Hallo zusammen,

Ich bin keine Ergotherapeutin, beginne aber ein einer Praxis und bin quasi die gute Fee und darf mich um alles kümmern, damit dem Therapeuten mehr Zeit für die Arbeit mit den Patienten bleibt.

Die Praxisinhaberin hat mir schon so einige Aufgaben mitgeteilt. Da ich im Urlaub bin verschiebt sich meine Einarbeitung. Deshalb wollte ich mich vorab informieren. Komme zwar aus dem Bürobereich, aber musstenoch nie Zuzahlungen berechnen bzw. Rechnungen für Patienten schreiben.

Im Internet finde ich so wirklich nichts. Deshalb dachte ich, ich frag mal hier nach. Könnt ihr mir ein paar Tipps verraten, wie man Zuzahlungen berechnet, was bei einer Rechnung unterschiedlich ist, wenn der Patient z.B. einen gesetzlichen Betreuer hat und somit nicht mehr geschäftsfähig ist?

Und bevor ich es vergesse alles was euch noch so einfällt, wenn ihr an lästige, zeitaufwendige und nervige Büroatbeit in einer Ergopraxis denkt.

Ich danke euch sehr! Falls wichtig, das Bundesland ist NRW.

Habt einen tollen Tag!

LG
Emma
17. Oktober 2017 11:42 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 17.10.2017 15:49:00
Der Patient zahlt immer egal bei welcher Kasse diese 10 € Rezeptgebühr, die du auch immer auf der Rechnung mit aufweist plus diese 10 % pro Behandlung. Darein gehört auch die Funktionsanalyse und die Hausbesuchspauschale. Ist der Patient Zuzahlungsbefreit, dann hat dieser auch ein Kärtchen wo eben vermerkt ist, dass dieser von der Zuzahlung befreit ist von der Krankenkasse. Ich mach mir immer eine Kopie davon. Die Zuzahlungsbefreiung gilt meistens immer nur für das eine Kalenderjahr. Danach muss der Patient wieder einen Antrag auf Zuzahlungsbefeiung stellen.
Kinder und Jugendliche unter 18 sind grundsätzlich Zuzahlungsbefreit.

Deine Chefin wird da wohl eine Liste haben wie hoch die einzelnen Positionen vergütet werden.Da musst du einfach nach schauen und die 10 % Eigenanteil ausrechnen plus 10,00€

Die Rechnung wird immer an dem Patienten gerichtet. Sollte ein Patient unter gesetzlicher Betreuung stehen, dann gebe ich die Rechnung den Betreuer, da dieser ja dann das Geld von den Patienten verwaltet und dann auch überweisen muss.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
17. Oktober 2017 11:47 # 3
Bocephalus
Bocephalus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 19

Die Abrechnungsregularien sind in den Rahmenverträgen mit den Krankenkassen geregelt. Die Praxisinhaberin hat die Verträge unterschrieben und diese sollten in der Praxis vorliegen.

Ansonsten kann hier keiner Tipps geben, da wir nicht wissen, ob über Abrechnungszentrum abgerechnet wird, oder eigenständig und welche Software in der Praxis genutzt wird.

Wichtiger Lesestoff im Urlaub, zum besseren Verständnis:
Heilmittel-Richtlinie (§ 92 SGB V) und Heilmittel-Katalog
Rahmenempfehlung Ergotherapie und Leistungsbeschreibung Ergotherapie
.. findet sich im Internet.

Ansonsten: Einarbeitung abwarten!
17. Oktober 2017 12:14 # 4
Registriert seit: 17.10.2017
Beiträge: 7

Hallo ,

Vielen Dank Für die Tipps.

Ich hab's vielleicht ein wenig Blöd formuliert. Dachte an so allgemeine Tipps. Z.B. Wie jemand so etwas berechnet, um mich ein wenig auf die neue Aufgabe vorzubereiten.
Da ich das berechnen soll, ist die Frage ob da ein Programm vorliegt. Aber das werde ich ja bald herausfinden.

Oder die tollen Lesetipps!

Ich danke euch.

