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Ergotherapie-Prüfung durchgefallen

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30. August 2018 21:15 # 1
Registriert seit: 20.06.2017
Beiträge: 26

Hallo liebes Ergoxchange Team,

ich bin leider in der Handwerklichen Ergotherapieprüfung Peddigrohr endgültig durchgefallen.
Ich habe mit Hilfe der Rechtsanwältin Widerspruch eingelegt. Leider habe ich bis jetzt nur geringe schriftliche Unterstützung aus meiner ehemaligen Praktikumstelle erhalten. Darin heißt es: Ich hätte die Prüfung zeitlich schaffen können, doch die Prüfungsaufgabe der Lehrerin sei Widersprüchlich gewesen. ::wink::

An Wen kann ich mich wenden, der mich bei dem Prüfungswiderspruch unterstützt? Andere Schulen, an Euch? Ich werde jedem Helfenden für den Aufwand auch finanziell vergüten!

Hier die Aufgabenstellung und die Prüfungsverteidigung!


Ich soll eine fiktive Patientin Frau Hahn mit der Diagnose: Depression F33 (rezidivierende depressive Störung) mit dem Medium Peddigrohr behandeln.
Anmerkung: Bei der Diagnose rezidivierende depressive Störung F.33 ist nicht klar ersichtlich wie Stark die Erkrankung bei der Frau Hahn ausgeprägt ist. Es sind zu wenige Informationen für das Krankheitsbild vorhanden. Jede Krankheit wirkt sich auf jeden Patienten unterschiedlich stark aus und jeder Patient ist von seinen Fähigkeiten individuell und sollte dem entsprechend behandelt werden.
Die Depression ist eine schwere psychische Störung und zeichnet sich aus durch niedergedrückte Stimmung, Antriebsarmut, Interessensverlust.
Aus der Aufgabenstellung ist nicht zu entnehmen wie erfahren die fiktive Klientin mit Korbflechten ist. Zwar wird in der Aufgabenstellung erwähnt, dass die fiktive Klientin sehr dekorativ begabt ist, doch ein dekorativ begabte Frau Hahn kann aufgrund ihrer verminderten Konzentrationsfähigkeit und schnelle Ermüdbarkeit daran scheitern ihre große dekorative Idee umzusetzen und dadurch wäre sie in ihr vermindertes Selbstwertgefühl und negativen Gedanken bestätigt. Außerdem kann eine dekorativ begabte Person gut in Gestaltung von Garten oder andere Technik wie Pappe und Papier sein, dadurch aber weniger gut in Peddigrohr. Aus meinem Handwerksbericht Aufgabenstellung Produkt ist aus meiner Korbskizze und Beschreibung zu entnehmen, dass ich sehr wohl eine dekorative Vorstellung von Korb und seiner Höhe zugeschnitten für die fiktive Klientin habe. Schließlich ist die Vorstellung von dekorativen Korb von Klient zu Klient, von Therapeut zu Therapeut unterschiedlich. Diese Vorstellung unterliegt dem subjektiven Gefühl jedes Menschen. D.h. darf kein Therapeut dem Klienten bestimmten was dekorativ für ihn und was nicht. Der Klient hat auch die Wahl einen wenigen dekorativen Korb zu flechten, solange der Klient gefallen daran findet. Der professionelle Therapeut sollte angemessen reagieren und agieren, falls die Klientin mit der ursprünglichen Technik nicht zu recht kommt, soll ein guter Therapeut eine angemessene leichtere Technik für die Klientin empfehlen die zwar dekorativ aussieht (2 verschieden farbige Flechtfäden in Grau und Beige, Basisrand mit Doppelrolle). Ich habe meiner Klientin empfohlen ihren ursprünglichen Plan leicht zu ändern, aber sie nicht dazu gezwungen, da ich gesehen habe, dass sie zeitlich aufgrund der Korbhöhe mit Einergeflecht nicht fertig wird und weil sie aufgrund Einsatz von dekorativen Perlen die Zweiertechnik evtl. Dreierflechttechnik von Peddigrohr, die sie nicht kann aufgrund der Konzentrationsstörung, einsetzen muss damit die Korbwand dekorativer und stabiler aussieht. Ein guter Therapeut sieht zu Anfang der Behandlungseinheit durch Ausprobieren der Klienten ob sie mit Einergeflecht, Zweiergeflecht oder Dreiergeflecht umgehen kann. Deswegen habe ich der Klientin 8 kulante Behandlungseinheiten von 60min gegeben, damit sie die Korbhöhe erreichen kann. Sie sollte mit kleineren Korb von ca. 8cm Höhe für kleinere Blumenvasen anfangen, weil sie schneller ermüdet und unter schwerer Konzentrationsstörung leidet, um für sie diese neue Peddigrohr-Technik zu erlernen. Ist sie mit ihrem kleinen Korb fertig, kann sie innerhalb der 8 Behandlungseinheiten mit ihrem 2 Korb und seiner Ursprungshöhe zu flechten beginnen. Alle weitere Begründungen sind in mein Reflexionsbericht von Lehrerprotokoll zu entnehmen.
Fazit: Mein Werkstück sieht sehr wohl dekorativ aus, hier brauche ich Bilder aus verschiedenen Perspektiven des Korbes aus der Schule als Beleg dafür.
Aus der Problemstellung der Klientin ist nicht zu entnehmen wie stark die verminderte Konzentrationsfähigkeit und schnelle Ermüdbarkeit auf sie und ihrem Alltag auswirkt. Den je dekorativer ein Korb geflochten und gestaltet wird, desto schwieriger wird die Flechttechnik und die Flechtarbeit raubt zusätzliche Zeit.
Einfachere Flechttechnik wie Einergeflecht für die Korbwand oder Basisrand sind einfacherer für die Klientin mit verminderter Konzentrationsfähigkeit und schnelle Ermüdbarkeit zu erlernen und durchzuführen als Zweiergeflecht, Dreiergeflecht für die Korbwand oder Zopfrand z.B. aufgrund weniger Fehlerhäufigkeit beim Flechten und schnellere Arbeitsgeschwindigkeit (Siehe Peddigrohrunteralgen im Anhang und mein Prüfungshandwerksbericht Unterpunkt Technikvariation).
Fazit: Ich sehe die Klientin mit sehr schweren Konzentrationsfähigkeit und Ermüdung.
Aus der Aufgabenstellung ist auch nicht zu entnehmen ob sie vorher Probleme mit der Konzentration oder schnelle Ermüdbarkeit hatte.

