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Diskussionsforum

Urlaub als Selbstständige???

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25. Mai 2007 20:15 # 1
Registriert seit: 29.08.2004
Beiträge: 47

Hallo,
kann mir vielleicht jemand helfen?
Wenn ich nun eine Praxis habe, wieviel Urlaub steht mir denn zu?
Wie mache ich es, wenn ich 14 Tage in Urlaub möchte, was ja nicht
ungewöhnlich ist, ich aber das Rezept nicht solange unterbrechen darf??
LG

25. Mai 2007 20:20 # 2
Registriert seit: 25.08.2002
Beiträge: 52

Hallo,

Merkwürdige Frage, die erste Frage....
....als selbstständige Praxeninhaberin darfst Du soviel Urlaub machen, wie Du möchtest.
(Nur als Arbeitnehmerin hat man einen gesetzlichen Anspruch auf 24 Werktage im Jahr.)

Zu Deiner 2. Frage:
Man kann auf dem Rezept vermerken "Urlaub" wenn es mehr als 14 Tage unterbrochen ist (einfach ein "U" oder "Urlaub" ganz klein zwischen die Termine schreiben, die länger als 14 Tage auseinander liegen).
25. Mai 2007 20:21 # 3
Registriert seit: 29.08.2004
Beiträge: 47

Ah, dann ist das doch so einfach? und die Kassen bezahlen dann auch das
Rezept?
Wo schreibt man das U dann hin?
LG

26. Mai 2007 13:53 # 4
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

was für ne frage..."
wer soll dir denn urlaub zugestehen?????du bist selbständig!!!

urlaub als selbständiger musst du dir erarbeiten...
läufts besch.... eiden:gar kein urlaub..
läufts gut.... soviel du dir leisten kannst....


und wenn du den beitrag von elocin nochmal ganz sorgfältig liest, entdeckst du viell. auch, wohin das U muss........



gruß - saloia
26. Mai 2007 17:03 # 5
Registriert seit: 25.08.2002
Beiträge: 52


Ich kann es gerne nochmal schriftlich darstellen

BEISPIEL:
Heilmittelverordnung Ergotherapie

Datum Unterschrift
1) 02.05.2007
2) 09.05.2007
3) 16.05.2007
Urlaub
4) 13.06.2007
5) usw.
26. Mai 2007 19:33 # 6
Registriert seit: 25.09.2004
Beiträge: 79

Hallo Zusammen!!

ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich werfe mein Wissen (oder auch nicht) einfach mal ein.

Soweit ich das gehört habe, darf der Patient soviel und solange Urlaub (und damit auch Therapieunterbrechung) machen wie er will.
Aber als Therapeut müsste man Ersatz stellen.

Stell dir mal vor du wirst schwanger. Gut du brauchst die Mutterschutzzeit nicht machen, aber wenn doch kannst du ja nicht aufs Rezept schreiben Mutterschutz. Das hat ja mit dem Patienten nix zu tun.

Irgendwo kann man nachlesen, was ist wenn die fachliche Leitung nicht da ist!

4. Juni 2007 13:29 # 7
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Wenn du Mitarbeiter beschäftigst und über 6 Wochen am Stück ausfällst, mußt du einen fachlichen Leiter einstellen oder benennen und diesen bei deiner Zulassungsstelle angeben.
Arbeitest du allein, kannst du deine Praxis so lange schließen wie du es für richtig empfindest.

