Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 7
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Ich möchte in einem anderen Bundesland meine 3. Wiederholungsprüfung machen.Wo kann ich mich erkundigen oder weis vielleicht jemand von euch wie ich das am besten anstellen kann!?
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Registriert seit: 09.02.2003
Beiträge: 172
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hallo! wie meinst du das? warst du zu den anderen terminen krankgeschrieben? man kann doch nur einmal wiederholen. gruß termie
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Registriert seit: 05.10.2005
Beiträge: 338
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wiederholen kann man insgesamt zweimal. Nach dem Durchfallen das erste Mal. Schafft man es dann nicht, darf man noch ein letztes Mal. Schafft man es dann immer noch nicht, ist es definitiv vorbei! So kenne ich das. Dass man die Prüfung ein drittes Mal wiederholen kann, ist mir nicht bekannt, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Liebe Grüße,
Nikka
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Registriert seit: 11.12.2002
Beiträge: 130
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Ich gehe also davon aus, dass du die Prüfung zweimal nicht geschafft hast. Bist du dir dann überhaupt sicher im richtigen Beruf zu sein? Ich bin mir auch sicher, dass du nur zweimal wiederholen kannst - ein drittes Mal gibts net - auch net in nem anderen Bundesland.
Gruß Nadine
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Registriert seit: 09.02.2003
Beiträge: 172
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so viel wie ich weiß durfte man früher die prüfung drei mal machen, d.h. 2x durchfallen, heute darf man nur noch einmal wiederholen und dann ist schluß, so wars jedenfalls bei uns und ich denke das es da eine einheitliche regelung gibt die für alle bundesländer gilt. gruß termie
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Registriert seit: 04.07.2006
Beiträge: 9
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Hallo!
Eine Mitschülerin und gute Freundin von mir ist auch 2x durchgefallen. Um dennoch Ergo werden zu können, muss sie jetzt die komplette Ausbildung an einer anderen Schule wiederholen. Sinnvoll oder nicht - darüber lässt sich streiten.
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saloia
Ehemaliges Mitglied
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Geändert am 02.12.2006 19:12:00
du schaffst es im selben bundesland nicht ... und hoffst darauf, es in einem anderen doch noch zu schaffen,,,,,,,,,,, das heißt für mich: verlagerung des problems-- aber immer noch keine lösung..... aaaaaaaaaber: es gibt keine dritte prüfung... (wie bereits von anderen geschrieben.......) da kannst du verlagern, solange und wohin du willst............. nochmal ganz von vorn anfangen geht---aber ist das sinnvoll?? gruß - saloia
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nisie
Ehemaliges Mitglied
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warscheinlich hattest du Glück, als du das 2. mal durchgefallen bist. Das bewahrt dich vor dem nächsten unumgänglichen Problem... Harz 4. du musst dich beruflich umorientieren denn wie alle es schon gesagt haben, ein 3. mal gibt es nicht viel erfolg bei was auch immer
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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Geändert am 02.12.2006 19:11:00
sorry, irgendwas stimmt hier grad nicht-- änderungen erscheinen als neuer beitrag, ich hoffe, jetzt klappts..... Zitat: du schaffst es im selben bundesland 2x nicht ... und hoffst darauf, es in einem anderen doch noch zu schaffen,,,,,,,,,,,
das heißt für mich: verlagerung des problems-- aber immer noch keine lösung.....
aaaaaaaaaber: es gibt keine dritte prüfung... (wie bereits von anderen geschrieben.......) da kannst du verlagern, solange und wohin du willst............. nochmal ganz von vorn anfangen geht---aber ist das sinnvoll?? woran lag es bei den beiden nichtbestandenen prüfungen?? äußere umstände (die gibt es durchaus...) oder an dir selbst???