Schließlich ist aus dem Werkstück, Handwerksbericht (Arbeitsschritte) zu entnehmen, dass ich sehr wohl die Technik des Korbflechtens beherrsche und aus der Handwerksanalyse unter Anderem (Soll - Ist Vergleich) auch belegt, dass ich meine Fehler bei meinem Werkstück erkannt habe. Wir haben in der Schule gelernt, dass jeder erkannte Fehler und seine Lösung bzw. die Ursache dafür kein Minuspunkt bei der Notenbewertung darstellt.

Die einzige Begründung die meine Ex-Lehrerin für mein Durchfallen in der Prüfung erwähnt hat war, dass der Korb nicht dekorativ genug ist und dass die Korbhöhe nicht erreicht wurde.
Dies sei eine Kontraindikation gewesen, weil ich nicht auf die Wünsche der Klienten eingegangen bin. Folge: Ihr vermindertes Selbstwertgefühl wäre zerstört und sie würde sich in ihre negativen Gedanken bestätigt fühlen.
Widerspruch: Ich bin im Klaren, dass ich auf die Wünsche meiner Klientin eingehen muss (Belegt durch mein Handwerksbericht siehe Skizze), doch wie aus der obigen Begründung zu entnehmen ist, dass ein guter Therapeut zur Anfang durch Ausprobieren feststellt, mit welcher Flecht-Technik die Klientin am besten klar kommt.
Schließlich ist durch die SMART Ziele die wir im Unterricht durchgenommen haben zu entnehmen, dass ein Klientenziel Spezifisch, Messbar, Angemessen, Realisierbar, Terminiert sein muss. Das bedeutet im Fall meiner Klientin, egal wie spezifisch der Wunschkorb und die Flechttechnik auf die Klientin zugeschnitten ist, ist es von der Klientenfähigkeit aufgrund der verminderten Konzentrationsfähigkeit und Ermüdbarkeit nicht realisierbar und in 8 Behandlungseinheiten zeitlich nicht ausreichend terminiert (z.B. zu kurze Zeit), ist der Klientenziel bzw. Therapieziel nicht erreicht. (Siehe Anhang die Unterlagen SMART Ziele).

