Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Ergotherapie-Forum >> Allgemeine Themen >> Gruppentherapie Befund

Diskussionsforum

Gruppentherapie Befund

Optionen:
24. August 2018 09:52 # 1
Registriert seit: 17.07.2013
Beiträge: 3

Liebe Kollegen,

ich möchte in der Praxis Gruppentherapie bei Indikationsschlüssel PS2 anbieten.
Kannn ich direkt mit der Gruppentherapie starten oder müssen die Patienten zwecks Befunderhebung erst zur Einzeltherapie- dann auch mit entsprechender Verordnung- erscheinen?

Danke für alle Beiträge!
24. August 2018 10:33 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

MB 04 AV 05/17 vom DVE Auszug

...Indikation für eine Gruppenbehandlung ist, dass die Patientin keine ständige direkte therapeutische Intervention mehr benötigt. ... Allerdings kann eine ergotherapeutische Gruppenbehndlung erst erfolgen, wenn dieser eine ergotherapeutische Diagnostik im Rahmen einer Einzelbehandlung vorausging, bei der auch die Zuordnung zur entsprechnden Gruppe erfolgt. Nach bereits erfolgter Einzelbehandlung durch den Leistungserbringer werden Gruppenbehandlungen ohne nochmalige Diagnostik durchgeführt, siehe Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung Ergotherapie. Bei Durchführung der Diagnostik bedarf es keiner gesonderten Verordnung über eine Einheit Einzeltherapie, sondern wird als Position auf der Verordnung über Gruppentherapie für die Abrechnung aufgeführt. ...

Für u.a. solche Fragen lohnt es sich in einen Ergotherapieverband einzutreten und somit nebenbei auch unsere Berufsgruppe und die Verbandsarbeit zu stärken. Als Mitglied eines Berufsverbandes stehen dir Merkblätter zu (fast) allen berufsrelevanten Themen kostenlos zur Verfügung.

LG falladar

PS: Eigentlich müßte jetzt der DVE für seine Arbeit/Initiative ´ne kleine Spende oder zumindest ein Dankeschön von dir bekommen. Du verdienst mit dessen Arbeit (oft ehrenamtlich) dein Geld.
24. August 2018 10:53 # 3
Registriert seit: 17.07.2013
Beiträge: 3


Herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Was mir noch nicht klar ist:
Rechne ich einfach eine Funktionsanalyse mit ab( plus10xGruppe),
oder die erste Behandlungseinheit als Einzeltherapie- mit entspr.erhöhtem Satz und dann 9xGruppe?



Die Arbeit des Verbandes schätze ich sehr,
selbst mit den Mühen ehrenamtlicher Tätigkeit vertraut.
Eine Spende wird es werden.

Herzliche Grüße
24. August 2018 14:25 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Bei Erstverordnung (oder auch Folgeverordnung/VadR wenn der Pat erstmalig in deiner Praxis ist) immer zusätzlich die Funktionsanalyse mit in Rechnung stellen. Für die Funktionsanalyse ist keine zusätzliche Therapiezeit am Patienten anzusetzen! Diese Position ist nur einmalig zu Beginn einer Behandlungssequenz abrechenbar und dient der Vergütung des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes der Praxis zu Beginn der Therapie.

Nur bei der ersten Verordnung für die Gruppentherapie ist der erste Termin als Einzeltherapietermin in Rechnung zu stellen und die weiteren Termine als Gruppentherapietermin. Sollte vorab der Patient schon mit der gleichen Diagnose in Einzeltherapie in deiner Praxis in Behandlung gewesen sein, sind auf der Folgeverordnung, mit Angabe/Kreuz Gruppentherapie, alle Therapietermine nur als Gruppentherapie abrechenbar.

LG falladar
24. August 2018 14:31 # 5
Registriert seit: 17.07.2013
Beiträge: 3



Herzlichen Dank ein schönes WOE!::thumbup::
Optionen:

nach oben scrollen