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Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG)BerufsbildDas Berufsbild des/der Heilpraktikers/in für Psychotherapie besteht seit einigen Jahren neben dem des/der Heilpraktikers/in. Es handelt sich hier um eine eingeschränkte Zulassung zur Ausübung der Heilkunde für den Bereich Psychotherapie, d.h. die bestandene Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt bietet Menschen eine Chance, selbständig oder evtl. angestellt Psychotherapie anzubieten.
Im Wesentlichen ist das Berufsbild geprägt von der Therapie psychischer Störungen, stützender und helfender Begleitung zur besseren Lebensbewältigung, sowieHilfe bei der Aufarbeitung sozialer und intrapsychischer Konflikte. Diese Ausbildung richtet sich an alle, die umfassender und eigenständig behandeln bzw. psychologisch beraten wollen. TätigkeitsfelderMit bestandener Prüfung und der eingeschränkten Heilerlaubnis ist es möglich, eine eigene Praxis zu eröffnen und den Titel „Heilpraktiker/in für Psychotherapie“ bzw. „Heilpraktiker/in eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ zu führen. Die Tätigkeit kann ausgeübt werden in eigener Praxis, aber auch innerhalb sozialer Einrichtungen, bei caritativen Organisationen oder in Kliniken und Kuranstalten.
Ziel der AusbildungZiel der Ausbildung ist es, alle erforderlichen Kenntnisse für die Prüfungsvorbereitung zum Heilpraktiker für Psychotherapie zu erwerben. Teilnehmer, die eine Prüfung nicht absolvieren möchten, sondern Ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der Psychologie/Diagnostik/und Psychotherapie optimieren möchten, sind auch herzlich eingeladen.
Inhalte der AusbildungIn der Ausbildung werden folgende Verfahren zur späteren selbständigen Durchführung theoretisch und praktisch vermittelt.
Umfang der AusbildungDie Ausbildung umfasst einen Zeitraum von 6 Monaten.
Der praktische Teil an 5 Wochenenden von je 3 Tagen, findet immer Freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr, Samstags von 10.00 bis 18.00 Uhr und Sonntags von 09.00 bis 17.00 Uhr statt. Anhand der ausführlichen Ausbildungsunterlagen üben und vertiefen die TeilnehmerInnen Ihr Wissen zwischen den Ausbildungsblöcken. AbschlussMit dem Abschluss der Ausbildung haben die TeilnehmerInnen fachlich fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet
der Psychologie/Diagnostik/Psychotherapie. Bei regelmäßiger Teilnahme an den einzelnen Ausbildungsblöcken wird ein Zertifikat mit dem
Inhalt der Ausbildungsinhalte vergeben.
AnerkennungWer in Deutschland Psychotherapie anbieten möchte, benötigt eine Erlaubnis für diese Tätigkeit. Durch eine
Prüfung bei dem zuständigen Gesundheitsamt ist es seit dem 21.01.1993 möglich, eine Ausübung der Heilkunde eingeschränkt auf das Gebiet
der Psychotherapie zu erwerben. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung können die TeilnehmerInnen der Ausbildung,
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz anbieten. Sie sind befähigt zu diagnostizieren und zu therapieren und können Ihre Leistungen
über einige private Krankenkassen abrechnen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Termine
Daten
DozentinRhea Nentwich
Pädagogin Qualifikationen und Weiterbildungen:
Die Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie bietet Frau Nentwich für namhafte Institute, unteranderem in Berlin und Nordrheinwestfalen, an. Wir freuen uns, mit Frau Nentwich eine erfahrene und gut qualifizierte Trainerin für die Ausbildung an unserem Institut gewonnen zu haben. Autorin des medizinischen Fachlehrbuches "Lehrbuch der Ausbildung Heilpraktiker für Psychotherapie" ISBN 978 398 123 15 02 erschienen im Andruck Verlag. Prüfungsort und Modalitäten im SaarlandAnmeldung zur Prüfung
Stadtverband Saarbrücken - Gesundheitsamt Malstatter Straße 17 - 66117 Saarbrücken, Tel 0681-506-0, Fax - 506-5390 oder -5391 Öffnungszeiten: Mo- Mi 8.30-12.00, 13.30-15.00 Uhr Do 8.30-12.00, 13.30-17.30 Uhr Fr 8.30-12.00 Uhr Prüfungstermine Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt beim Gesundheitsamt des Stadtverbandes Saarbrücken zweimal im Jahr. Der schriftliche Teil findet in der Regel am 3. Mittwoch im März und 2. Mittwoch im Oktober statt. Prüfungsablauf Die zunehmend anspruchsvollere Zulassungsprüfung, die auf zwei Prüfungstage verteilt ist, besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn 75 % der Fragen (21 von 28) richtig beantwortet sind. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung zur Teilnahme am mündlichen Teil der Überprüfung. Eine Wiederholung der Prüfung ist bei Nichtbestehen jederzeit möglich, allerdings besteht die Prüfung wieder aus beiden Teilen. Kosten Die Überprüfung ist gebührenpflichtig und beträgt zurzeit für den schriftlichen Teil 170,- €, für den mündlichen Teil 110,- € zzgl. Kosten für die Beisitzer.
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