MfG Thomas

4. Juni 2007 21:31 # 8
Liz
Liz
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 367

Hallo, ich mache ein Kreuz zwischen einem Datum, welches länger als 14 Tage auseinander liegt und schreibe unten im Rezept bei "Abweichung von der Frequenz!" als Begründung rein: Urlaub des P. und oder Therapeuten und / oder Erkrankung....................so hat es bisher immer funktioniert! Die Version mit "klein Urlaub dazwischen schreiben" kenne ich nicht...........................
Viele Grüße



4. Juni 2007 22:22 # 9
Sara Kl.
Sara Kl.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 32

Hallo Leute, arbeite noch nicht so lange, erst seit 5 Monaten. Deshalb verzeiht mir die dumme Frage eines Kindes : ich dachte wenn Urlaub ist, oder unterbroche wird muss das Rezept "weg" und darf nicht mehr weiter benutzt werden! ich bin verwirrt


5. Juni 2007 06:33 # 10
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Zitat:

Hallo Leute, arbeite noch nicht so lange, erst seit 5 Monaten. Deshalb verzeiht mir die dumme Frage eines Kindes : ich dachte wenn Urlaub ist, oder unterbroche wird muss das Rezept "weg" und darf nicht mehr weiter benutzt werden! ich bin verwirrt




du musst nicht verwirrt sein-- frag deinen arbeitgeber, wie es laufen soll oder mach es so, wie hier beschrieben...
@ liz: deine variante bevorzuge ich - einfach aus platzgründen- auch...

gruß - saloia
5. Juni 2007 14:13 # 11
Registriert seit: 25.08.2002
Beiträge: 52

Zitat:

Hallo, ich mache ein Kreuz zwischen einem Datum, welches länger als 14 Tage auseinander liegt und schreibe unten im Rezept bei "Abweichung von der Frequenz!" als Begründung rein: Urlaub des P. und oder Therapeuten und / oder Erkrankung....................so hat es bisher immer funktioniert! Die Version mit "klein Urlaub dazwischen schreiben" kenne ich nicht...........................
Viele Grüße





So kann man es auch machen.
Jeder Praxeninhaber hat eine andere Vorliebe....als Mitarbeiter richtet man sich danach.
10. Juni 2009 12:44 # 12
Registriert seit: 14.07.2006
Beiträge: 12

Hallo,

Ja liebe Leute. Jetzt habe ich es schwarz auf weiss!!! Ich habe mich an eueren Angaben orientiert, zwischen den Daten ein "U" für Urlaub eingetragen, weil der Zeitraum länger als 2 Wochen war und als Begründung "Urlaub Therapeut" eingetragen. Jetzt wurde mir die Differenz bei der Abrechnung (über Abrechnungsstelle) von der AOK abgezogen mit folgender Begründung:

Der Unterbrechungszeitraum während der Behandlungsserie ist zu groß. Behandlungstermine sind vor der ersten Rechnungslegung auf der Richtigkeit zu prüfen. Schulferien, Urlaub oder Krankheit des Therapeuten sind keine Ausnahmegründe, die ein Fristüberschreitung von mehr als 14 Tagen zwischen zwei Behandlungen rechtfertigen. Der Arzt ist nicht berechtigt die Fristen außer Kraft zu setzen.

Die Abrechnungsstelle hat mir gesagt es erfolgen Stichproben bei den Krankenkassen. Wenn die Verordnung geprüft wird, wird sie entsprechend korrigiert.
Die AOK teilte mir jetzt mit, dass die Verordnung abgebrochen werden sollte und der Patient eine neue Verordnung bringen soll!

Wie ich es verstanden habe, haben alle bis jetzt also Glück. Ich muß das jetzt verbuchen unter teueres Lehrgeld und wenn ich Pech habe, wird es noch teuerer.

Gruß

Mariah62


10. Juni 2009 14:03 # 13
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Zitat:

Hallo,

Ja liebe Leute. Jetzt habe ich es schwarz auf weiss!!! Ich habe mich an eueren Angaben orientiert, zwischen den Daten ein "U" für Urlaub eingetragen, weil der Zeitraum länger als 2 Wochen war und als Begründung "Urlaub Therapeut" eingetragen. Jetzt wurde mir die Differenz bei der Abrechnung (über Abrechnungsstelle) von der AOK abgezogen mit folgender Begründung:

Der Unterbrechungszeitraum während der Behandlungsserie ist zu groß. Behandlungstermine sind vor der ersten Rechnungslegung auf der Richtigkeit zu prüfen. Schulferien, Urlaub oder Krankheit des Therapeuten sind keine Ausnahmegründe, die ein Fristüberschreitung von mehr als 14 Tagen zwischen zwei Behandlungen rechtfertigen. Der Arzt ist nicht berechtigt die Fristen außer Kraft zu setzen.

