aus den Zulassungsempfehlung nach § 124 Abs. 4 SGB V für Heilmittelerbringer in der Fassung vom: 22.05.2018, anzuwenden ab dem 01.08.2018
Das Praktikum soll die Verbindung von Theorie und Praxis herstellen. Es dient insbesondere dazu: a) möglichst in verschiedenen Einrichtungen zu hospitieren, b) diagnostische Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und zu vertiefen und c) unter Supervision eigenverantwortliche Therapiesitzungen (einschließlich Beratung, Evaluation und Dokumentation) durchzuführen. Bei der Durchführung des Praktikums soll möglichst die ganze Bandbreite der Indikationsbereiche abgedeckt werden.
Ich kann keinen Schriftsatz finden, in dem aufgeführt/verlangt wird, dass ein Praktikant in der Ausbildung zwingend immer einen ausgebildeten Therapeuten physisch an seiner Seite haben muß. Es wird zwar überall so kommuniziert, schriftlich hab ich diese Regelung so jedoch noch nie gesehen.
LG falladar
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