Da aufgrund der Aufgabenstellung und geringe Informationen zu der Patientin, hat die Lehrerin sicherlich einen größeren Bewertungsspielraum, weil die Klientin fiktiv ist und die Lehrerin kann die Symptome und Flechttechnik zu Gunsten Meiner bewerten oder mich durchfallen lassen. Genauso geht es um die Frage was dekorativ ist oder kann sich die Klientin auf niedrigere Korbhöhe einlassen aufgrund der Empfehlung des Therapeuten. Das hängt von der Persönlichkeit der Klientin selbst. Es ist von Therapiefall zu Therapiefall unterschiedlich. Die Lehrerin hat einen großen Bewertungsspielraum bei solcher Handwerksprüfung, aber auch ich als Prüfling habe ich ebenso großen Spielraum bei der Handwerksanalyse bzw. die Verteidigung meines Werkstücks auf Basis des fiktiven Falls.

Schließlich wird das Handwerksbericht, die Handwerksanalyse, das Werkstück gleich in der Notengebung gewichtet und zusammen ergeben die 3 Prüfungsteile eine Gesamtnote, so wie mir die Lehrerin vor der Prüfung erzählt hat. Hier scheint nicht der Fall zu sein. Hier wurde anscheinend das Werkstück (der Korb) mehr bewertet als die Handwerksanalyse und das Handwerksbericht.
Die 2 Begründung warum ich die Korbhöhe nicht erreicht habe, abgesehen von therapeutischen Denken und fiktiven Fall ist die Folgende:

Ich habe versucht am Anfang wie im Handwerksbericht die Skizze den Korb 31cm Höhe mit einem Faden zu flechten, doch mein Plan musste ich am 2 Prüfungstag verwerfen da ich wusste, ich würde es zeitlich nicht schaffen. Würde ich aber mit 2 oder 3 Fäden flechten, würde ich sicherlich die Höhe schaffen, doch dann hätte ich Angst die Lehrerin würde die 2er oder 3er Flechttechnik als zu schwierig für die Patientin mit Konzentrationsschwierigkeiten und Ausdauer finden bzw. als Kontraindikation sehen.
Meine Angst beruht auf meine erste Prüfung die ich bei ihr nicht bestanden habe. Ich sollte eine Demenzgruppe das Korbflechten beibringen. Dort bin ich durchgefallen, weil ich ihnen das Korbflechten mit 2er Flechtfäden gezeigt habe, anstatt mit Einerflechtfaden wie die Lehrerin es gewünscht habe. Die Lehrerin meinte sie würden es aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten bzw. Konzentrationsstörung nicht schaffen mit 2 Flechtfadentechnik das Brotkörbchen fertig zu bekommen. Dort habe ich die Höhe erreicht. Das wäre aber eine Kontraindikation genau wie der komplizierten Korabrand (Zweierzuschlag), anstatt den Basisrand. Woher sollte ich wissen welche Vorstellung die Lehrerin hat von bestimmte Erkrankungen und einzelne Fähigkeiten der Klienten, da sind nicht nur Lehrer unterschiedlicher Meinung, sondern auch Ergotherapeuten mit mehr Berufserfahrung.
Diesen Fehler wollte ich bei der depressiven Patientin bei meiner Wiederholungsprüfung nicht wiederholen. Also habe ich bei der einfachsten Technik belassen.
Mein 2 Plan war um die Höhe zu erreichen und damit der Korb dekorativer wird, bunte Holzperlen (ca. 2 Stück, Eine über der Anderen) einzusetzen, so würde ich Flechtzeit sparen und die Korbhöhe schneller erreichen. Über die eingesetzten Holzperlen durch die Staken, würde ich mit Einerflechttechnik weiter flechten ca. 4cm mit dunkleren Flechtfaden.
Den geflochtenen Peddigrohrfaden würde ich mit dem Daumen nach unten zusammendrücken um mehr Wandstabilität zu erreichen. Doch diese Herangehensweise hat nicht geklappt, die 2 Wandschicht über Perlen verlor die Stabilität d.h. die Abstände zwischen Flechtfäden waren zu groß. Ich musste theoretisch also die 2 Wandschicht des Korbes mit 2er oder 3er Flechtfaden flechten um mehr Stabilität über die Holzperlen zu erreichen, doch diese Herangehensweise wäre für die Klientin mit Konzentrationsstörung zu schwierig, so meine Befürchtung. Ich wusste nicht wie mich die Lehrerin bewerten würde, da es zu wenig Informationen zu der fiktiven Klienten mit rezidivierenden Depression z.B. der schwere der Konzentrationsstörung und Ausdauer gab und ob sie Erfahrungen mit Korbflechten hat (siehe meine obigen Einwände dazu), d.h. großer Bewertungs-und Ermessungsspielraum der Lehrerin.
Als dieser 2 Plan scheiterte, habe ich alle Perlen raus genommen, dies hat mit zusätzliche Zeit geraubt. Die Staken habe ich immer wieder mit der Sprühflasche mit Wasser eingeweicht (Bruchgefahr zu minimieren), doch evtl. wegen dem hohen Zeitdruck und Stress habe ich sie beim Flechten mit dem Flechtfaden zu sehr nach Innen gedrückt, damit der Korb nicht nach Außen sich weitet und seine Ursprungform verliert, dadurch sind sie an etwa 2 Stellen gebrochen. Diesen Umstand mit habe ich in meine Handwerksanalyse erwähnt. Den Korb habe ich lackiert und den Korbrand als Basisrand geschafft, weil es für Draußen verwendet wird als Dekokorb für die Blumen. Korbboden und Bodenzuschlag ist alles nach Maßen richtig geflochten und bearbeitet.

