Hallo liebes Ergoxchange Team,
ich bin leider in der Handwerklichen Ergotherapieprüfung Peddigrohr endgültig durchgefallen.
Ich habe mit Hilfe der Rechtsanwältin Widerspruch eingelegt. Leider habe ich bis jetzt nur geringe schriftliche Unterstützung aus meiner ehemaligen Praktikumstelle erhalten. Darin heißt es: Ich hätte die Prüfung zeitlich schaffen können, doch die Prüfungsaufgabe der Lehrerin sei Widersprüchlich gewesen.
An Wen kann ich mich wenden, der mich bei dem Prüfungswiderspruch unterstützt? Andere Schulen, an Euch? Ich werde jedem Helfenden für den Aufwand auch finanziell vergüten!
Hier die Aufgabenstellung und die Prüfungsverteidigung!
Ich soll eine fiktive Patientin Frau Hahn mit der Diagnose: Depression F33 (rezidivierende depressive Störung) mit dem Medium Peddigrohr behandeln.
Anmerkung: Bei der Diagnose rezidivierende depressive Störung F.33 ist nicht klar ersichtlich wie Stark die Erkrankung bei der Frau Hahn ausgeprägt ist. Es sind zu wenige Informationen für das Krankheitsbild vorhanden. Jede Krankheit wirkt sich auf jeden Patienten unterschiedlich stark aus und jeder Patient ist von seinen Fähigkeiten individuell und sollte dem entsprechend behandelt werden.
Die Depression ist eine schwere psychische Störung und zeichnet sich aus durch niedergedrückte Stimmung, Antriebsarmut, Interessensverlust.
Aus der Aufgabenstellung ist nicht zu entnehmen wie erfahren die fiktive Klientin mit Korbflechten ist. Zwar wird in der Aufgabenstellung erwähnt, dass die fiktive Klientin sehr dekorativ begabt ist, doch ein dekorativ begabte Frau Hahn kann aufgrund ihrer verminderten Konzentrationsfähigkeit und schnelle Ermüdbarkeit daran scheitern ihre große dekorative Idee umzusetzen und dadurch wäre sie in ihr vermindertes Selbstwertgefühl und negativen Gedanken bestätigt. Außerdem kann eine dekorativ begabte Person gut in Gestaltung von Garten oder andere Technik wie Pappe und Papier sein, dadurch aber weniger gut in Peddigrohr. Aus meinem Handwerksbericht Aufgabenstellung Produkt ist aus meiner Korbskizze und Beschreibung zu entnehmen, dass ich sehr wohl eine dekorative Vorstellung von Korb und seiner Höhe zugeschnitten für die fiktive Klientin habe. Schließlich ist die Vorstellung von dekorativen Korb von Klient zu Klient, von Therapeut zu Therapeut unterschiedlich. Diese Vorstellung unterliegt dem subjektiven Gefühl jedes Menschen. D.h. darf kein Therapeut dem Klienten bestimmten was dekorativ für ihn und was nicht. Der Klient hat auch die Wahl einen wenigen dekorativen Korb zu flechten, solange der Klient gefallen daran findet. Der professionelle Therapeut sollte angemessen reagieren und agieren, falls die Klientin mit der ursprünglichen Technik nicht zu recht kommt, soll ein guter Therapeut eine angemessene leichtere Technik für die Klientin empfehlen die zwar dekorativ aussieht (2 verschieden farbige Flechtfäden in Grau und Beige, Basisrand mit Doppelrolle). Ich habe meiner Klientin empfohlen ihren ursprünglichen Plan leicht zu ändern, aber sie nicht dazu gezwungen, da ich gesehen habe, dass sie zeitlich aufgrund der Korbhöhe mit Einergeflecht nicht fertig wird und weil sie aufgrund Einsatz von dekorativen Perlen die Zweiertechnik evtl. Dreierflechttechnik von Peddigrohr, die sie nicht kann aufgrund der Konzentrationsstörung, einsetzen muss damit die Korbwand dekorativer und stabiler aussieht. Ein guter Therapeut sieht zu Anfang der Behandlungseinheit durch Ausprobieren der Klienten ob sie mit Einergeflecht, Zweiergeflecht oder Dreiergeflecht umgehen kann. Deswegen habe ich der Klientin 8 kulante Behandlungseinheiten von 60min gegeben, damit sie die Korbhöhe erreichen kann. Sie sollte mit kleineren Korb von ca. 8cm Höhe für kleinere Blumenvasen anfangen, weil sie schneller ermüdet und unter schwerer Konzentrationsstörung leidet, um für sie diese neue Peddigrohr-Technik zu erlernen. Ist sie mit ihrem kleinen Korb fertig, kann sie innerhalb der 8 Behandlungseinheiten mit ihrem 2 Korb und seiner Ursprungshöhe zu flechten beginnen. Alle weitere Begründungen sind in mein Reflexionsbericht von Lehrerprotokoll zu entnehmen.
Fazit: Mein Werkstück sieht sehr wohl dekorativ aus, hier brauche ich Bilder aus verschiedenen Perspektiven des Korbes aus der Schule als Beleg dafür.
