Am vergangenen Montag (27.02.2023) wurde das Schiedsverfahren in der Ergotherapie mit einem Vergleich beendet. Die Vergütungen der gesetzlichen Krankenkassen für ergotherapeutische Leistungen steigen demnach für alle Positionen um 9,48 Prozent. Die neuen Preise gelten für Behandlungstermine ab dem 1. April 2023 und können frühestens ab dem 15. April 2023 bei den Krankenkassen abgerechnet werden.
Darüber hinaus wird der Schwellenwert für die ergotherapeutische Schiene auf 400 Euro angehoben. Bei den Hausbesuchspauschalen beträgt die Erhöhung 18,96 Prozent.
Quelle: BED - Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e. V., DVE - Deutscher Verband Ergotherapie e.V.