Fazit: Die Lehrerin hätte mehr Gedanken gemacht mich bestehen lassen, da ich mir viel Gedanken und Mühe gegeben habe um diese Prüfung zu bestehen. Ich habe keine Kontraindikation begangen, bin auf die Wünsche der Klientin eingegangen, wenn auch leicht abgewandelt und habe ihre Fähigkeiten berücksichtigt. Nach meiner Einschätzung hätte ich die Handwerks-Prüfung insgesamt mit einer Note 4 bestanden. Die Lehrerin hat mich zu Unrecht durchfallen lassen. Ihre Begründung für mein Nichtbestehen der Prüfung ist sehr vage (max. 2 Sätze) und es fehlen immer noch weitere Unterlagen wie Handwerksbericht und Fotos von Korb aus der Schule als Beleg für mein Bestehen. Ich fordere, dass meine Prüfungsunterlagen von einer externen Prüfungskommission unabhängig neu bewertet werden.
30. August 2018 21:39 # 2
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Beiträge: 67

Geändert am 30.08.2018 21:40:00
Hallo Beki 87,
ich habe leider keinen konkreten Vorschlag für dich. Allerdings erscheint mir eine 4 auch gerechtfertigt.
Damals (2000) hatte ich auch einige Schwierigkeiten bei der Handwerksprüfung. Ich sollte eine Teekanne aus Ton fertigen.
Die externen Prüfer wollten mir für das Werkstück eine "4" geben, weil es nicht ästhetisch genug sei. Meine beiden Lehrerinnen bestanden auf einer "3", weil es um das Beherrschen des Handwerks ginge. Mit Mühe setzten sie sich durch.
Insgesamt bekam ich eine "2", weil der theoretische Teil mit einer "1" bewertet wurde.
Ich weiß von einem Fall (2010), bei der jmd. erfolgreich einen Anwalt nach durchgefallener Prüfung einschaltete.
Viel Erfolg beim Kämpfen, wie auch immer!
31. August 2018 00:17 # 3
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Beiträge: 26