Die Abrechnungsstelle hat mir gesagt es erfolgen Stichproben bei den Krankenkassen. Wenn die Verordnung geprüft wird, wird sie entsprechend korrigiert.
Die AOK teilte mir jetzt mit, dass die Verordnung abgebrochen werden sollte und der Patient eine neue Verordnung bringen soll!

Wie ich es verstanden habe, haben alle bis jetzt also Glück. Ich muß das jetzt verbuchen unter teueres Lehrgeld und wenn ich Pech habe, wird es noch teuerer.

Gruß

Mariah62



Hallo Mariah,
schau doch einfach in Deinen RV, dort stehts ob es wirklich möglich ist.
Vielleicht ist es ja in Deinem BL so...meistens ist es aber möglich.
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
10. Juni 2009 16:27 # 14
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

Geändert am 10.06.2009 16:48:00
Zitat:

Hallo,

Ja liebe Leute. Jetzt habe ich es schwarz auf weiss!!! Ich habe mich an eueren Angaben orientiert, zwischen den Daten ein "U" für Urlaub eingetragen, weil der Zeitraum länger als 2 Wochen war und als Begründung "Urlaub Therapeut" eingetragen. Jetzt wurde mir die Differenz bei der Abrechnung (über Abrechnungsstelle) von der AOK abgezogen mit folgender Begründung:

Der Unterbrechungszeitraum während der Behandlungsserie ist zu groß. Behandlungstermine sind vor der ersten Rechnungslegung auf der Richtigkeit zu prüfen. Schulferien, Urlaub oder Krankheit des Therapeuten sind keine Ausnahmegründe, die ein Fristüberschreitung von mehr als 14 Tagen zwischen zwei Behandlungen rechtfertigen. Der Arzt ist nicht berechtigt die Fristen außer Kraft zu setzen.

Die Abrechnungsstelle hat mir gesagt es erfolgen Stichproben bei den Krankenkassen. Wenn die Verordnung geprüft wird, wird sie entsprechend korrigiert.
Die AOK teilte mir jetzt mit, dass die Verordnung abgebrochen werden sollte und der Patient eine neue Verordnung bringen soll!

Wie ich es verstanden habe, haben alle bis jetzt also Glück. Ich muß das jetzt verbuchen unter teueres Lehrgeld und wenn ich Pech habe, wird es noch teuerer.

Gruß

Mariah62




also, beim urlaub würde ich angela merkel fragen, die ist erste ansprechpartnerin!



und bei unterbrechungen über 14 tage den lieben gott bzw jesus oder evtl, nur so nebenbei vielleicht halt mal irgendwann, da es zu unseren vertraglichen aufgaben gehört,die verträge wälzen die in jedem bundesland unterschiedlich sind.

du könntest natürlich auch die krankenkassen per telefon=datenübertragung mit sprache=sprechen, unter angabe deines bundeslandes= 16/deutschland anrufen und ich denke da werden sie geholfen.

ich könnte das auch für dich machen...nur das kostet dich 58 euronen/stunde.
allerdings würde dich dann auch mein kopfschütteln schon 58 euronen/stunde kosten!!!....und da kommt viel kopfschütteln zusammen!!!!

viel spaß noch beim durchwurschteln!!!

ein hoch auf die fachlichen ergos in deutschland!!!

10. Juni 2009 17:40 # 15
Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 166

Einzig im Rahmenvertrag steht das gültige Prozedere. Das kann von Bundesland zu Bundesland auch variieren. Auch die GKV`en müssen sich daran halten.



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