Auf eine bessere Versorgung der Patienten mit Heilmitteln hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenkassen geeinigt. „Mit den neuen Rahmenvorgaben für das Jahr 2013 und einer Vereinbarung über Praxisbesonderheiten haben die Vertragsärzte wieder
etwas mehr Spielraum, ihre Patienten bedarfsgerecht zu behandeln. Das Risiko, für notwendige Verordnungen einen Regress zu erhalten, sinkt“, erklärte Dipl.-Med.
Regina Feldmann, Vorstand der KBV, heute in Berlin.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, lobte den Abschluss als ein positives Ergebnis für die Patienten. „Endlich gibt es auch
eine praxisnahe Regelung für langfristigen Heilmittelbedarf, welche die Intention des Gesetzgebers umsetzt. Dies kommt vor allem Patienten zugute, die
schwer krank und regelmäßig auf Heilmittel angewiesen sind. Sie können in Zukunft auf einfache und unkomplizierte Weise für einen längeren Zeitraum Verordnungen
erhalten. Die Regelung schafft Klarheit, wer von dieser Lösung profitiert“, sagte Zöller.
Die Regelung für den sogenannten langfristigen Heilmittelbedarf betrifft Menschen, die dauerhaft schwer erkrankt sind.
Sie können seit Anfang des Jahres von ihrer Krankenkasse eine langfristige Genehmigung für Heilmittel bekommen. So muss der Bedarf nicht ständig neu
überprüft werden, und dem Arzt droht für die von den Krankenkassen genehmigten Verordnungen kein Regress.
Der Gesetzgeber hat diese vereinfachte Verordnungspraxis mit dem Versorgungsstrukturgesetz Anfang des Jahres eingeführt.
Aufgrund fehlender Detailregelungen konnte sie bislang vielerorts aber nicht angewandt werden.
„Wir sind froh, dass die Krankenkassen eingelenkt haben und mit uns eine Lösung im Interesse von Patienten und Ärzten gefunden haben“,
betonte Feldmann.
Das eigentliche Genehmigungsverfahren wird nun im Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt.
Dieser wird hierzu eine Patienteninformation auflegen.
Die KBV konnte in den Verhandlungen erreichen, dass die Krankenkassen die tatsächlichen Ausgaben für Heilmittel, zum Beispiel für physio- und
ergotherapeutische Leistungen, anerkannt haben.
„In den Rahmenvorgaben haben wir festgelegt, dass für alle Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), welche das vereinbarte Ausgabenvolumen 2011 überschritten
haben, ihre tatsächlichen Ausgaben als neues Volumen für 2013 angesetzt werden.
Dies ist eine große Entlastung“, erläuterte Feldmann. Für KVen, welche ihr Volumen 2011 unterschritten haben, gilt für 2013 das fürs Vorjahr vereinbarte Volumen.
Quelle:
Kassenärztliche Bundesvereinigung