Noch eine Frage habe ich dazu: Soll ich lieber die Zeit bis zum Widerspruchsergebnis in Fortbildungen investieren oder erst abwarten? Es sind staattlich nicht anerkannte Ausbildungen und Fortbildungen. Interessant für mich wäre Rückentrainer oder Gesundheitsberater! Falls ich den Fall verliere, dann habe ich immerhin etwas in meiner Hand womit ich mich bewerben kann.
::confused::
31. August 2018 08:26 # 4
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 31.08.2018 08:32:00
Liegt es evtl. an der Ausdrucksweise in deinem Bericht? Ich fand deinen Beitrag sehr schwer zu lesen und schwer verständlich aufgrund der zahlreichen grammatikalischen Fehler. Solltest du deinen Bericht ebenso angefertigt haben, würde ich dir entweder flüchtige Arbeitsweise unterstellen oder aber den Bericht schlicht nicht bewerten können, da es unterschiedliche Interpretationsweisen gibt. Ein Migrationshintergrund ist gut und schön, wenn sich dadurch aber der Sinn der Sätze verändert, ist das ein ernsthaftes Problem. Zurecht. Denn sonst wäre eine Beurteilung irgendwann nur noch rücksichtnehmend und unfair.
Rechtschreibung ist eine Sache, Buchstaben kann man sich denken. Wenn allerdings Sätze ihren Sinn verändern, weil Worte an einer unglücklichen Stelle platziert werden, so kann auch der Bericht dadurch negativ beeinflusst werden. Das habe ich an zahlreichen Stellen in deinem Beitrag bemerkt und konnte viele Sätze gar nicht sinnhaft verstehen durch die schlechte Grammatik: Wenn Sätze in der jeweiligen Sprache keinen Sinn mehr ergeben, kann man in Prüfungssituationen und -berichten auch nicht einfach nur "schätzen" wie ein Satz gemeint ist, denn das wäre anderen gegenüber höchst unfair und würde die Benotung absolut willkürlich werden lassen! Ich denke das verstehst du auch, oder? Das nur kurz am Rande.

Die praktische Prüfung setzt sich nicht nur aus dem Bericht sondern auch aus der praktischen Arbeit zusammen. Was ist denn damit? Darüber schreibst du gar nichts. Wie wurde dein Werkstück bewertet? Peddigrohr lernt man ja in der Praxis zu genüge.
Fordere als schriftliche Bewertung und Stellungnahme unbedingt mehr als 2 Sätze ein!! Bestehe außerdem auf den Fotos vom Werkstück und allen anderen belegbaren Unterlagen! Die Schule ist verpflichtet, dir diese auszuhändigen (wenn auch zunächst als Kopie).
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
1. September 2018 17:34 # 5
Registriert seit: 07.08.2018
Beiträge: 3

Schließe mich da an, lag es am BERICHT, dass Du durchgefallen bist, oder am Werkstück an sich? Wenn ersteres, kannst Du da wohl wenig machen, denn wenn die therapeutische Begründung des Werkstücks fehlerhaft ist oder nicht nachvollziehbar, ist der Durchfall durch die Prüfung berechtigt. Lag es nur am Werkstück, kannst Du eher versuchen das anzufechten.

Ich find's nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass Ästhetik bei Handwerksprüfungen immer noch eine Rolle spielt. Als ob das therapeutisch relevant wäre. Überhaupt wird meiner Meinung nach dem Handwerk in der Ausbildung viel zu viel Platz eingeräumt. Immer wird von Paradigmenwechsel gesprochen, aber im Curriculum kommt der nicht so richtig an. Handwerk hat nicht mehr die gleiche therapeutische Bedeutung wie vor 20 Jahren. Es macht nur noch einen kleinen Teil der ergotherapeutischen Arbeit aus (vereinzelte Spezialbereiche ausgenommen), andere Aspekte sind heute wichtiger als früher. Trotzdem stehen im Lehrplan 800 Stunden Handwerk, aber nur 140 Stunden Grundlagen. Meiner Meinung nach absurd.
Vielleicht kannst Du mit der Argumentation bei einer Klage irgendwie noch was bewegen. Im Arbeitsalltag ist es ohnehin viel wichtiger, dass Du ein Werkstück ANLEITEN kannst, nicht so sehr dass Du einen Korb von kommerzieller Qualität herstellen kannst.
1. September 2018 19:02 # 6
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Geändert am 01.09.2018 19:07:00
Siehe meine Antwort weiter Unten.
1. September 2018 19:06 # 7
Registriert seit: 20.06.2017
Beiträge: 26


Die Lehrerin hat mich wegen dem Korb durchfallen gelassen. Das Handwerksbericht hat die Lehrerin zwischen Note Zwei und Drei bewertet. Die Handwerksanalyse wirkte solide. Beim Handwerksbericht werden die grammatikalischen Fehler nicht mit bewertet alles Andere steht in dem Verteidigungsbericht was ich euch geschickt habe.

2. September 2018 13:10 # 8
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Beiträge: 26

Die Schule hat die gesamten Prüfungsmaterialien der Anwältin her gegeben. Der Korb ist wirklich schlecht geworden. Soll ich die Bilder von dem Korb hier veröffentlichen?
4. September 2018 09:08 # 9
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Beiträge: 43

Zitat / Beki87 hat geschrieben:
Die Schule hat die gesamten Prüfungsmaterialien der Anwältin her gegeben. Der Korb ist wirklich schlecht geworden. Soll ich die Bilder von dem Korb hier veröffentlichen?