VG
Emma
17. Oktober 2017 17:33 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... es gibt dazu Fortbildungsmöglichkeiten und Fachliteratur.

https://www.buchner.de/produkte/seminare/
https://www.buchner.de/produkte/buecher-und-newsletter/praxismanagement-professionell/leistungsabrechnung-in-der-heilmittelpraxis
https://www.fobize.de/kurs_detail.php5?kennung=12060010
http://www.vpt-berlin-brb.de/fort-weiterbildung/fort-weiterbildung.html?view=detail&kurs=1737
https://bay.physio-deutschland.de/landesverband-bayern/fortbildungen/details/seminar/Arbeitsplatz-Rezeption-Effektive-Organisation-und-Drehscheibe-Rezeption-Kompetentes-Handeln-1.html
http://www.dasmediabc.de/kurssuche.html?kkid=381
https://www.doepfer-muenchen.de/fort-u-weiterbildung/fortbildungen/detail/course/zertifizierte-rezeptionsfachkraft-im-therapiewesen-dagw-708//?tx_dldoepfercourse_courses%5Bcertification%5D=1&cHash=8fe88eff24af015d6591b6857886af9f

u.s.w.

Mit welchem Abrechnungsprogramm arbeitet ihr bisher?

MfG falladar
17. Oktober 2017 20:06 # 6
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 278

Liebe Emma

Wenn ich deine Chefin wäre, würde ich dir selbst gerne erklären wollen, wie ich was gehandhabt und erledigt haben möchte. Das kann sehr unterschiedlich aussehen und vieles ist letztendlich einfach Geschmackssache.

Also Geduld, genieße den Urlaub und sorge dafür, dass der Kopf danach frei ist für all das Neue, das kommt, das wäre mein Tipp.

Gute Erholung und viel Spaß im neuen Job!

xxu
18. Oktober 2017 14:21 # 7
Registriert seit: 17.10.2017
Beiträge: 7


Hallo falladar

Vielen dank für die vielen Links!!!!! Da habe ich Urlaubslektüre.
Das Programm kenne ich leider noch nicht.


Hallo xxu
Ich möchte mich nur ein wenig vorbereiten. Begriffe lernen usw. Ich möchte auf keinen Fall mir halbwissen aneignen und alles fallsch machen. Natürlich ist das wichtigste die Einarbeitung von meiner Chefin.


Danke für die tollen wünsche!

Liebe Grüße
Emma
21. Oktober 2017 00:47 # 8
Registriert seit: 27.12.2016
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Beiträge: 67

Hallo Emma 1909,

"lästige, zeitaufwendige und nervige Büroarbeit":

- Patienten planen (falls Therapeuten nicht selbst planen)
- bei Fehlern auf Verordnungen, diese vom Arzt korrigieren lassen
-Genehmigungsverfahren mit KK
-Telefonate annehmen
-Infos erteilen: es schneien auch Leute in die Praxis, die (noch) keine Patienten sind
-Stunden-und Kilometerabrechnung für MA
-Materialbeschaffung
-Flyer erstellen, Aushänge machen, Aufräumarbeiten...
Das wäre eine Wunschliste, aber sicher ein bisschen viel für eine Person. Jede Praxis hat da so ihren eigenen Bedarf -
und jeder Chef so seine eigenen Vorstellungen, hängt auch von deiner Stundenzahl ab.
Guten Start im neuen Job!
22. Oktober 2017 20:17 # 9
Registriert seit: 25.07.2014
Beiträge: 40

Hallo,
zu einer gesetzlichen Betreuung kann ich als Patientin nur folgendes Grundlegendes zum Betreuungsrecht sagen!

Achtung; Einige Betreute (also Patienten) sind voll geschäftsfähig, können Verträge abschließen. kriegen die Betreuung nur als Unterstützung. Viele erledigen Ihre Post und zahlen Ihre Rechnungen selbst.

Die Betreuer haben auch unterschiedliche Aufgabengebiete.(z.B. medizinische Angelegenheiten, Rechts- und Behördenangelegenheiten, Vermögenssorge, .u.a.)

Nicht jeder Betreute ist sofort "entmündigt".
Einen "Vormund" oder "Entmündigung", wie es ihn früher gab, gibt es so meines Wissens seit 1992 nicht mehr.
Für einen sog. "Einwilligungsvorbehalt" muss in begründeten Fällen bei (teilw. oder vollständiger Geschäftsunfähigkeit ) zusätzlich eine spezielle Anordnung beim zuständigen Amtsgericht (Abt. Betreuungsrecht) erfolgen. usw. Bin keine Fachfrau, keine Juristin, o.ä. kann nur aus Erfahrungen aus meinem persönlichen Umfeld sprechen. Alle Angaben ohne Gewähr, bin mir aber ziemlich sicher.

Viele Grüße
2. November 2017 20:59 # 10
Registriert seit: 17.10.2017
Beiträge: 7

Hallo ihr Lieben,

Vielen Dank Für eure Tipps. Die Ergotherapeutin war positiv überrascht, dass Ich zu dem ein oder anderen schon was wusste.