Aus der Problemstellung der Klientin ist nicht zu entnehmen wie stark die verminderte Konzentrationsfähigkeit und schnelle Ermüdbarkeit auf sie und ihrem Alltag auswirkt. Den je dekorativer ein Korb geflochten und gestaltet wird, desto schwieriger wird die Flechttechnik und die Flechtarbeit raubt zusätzliche Zeit.
Einfachere Flechttechnik wie Einergeflecht für die Korbwand oder Basisrand sind einfacherer für die Klientin mit verminderter Konzentrationsfähigkeit und schnelle Ermüdbarkeit zu erlernen und durchzuführen als Zweiergeflecht, Dreiergeflecht für die Korbwand oder Zopfrand z.B. aufgrund weniger Fehlerhäufigkeit beim Flechten und schnellere Arbeitsgeschwindigkeit (Siehe Peddigrohrunteralgen im Anhang und mein Prüfungshandwerksbericht Unterpunkt Technikvariation).
Fazit: Ich sehe die Klientin mit sehr schweren Konzentrationsfähigkeit und Ermüdung.
Aus der Aufgabenstellung ist auch nicht zu entnehmen ob sie vorher Probleme mit der Konzentration oder schnelle Ermüdbarkeit hatte.
Schließlich ist aus dem Werkstück, Handwerksbericht (Arbeitsschritte) zu entnehmen, dass ich sehr wohl die Technik des Korbflechtens beherrsche und aus der Handwerksanalyse unter Anderem (Soll - Ist Vergleich) auch belegt, dass ich meine Fehler bei meinem Werkstück erkannt habe. Wir haben in der Schule gelernt, dass jeder erkannte Fehler und seine Lösung bzw. die Ursache dafür kein Minuspunkt bei der Notenbewertung darstellt.
Die einzige Begründung die meine Ex-Lehrerin für mein Durchfallen in der Prüfung erwähnt hat war, dass der Korb nicht dekorativ genug ist und dass die Korbhöhe nicht erreicht wurde.
Dies sei eine Kontraindikation gewesen, weil ich nicht auf die Wünsche der Klienten eingegangen bin. Folge: Ihr vermindertes Selbstwertgefühl wäre zerstört und sie würde sich in ihre negativen Gedanken bestätigt fühlen.
Widerspruch: Ich bin im Klaren, dass ich auf die Wünsche meiner Klientin eingehen muss (Belegt durch mein Handwerksbericht siehe Skizze), doch wie aus der obigen Begründung zu entnehmen ist, dass ein guter Therapeut zur Anfang durch Ausprobieren feststellt, mit welcher Flecht-Technik die Klientin am besten klar kommt.
Schließlich ist durch die SMART Ziele die wir im Unterricht durchgenommen haben zu entnehmen, dass ein Klientenziel Spezifisch, Messbar, Angemessen, Realisierbar, Terminiert sein muss. Das bedeutet im Fall meiner Klientin, egal wie spezifisch der Wunschkorb und die Flechttechnik auf die Klientin zugeschnitten ist, ist es von der Klientenfähigkeit aufgrund der verminderten Konzentrationsfähigkeit und Ermüdbarkeit nicht realisierbar und in 8 Behandlungseinheiten zeitlich nicht ausreichend terminiert (z.B. zu kurze Zeit), ist der Klientenziel bzw. Therapieziel nicht erreicht. (Siehe Anhang die Unterlagen SMART Ziele).
Da aufgrund der Aufgabenstellung und geringe Informationen zu der Patientin, hat die Lehrerin sicherlich einen größeren Bewertungsspielraum, weil die Klientin fiktiv ist und die Lehrerin kann die Symptome und Flechttechnik zu Gunsten Meiner bewerten oder mich durchfallen lassen. Genauso geht es um die Frage was dekorativ ist oder kann sich die Klientin auf niedrigere Korbhöhe einlassen aufgrund der Empfehlung des Therapeuten. Das hängt von der Persönlichkeit der Klientin selbst. Es ist von Therapiefall zu Therapiefall unterschiedlich. Die Lehrerin hat einen großen Bewertungsspielraum bei solcher Handwerksprüfung, aber auch ich als Prüfling habe ich ebenso großen Spielraum bei der Handwerksanalyse bzw. die Verteidigung meines Werkstücks auf Basis des fiktiven Falls.
Schließlich wird das Handwerksbericht, die Handwerksanalyse, das Werkstück gleich in der Notengebung gewichtet und zusammen ergeben die 3 Prüfungsteile eine Gesamtnote, so wie mir die Lehrerin vor der Prüfung erzählt hat. Hier scheint nicht der Fall zu sein. Hier wurde anscheinend das Werkstück (der Korb) mehr bewertet als die Handwerksanalyse und das Handwerksbericht.