Wenn du dich genierst, in einem Fachforum ein Bild deines Korbes zu veröffentlichen, weil er so "schlecht" geworden ist.. Ist die Note dann vielleicht doch berechtigt? Ganz unabhängig vom therapeutischen Vorgehen muss das Werkstück rein technisch einige Mindestanforderungen erfüllen. Wenn es das nicht tut und die anderen Teilnoten des Handwerksexamens auch nicht die besten sind, fällt man nun mal durch die Prüfung.

Nur ein Gedankenanstoß.

Grüße, Roose

Keiner ist so verrückt, das er nicht noch einen Verrückteren findet, der ihn versteht. (Nietzsche)
5. September 2018 15:05 # 10
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Beiträge: 423

Geändert am 05.09.2018 15:08:00
Zitat / Beki87 hat geschrieben:

Die Lehrerin hat mich wegen dem Korb durchfallen gelassen. Das Handwerksbericht hat die Lehrerin zwischen Note Zwei und Drei bewertet. Die Handwerksanalyse wirkte solide. Beim Handwerksbericht werden die grammatikalischen Fehler nicht mit bewertet alles Andere steht in dem Verteidigungsbericht was ich euch geschickt habe.


Natürlich werden die grammatikalischen Fehler nicht mit bewertet, das habe ich auch so gar nicht geschrieben!
Es geht darum, dass du so gravierende grammatikalische Fehler machst, dass der SINN DEINER SÄTZE teilweise verloren geht! Du scheinst auch nicht alles zu verstehen. Und allein in deinem letzten Post sind wieder etliche Fehler, die zu Verständigungsschwierigkeiten führen können. Da kann dann die Dozentin auch nichts machen außer zu sagen: Ist in sich nicht schlüssig! Und das auch völlig zurecht!

Ähm... wenn der Korb wirklich schlecht geworden ist, warum denkst du denn dann bitte, dass das Durchfallen nicht berechtigt war? Sorry, aber du scheinst einige Sachen zu verdrehen und widerlegst deine Aussagen aus dem Erstpost im letzten Post! Das ist schon sehr merkwürdig! DAS liegt allerdings nicht an der Grammatik!
An deiner Stelle würde ich nochmal überlegen, ob du Geld in einen Anwalt butterst, wenn das Werkstück unwiderlegbar als schlecht bezeichnet werden kann und du es selbst ja auch als schlecht bezeichnest. Meinst du, das wäre schlau? Oder geht es dir nur darum, dass du bestehst, auch wenn du keine ordentliche Arbeit ablieferst?! Das fände ich extrem SCHÄBIG den anderen Mitschülern gegenüber, die sich Mühe gegeben haben! ::thumbdown::
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
5. September 2018 23:04 # 11
Registriert seit: 20.06.2017
Beiträge: 26

Geändert am 06.09.2018 09:18:00
Zitat / Motte123 hat geschrieben:
Zitat / Beki87 hat geschrieben:

Die Lehrerin hat mich wegen dem Korb durchfallen gelassen. Das Handwerksbericht hat die Lehrerin zwischen Note Zwei und Drei bewertet. Die Handwerksanalyse wirkte solide. Beim Handwerksbericht werden die grammatikalischen Fehler nicht mit bewertet alles Andere steht in dem Verteidigungsbericht was ich euch geschickt habe.


Natürlich werden die grammatikalischen Fehler nicht mit bewertet, das habe ich auch so gar nicht geschrieben!
Es geht darum, dass du so gravierende grammatikalische Fehler machst, dass der SINN DEINER SÄTZE teilweise verloren geht! Du scheinst auch nicht alles zu verstehen. Und allein in deinem letzten Post sind wieder etliche Fehler, die zu Verständigungsschwierigkeiten führen können. Da kann dann die Dozentin auch nichts machen außer zu sagen: Ist in sich nicht schlüssig! Und das auch völlig zurecht!