Da sie schon etwas älter ist, ist sie technisch nicht ganz so versiert. Sie hat so ihr eigenes System entwickelt. Dateien sortieren usw. Bekomme ich hin. Wobei es ja ein ziemliches chaos ist.

Was mich vor ein Problem stell, ist folgende Aufgabe.

Sie gibt auch Ergotherapie für betreute Personen. Die Rechnung geht nicht an die Adresse auf der Verordnung. Sie möchte jetzt eine technische Lösung haben, dass nicht die Adresse von der Verordnung erscheint,sondern die von dem Betreuer.

Wie macht ihr das ?

Vielen Dank nochmal an alle! Wünsche euch eine stressfreie Restwoche und ein schönes Wochenende.

Liebe Grüße
Emma

3. November 2017 07:06 # 11
Registriert seit: 25.07.2014
Beiträge: 40

Geändert am 03.11.2017 08:06:00
Hallo,
zumindest zu den technischen Möglichkeiten kann ich dir als ebenfalls gel. Büroangestellte (teilw. im Gesundheitswesen gearbeitet , aber nicht einer Ergopraxis) nur sagen, dass es sehr von der jeweiligen Software abhängt. Da wäre es doch besser, wenn du schreibst welche/s Programm/e ihr dafür verwendet.

    ob eine Schnittstellenfunktion möglich zur Datenverknüpfung von einem Programm zu anderen über eine Datenquelle oder es ein automatisiertes datenbankbasiertes Spezialprogramm ist ...

    welche gängigen EIn- und Ausgabeformate (Im-und Export) möglich sind.

    In welchem Programm einerseits die Darstellung/Erfassung der Rechnung und ggf. andererseits der Ausdruck usw.

    wie die Erfassung der Kontakt und -Abrechnungsdaten erfolgt- jedes Mal manuell od. überschreiben, od. etwas mehr automatisiert durch Verknüpfung mit den anderen Programmen, ob ihr jedes einzelne ausgedruckte Dokument speichert od. nur Datenquelle (Steuerdatei) und Dokumentvorlage. bei außergewöhnlichen Sonderfällen ggf. vielleicht noch einmal eine Extravorlage,

    ob die jeweilige Methode sich lohnt, ist von vielen Faktoren abhängig. keine Methode ist einfach nur gut od. schlecht, weil alle ihre Vor- und Nachteile haben


Beispielsweise Word
Vorlage (dotx.Datei), Kurzbriefvorlage/formular gestalten/ ggf. Adressetiketten, wenn Rechnung nur als Anlage geschickt würde und doch Patientenanschrit draufstehen würde, Textbausteine, Serienbrief (ggf. jeweiligen Datensatz des jeweiligen Patienten herausfiltern/suchen, ...)

Datenquelle: dann Extra-Felder für die Daten des Rechnungsempfänger (Block Rechnungsempfänger/Betreuer: Anrede (ich meine Herrn od. Frau, usw. nicht Sehr geehrt/e ); man könnte auch über Geschlecht m/w arbeiten mit usw. dann brauchst aber ggf. Bedingungen.
Name 2, Vorname 2, Anschrift 2 oder Straße/Postfach2, PLZ2, Ort2 muss ja nicht nur immer Betreuer sein, könnte ja auch etw. sein), nur ausfüllen, wenn nötig , damit sonst der andere Block Anschrift1/ Patientenanschrift kommen würde, etc. pp.

Ich weiß nicht wie sehr du dich mit den Feldfunkitonen und Bedigungen in MS Office auskennst.

wie viel Aufwand sich lohnt hängt ab, ob ggf. Zusatzkosten notwendig wären bei einer Softwareumstellung, von deinen Kenntnissen (weil es sollte was sein, was auch stabil und fehlerfrei abläuft; damit ihr nicht noch einen extra IT-Experten/Admin im Hintergrund zum Programmieren braucht, wie viel Patienten ihr habt (Patientenstamm), wie eure techn. Ausstattung ist,, wie die Chefin es haben möchte, und auch sie damit einfach klar kommen würde (wenn sie mit einer kurzer Einweisung einverstanden wäre), wie viel Zeit du dafür zu Verfügung hast, weil sonst bist du am Ende mehr am Planen; Prüfen und Ausprobieren also Aufwand und Nutzen solten auf jeden Fall in angemessenen Verhältnis stehen...
wenn was nicht klappen sollte, gibt es notfalls im Einzelfall immer die Möglichkeit der Einzelerfassung bzw. des Überschreibens....

vg
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