gruß - saloia
gruß - saloia
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saloia
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nö...klappt nicht.. sorry.. betrachtet also bitte das zitat als die angedachte änderung zu meinem ersten beitrag gruß - saloia
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saloia
Ehemaliges Mitglied
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Zitat:warscheinlich hattest du Glück, als du das 2. mal durchgefallen bist. Das bewahrt dich vor dem nächsten unumgänglichen Problem... Harz 4. du musst dich beruflich umorientieren denn wie alle es schon gesagt haben, ein 3. mal gibt es nicht viel erfolg bei was auch immer boah, nisie.. das klingt echt hart- aber es wird auch von irgendwas kommen.... gruß - saloia
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Registriert seit: 23.11.2005
Beiträge: 33
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Zitat: Eine Mitschülerin und gute Freundin von mir ist auch 2x durchgefallen. Um dennoch Ergo werden zu können, muss sie jetzt die komplette Ausbildung an einer anderen Schule wiederholen.
WAS??? Ich glaube, ich lese nicht richtig!? Prüfung zwei Mal machen und dann an einer anderen Schule alles nochmal??? Ich weiß nur, dass man die Prüfung nur ein Mal wiederholen kann und dass es dann war! (ausser man war Artestlich krank!!!) Also so war das bei uns! Wer bei der Ersten durchgefallen ist, konnte sie ein halbes Jahr später wiederholen. Wer dann wieder durchgefallen ist, hatte keine Möglichkeit zu wiederholen! Man hat uns auch gesagt, dass man dann an keiner anderen Schule angenommen wird, weil man ja schon zwei Mal verpatzt hat und es nicht möglich ist, die Prüfung ein drittes Mal zu wiederholen! Ausserdem....bist du dir sicher, dass du für diesen Beruf geeignet bist?? ...und ob es Sinn macht, auf diesem überfüllten Arbeitsmarkt? Gruß Maria
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nisie
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88
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das kann klingen wie es will, so ist es eben. und was soll das heißen, das wird schon von irgendetwas kommen.... versuchst mich zu analysieren? schau einfach mal das Forum durch und wirst merken, dass viele Ergos keinen Job haben, zuwenig verdienen oder unglücklich sind. So geh jetzt mein sauer verdientes Geld auf den Kopf hauen...
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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Geändert am 03.12.2006 09:47:00
Zitat: das kann klingen wie es will, so ist es eben. und was soll das heißen, das wird schon von irgendetwas kommen.... versuchst mich zu analysieren? schau einfach mal das Forum durch und wirst merken, dass viele Ergos keinen Job haben, zuwenig verdienen oder unglücklich sind. So geh jetzt mein sauer verdientes Geld auf den Kopf hauen...
halloooooo.......................... warum so aggressiv??? was solls - das analysieren können andere machen... ..... aber wenn du mal meine beiträge lesen würdest, würdest du erkennen, das ich nicht nur seit jahren das forum anschau, sondern auch noch zu denen gehöre, die- ebenfalls seit jahren- vor einer ausbildung zum ergo warnen, genau WEIL die situation genau so ist, wie du es beschreibst...... einen wunderschönen sonntag!!! gruß - saloia
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Registriert seit: 21.03.2002
Beiträge: 362
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boah, hier geht`s ja ab! Wie dem auch sei:
Bei Nichtbestehen einer Prüfung, oder eines Prüfungsteiles darf die Prüfung, oder der entsprechende Prüfungsteil einmal wiederholt werden.
Das gilt für das Nichtbestehen, also Note 5 oder 6. Eine andere Regelung betrifft das Nichtantreten, aus einem wichtigen Grund, der vom Prüfungsausschussvorsitzenden geprüft wird. Ebenso kann bei einem Nichtbestehn das Nachholen gewisser Unterrichtsteile, oder Teile der fachpraktischen Prüfung angeordnet werden Die Gesamtausbildungsdauer darf fünf Jahre nicht überschreiten.
Die jeweiligen Länder, bzw. Schulaufsichtsbehörden prüfen bei der Zulassung zur Prüfung, ob in einem anderen Land schon mal ein Examen unternommen wurde.
Nur noch zur Diskussion und dem allgemeinen Kuddelmudel:
In Euren Schulen liegt doch das Berufsgesetz mit Kommentaren aus, oder? Ansonsten: Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung W. Raps Reha-Verlag GmbH, Remagen
LG
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