Ähm... wenn der Korb wirklich schlecht geworden ist, warum denkst du denn dann bitte, dass das Durchfallen nicht berechtigt war? Sorry, aber du scheinst einige Sachen zu verdrehen und widerlegst deine Aussagen aus dem Erstpost im letzten Post! Das ist schon sehr merkwürdig! DAS liegt allerdings nicht an der Grammatik!
An deiner Stelle würde ich nochmal überlegen, ob du Geld in einen Anwalt butterst, wenn das Werkstück unwiderlegbar als schlecht bezeichnet werden kann und du es selbst ja auch als schlecht bezeichnest. Meinst du, das wäre schlau? Oder geht es dir nur darum, dass du bestehst, auch wenn du keine ordentliche Arbeit ablieferst?! Das fände ich extrem SCHÄBIG den anderen Mitschülern gegenüber, die sich Mühe gegeben haben! ::thumbdown::


Komisch, die Rechtsanwältin und ein Ergotherapeut haben meinen schriftlichen Prüfungswiderspruch den ich hier gepostet habe, verstanden. Wo habe ich meine eigene Aussagen widerlegt? Es geht hier darum, dass ich die Mindestanforderungen beim Korbflechten erfüllt habe und meine Flüchtigkeitsfehler erkannt habe. Ob ich bei meinem Prüfungskorb die Höhe erreicht habe oder ob mein Korb dekorativ genug geworden ist, ist Zweitrangig. Bei der Prüfung werden nicht Korbflechter ausgebildet, sondern Ergotherapeuten. Nicht zu vergessen ist die Prüfungsaufgabe der Lehrerin widersprüchlich.
Der Prüfungskorb ist im Vergleich zum Handwerksbericht und Analyse eher schlecht ausgefallen. Für eine schwache 4 könnte ich mein Kotb bewerten.

Hier mein Übungskorb:
https://picload.org/view/dliprdai/20180816_185834.jpg.html

Hier ist mein Prüfungskorb:
https://picload.org/view/dliprddl/20180816_185823.jpg.html

https://picload.org/view/dliprdal/20180816_185830.jpg.html

6. September 2018 09:46 # 12
Registriert seit: 25.01.2017
Beiträge: 43

Zitat / Beki87 hat geschrieben:
Es geht hier darum, dass ich die Mindestanforderungen beim Korbflechten erfüllt habe und meine Flüchtigkeitsfehler erkannt habe. Ob ich bei meinem Prüfungskorb die Höhe erreicht habe oder ob mein Korb dekorativ genug geworden ist, ist Zweitrangig. Bei der Prüfung werden nicht Korbflechter ausgebildet, sondern Ergotherapeuten. Nicht zu vergessen ist die Prüfungsaufgabe der Lehrerin widersprüchlich.
Der Prüfungskorb ist im Vergleich zum Handwerksbericht und Analyse eher schlecht ausgefallen. Für eine schwache 4 könnte ich mein Kotb bewerten.


Du hast Recht, du wirst als Ergotherapeut ausgebildet und nicht als Korbflechter. Aber solange sich unsere Ausbildungsrichtlinien nicht ändern, gehört das Handwerk und damit auch Peddigrohr nun mal dazu, genau wie Anatomie oder ergotherapeutische Behandlungsverfahren. Fällst du hier durch, zählt es genau so wie in anderen Bereichen.
Ich als Prüfer hätte dir für diesen Korb keine vier mehr gegeben, da wärst du mit ner glatten sechs rausgegangen. Der Rand ist ne Katastrophe, die Seiten ungleich und schief und die Höhe ist nicht erreicht. Vieles kann man mit ner guten Reflexion wieder rausholen, aber eben nicht alles. Es geht nicht um die Diskussion, ob die Aufgabenstellung zum Klienten passt oder ob er optisch ansprechend ist, du hast schlicht die Mindestanforderungen nicht erfüllt.

Gruß, Roose

Keiner ist so verrückt, das er nicht noch einen Verrückteren findet, der ihn versteht. (Nietzsche)
7. September 2018 13:00 # 13
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 07.09.2018 13:04:00
Zitat / Beki87 hat geschrieben:
Komisch, die Rechtsanwältin und ein Ergotherapeut haben meinen schriftlichen Prüfungswiderspruch den ich hier gepostet habe, verstanden. Wo habe ich meine eigene Aussagen widerlegt? Es geht hier darum, dass ich die Mindestanforderungen beim Korbflechten erfüllt habe und meine Flüchtigkeitsfehler erkannt habe. Ob ich bei meinem Prüfungskorb die Höhe erreicht habe oder ob mein Korb dekorativ genug geworden ist, ist Zweitrangig. Bei der Prüfung werden nicht Korbflechter ausgebildet, sondern Ergotherapeuten. Nicht zu vergessen ist die Prüfungsaufgabe der Lehrerin widersprüchlich.