Die 2 Begründung warum ich die Korbhöhe nicht erreicht habe, abgesehen von therapeutischen Denken und fiktiven Fall ist die Folgende:
Ich habe versucht am Anfang wie im Handwerksbericht die Skizze den Korb 31cm Höhe mit einem Faden zu flechten, doch mein Plan musste ich am 2 Prüfungstag verwerfen da ich wusste, ich würde es zeitlich nicht schaffen. Würde ich aber mit 2 oder 3 Fäden flechten, würde ich sicherlich die Höhe schaffen, doch dann hätte ich Angst die Lehrerin würde die 2er oder 3er Flechttechnik als zu schwierig für die Patientin mit Konzentrationsschwierigkeiten und Ausdauer finden bzw. als Kontraindikation sehen.
Meine Angst beruht auf meine erste Prüfung die ich bei ihr nicht bestanden habe. Ich sollte eine Demenzgruppe das Korbflechten beibringen. Dort bin ich durchgefallen, weil ich ihnen das Korbflechten mit 2er Flechtfäden gezeigt habe, anstatt mit Einerflechtfaden wie die Lehrerin es gewünscht habe. Die Lehrerin meinte sie würden es aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten bzw. Konzentrationsstörung nicht schaffen mit 2 Flechtfadentechnik das Brotkörbchen fertig zu bekommen. Dort habe ich die Höhe erreicht. Das wäre aber eine Kontraindikation genau wie der komplizierten Korabrand (Zweierzuschlag), anstatt den Basisrand. Woher sollte ich wissen welche Vorstellung die Lehrerin hat von bestimmte Erkrankungen und einzelne Fähigkeiten der Klienten, da sind nicht nur Lehrer unterschiedlicher Meinung, sondern auch Ergotherapeuten mit mehr Berufserfahrung.
Diesen Fehler wollte ich bei der depressiven Patientin bei meiner Wiederholungsprüfung nicht wiederholen. Also habe ich bei der einfachsten Technik belassen.
Mein 2 Plan war um die Höhe zu erreichen und damit der Korb dekorativer wird, bunte Holzperlen (ca. 2 Stück, Eine über der Anderen) einzusetzen, so würde ich Flechtzeit sparen und die Korbhöhe schneller erreichen. Über die eingesetzten Holzperlen durch die Staken, würde ich mit Einerflechttechnik weiter flechten ca. 4cm mit dunkleren Flechtfaden.
Den geflochtenen Peddigrohrfaden würde ich mit dem Daumen nach unten zusammendrücken um mehr Wandstabilität zu erreichen. Doch diese Herangehensweise hat nicht geklappt, die 2 Wandschicht über Perlen verlor die Stabilität d.h. die Abstände zwischen Flechtfäden waren zu groß. Ich musste theoretisch also die 2 Wandschicht des Korbes mit 2er oder 3er Flechtfaden flechten um mehr Stabilität über die Holzperlen zu erreichen, doch diese Herangehensweise wäre für die Klientin mit Konzentrationsstörung zu schwierig, so meine Befürchtung. Ich wusste nicht wie mich die Lehrerin bewerten würde, da es zu wenig Informationen zu der fiktiven Klienten mit rezidivierenden Depression z.B. der schwere der Konzentrationsstörung und Ausdauer gab und ob sie Erfahrungen mit Korbflechten hat (siehe meine obigen Einwände dazu), d.h. großer Bewertungs-und Ermessungsspielraum der Lehrerin.
Als dieser 2 Plan scheiterte, habe ich alle Perlen raus genommen, dies hat mit zusätzliche Zeit geraubt. Die Staken habe ich immer wieder mit der Sprühflasche mit Wasser eingeweicht (Bruchgefahr zu minimieren), doch evtl. wegen dem hohen Zeitdruck und Stress habe ich sie beim Flechten mit dem Flechtfaden zu sehr nach Innen gedrückt, damit der Korb nicht nach Außen sich weitet und seine Ursprungform verliert, dadurch sind sie an etwa 2 Stellen gebrochen. Diesen Umstand mit habe ich in meine Handwerksanalyse erwähnt. Den Korb habe ich lackiert und den Korbrand als Basisrand geschafft, weil es für Draußen verwendet wird als Dekokorb für die Blumen. Korbboden und Bodenzuschlag ist alles nach Maßen richtig geflochten und bearbeitet.
Fazit: Die Lehrerin hätte mehr Gedanken gemacht mich bestehen lassen, da ich mir viel Gedanken und Mühe gegeben habe um diese Prüfung zu bestehen. Ich habe keine Kontraindikation begangen, bin auf die Wünsche der Klientin eingegangen, wenn auch leicht abgewandelt und habe ihre Fähigkeiten berücksichtigt. Nach meiner Einschätzung hätte ich die Handwerks-Prüfung insgesamt mit einer Note 4 bestanden. Die Lehrerin hat mich zu Unrecht durchfallen lassen. Ihre Begründung für mein Nichtbestehen der Prüfung ist sehr vage (max. 2 Sätze) und es fehlen immer noch weitere Unterlagen wie Handwerksbericht und Fotos von Korb aus der Schule als Beleg für mein Bestehen. Ich fordere, dass meine Prüfungsunterlagen von einer externen Prüfungskommission unabhängig neu bewertet werden.