Das mag sein. Dennoch machst du viele grammatikalische Fehler und wenn der Anwalt das vielleicht nicht so dramatisch sieht, würde ich das als Dozentin sehr wohl dramatisch sehen, da es zu Sinnverwechslungen kommen kann! Und es ist UNFAIR, den anderen Schülern gegenüber, die sich zumindest bemühen, anständig in Wort und Schrift zu schreiben.

Natürlich hättest du dir für den Korb eine 4- gegeben, weil du damit durchgekommen wärst! Mein Gott... ::wink::

Ich hätte dich mit dem Korb auch durchfallen lassen. Man übt es im Handwerk und so muss das tatsächlich nicht aussehen! ::thumbdown:: Es wirkt so, als hättest du dich tatsächlich dabei überhaupt nicht angestrengt. Die Dozentin hat durch das Werkstück relativ hohe Beweiskraft, dass es eben unter der geforderten Leistung ist, im schlimmsten Fall gehen, wenn du durchkommst, dann deine Mitschüler auf die Barrikaden, die mit ihrem Werkstück zwar durchgekommen, aber eine relativ schlechte Note bekommen haben. Viel Spaß!
Anstatt es einfach gut sein zu lassen und die Prüfung zu wiederholen... nein, heutzutage geht Mädchen direkt zum Anwalt und motzt rum, ohne mal selbst zu reflektieren. Wobei, das hast du ja, willst aber TROTZDEM ohne die geforderte Leistung durchkommen. Das finde ich ehrlich gesagt noch schlimmer als nicht zu reflektieren! ::thumbdown::
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
8. September 2018 18:01 # 14
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Geändert am 08.09.2018 18:05:00
Zitat / Motte123 hat geschrieben:
heutzutage geht Mädchen direkt zum Anwalt und motzt rum, ohne mal selbst zu reflektieren.


soweit ich das ersehe, gibt Beki87 das Geschlecht mit männlich an...

Ist aber irrelevant für meinen Eindruck, das *hust* "heutzutage " jede/r, der "irgendwie und bei irgendwas" nicht das gewünschte Resultat erlangt, umgehend ALLE und JEDEN dafür verantwortlich macht- nur sich selbst nicht.
Die Prüferin war ***, die Prüfungskriterien sowieso ****, das Peddigrohr nicht so, wie es sein sollte...
Und dann noch die Kindheit, die sozialen Umstände und überhaupt.... Diese ganzen Anforderungen!!

Ich ahne, das ich mit dieser Meinung als altmodisch eingeordnet werde
AAAber: in erster Linie sollte im täglichen Leben doch (BITTE!!) Eigenverantwortung übernommen werden. Das ist manchmal nicht schön, das ist oft genug "häßlich"-- aber ich/man kann doch, verdammt nochmal, nicht immer und ständig andere für die eigenen Defizite und Fehler "haftbar" machen...
Hier sind Anforderungen und Vorgaben offensichtlich nicht erfüllt worden---damit ist das Ergebnis "negativ" und NICHT die "Schuld" von irgendjemand anders....
Think twice!!!

8. September 2018 21:26 # 15
Registriert seit: 20.06.2017
Beiträge: 26

Ich weiß selbst, dass ich gut Korb flechten kann. Sie können mein erstes Bild sehen. Dort ist mein Übungskorb zu sehen.
Ich weiß dass ich aufgrund meiner schwachen psychischen Verfassung nicht Prüfungsreif war. Mit nachweisbaren bestimmten psychischen Erkrankungen kann eine Prüfungserleichterung bei der Wiederholung ermöglicht werden.
Ich weiß, dass die Prüfungsaufgabe der Lehrerin widersprüchlich ist und damit die Prüfung ungültig. Dafür habe ich eine schriftliche Verteidigung der Ergotherapie-Praxis für die Rechtsanwältin erhalten.

Was die Ausdruckweise und Grammatik angeht. Die meisten Ergotherapie-Lehrerinnen haben meine alten Berichte wie den Sichtstundenhefter etc. verstanden.

Trotzdem vielen Dank für ihre Meinung und Kritik. Sie war für mich sehr hilfreich.


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